: 446
Magdeburg, den 25.10.2004

Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 446/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 446/04 Magdeburg, den 26. Oktober 2004 Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes Sachsen-Anhalt startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes. Das beschloss das Kabinett am heutigen Dienstag in seiner Sitzung. Sozialminister Gerry Kley betonte nach der Kabinettssitzung, dass es notwendig sei, das Lohnfortzahlungsgesetz den aktuellen Erfordernissen und Gegebenheiten anzupassen. Kley sagte: ¿Es ist einerseits dringend notwendig, die bisherige Beteiligung der Arbeitgeber am Mutterschaftsgeld zu sichern. Sie hat sich bewährt und muss beibehalten werden. Andererseits ist es unzeitgemäß, dass Betriebskrankenkassen in dem Gesetz nicht als Ausgleichskassen berücksichtigt werden.¿ · Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz erhalten Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten unter anderem einen Ausgleich für notwendige Entgeltfortzahlungen nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beschränkung der Betriebsgröße für das Ausgleichsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht im November 2003 für verfassungswidrig erklärt, weil sie faktisch zu Einstellungshindernissen für Frauen bei größeren Unternehmen beitrage. Damit führe das derzeitige Ausgleichsverfahren zu einer verfassungswidrigen Diskriminierung von Frauen. Ohne eine Änderung des Gesetzes, die eine Ausweitung des Ausgleichsverfahrens auf alle Betriebe vorsieht, wären die Arbeitgeber zur Beteiligung am Mutterschaftsgeld nicht mehr verpflichtet. Somit würden zum 31. 12. 2005 die bisherigen Leistungen entfallen oder der Ausfall müsste durch Steuermittel ausgeglichen werden. · Betriebskrankenkassen werden nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht als Ausgleichskassen berücksichtigt. Dies war ursprünglich dem Umstand geschuldet, dass Betriebskrankenkassen nur von Unternehmen mit mehr als 450 Beschäftigten gegründet werden durften. Durch die Öffnung von Betriebskrankenkassen, die seit 1996 mögliche freie Wahl unter den gesetzlichen Krankenkassen und den damit einhergehenden Wettbewerb unter den Kassen hat sich eine völlig neue Situation ergeben, die im Sinne der Gleichbehandlung auch eine Einbeziehung von Betriebskrankenkassen in das Verfahren sinnvoll erscheinen lässt. · Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung erreicht werden, dass die Beschränkung der Ausgleichsleistungen im Krankheitsfall auf Arbeiter aufgehoben und das Verfahren auf Angestellte ausgeweitet wird. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung