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Magdeburg, den 25.10.2004

Landesregierung bestimmt 23. Januar 2005 als Abstimmungstag für Volksentscheid

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/04 Magdeburg, den 26. Oktober 2004 Landesregierung bestimmt 23. Januar 2005 als Abstimmungstag für Volksentscheid Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute das Kabinett im Benehmen mit den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens den 23. Januar 2005 als Abstimmungstag für den Volksentscheid zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens zu einem ¿Gesetz zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiBeG)¿ bestimmt. Die Landesregierung hatte am 19. Oktober 2004 den Innenminister gebeten, das Benehmen zur Bestimmung des Abstimmungstages mit den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens herzustellen und eine Kabinettvorlage zur Bestimmung des Abstimmungstages vorzulegen. Die Vertrauenspersonen haben zwischenzeitlich vorgeschlagen, den 23. Januar 2005 als Abstimmungstag für den Volksentscheid zu bestimmen. Zur Begründung weisen die Vertrauenspersonen darauf hin, dass der Volksentscheid zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden solle. Gegen den 16. Januar spreche der 60. Jahrestag der Bombardierung Magdeburgs. Die aus diesem Anlass von der NPD angemeldete Demonstration begründe die Sorge, dass ein Volksentscheid am 16. Januar für die Ziele dieser Demonstration genutzt werden könne. Der vorgeschlagene Abstimmungstag, so Innenminister Klaus Jeziorsky, sei rechtlich zulässig, da er im vorgegebenen Zeitrahmen - frühestens drei Monate, spätestens sechs Monate nach dem betreffenden Landtagsbeschluss - liege. Die Durchführung des Volksentscheides könne zu dem vorgeschlagenen Termin auch organisatorisch gewährleistet werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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