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Magdeburg, den 28.10.2004

Sachsen-Anhalt fördert umweltschonende Landbewirtschaftung Gelder für den Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Obst sowie Wein und Hopfen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 179/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 179/04 Magdeburg, den 26. Oktober 2004 Sachsen-Anhalt fördert umweltschonende Landbewirtschaftung Gelder für den Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Obst sowie Wein und Hopfen Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat das Antragsverfahren für das Förderprogramm zum umweltschonenden Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Kern- und Steinobst sowie von Wein und Hopfen in Sachsen-Anhalt eröffnet. Mit dem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen sowie Winzer unterstützt werden. Gefördert wird, wer u.a. Dünge- und Pflanzenschutzmitteln reduziert und nützlingsschonende Präparate über einen Verpflichtungszeitraum von insgesamt 5 Jahren einsetzt. Dadurch sollen die natürlichen Ressourcen Boden und Wasser geschützt werden. Am Antragsverfahren Umweltschonender Anbau 2004 (Verpflichtungsbeginn 1.1.2005) kann jeder Landwirt und Winzer teilnehmen. Anträge können bis zum 15. November 2004 bei den jeweils zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung bzw. deren Außenstellen (äLF) gestellt werden. Die Antragsunterlagen können auch über das Internet auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (www. mlu.sachsen-anhalt.de) abgerufen werden. Unter "Themen A-Z", "Agrarumweltmaßnahmen" gelangen Sie zur Richtlinie Umweltschonender Anbau. Alle Antragsteller, die noch nicht über exakte Informationen zur Identifizierung ihrer Flächen (Feldblockzuordnung) verfügen, sollten sich bei Ihrem zuständigen ALF melden. Denn ab dem 01.01.2005 wird das computergestützte geographische Informationssystem (GIS) zur Identifizierung landwirtschaftlich genutzter Flächen eingeführt. Davon sind auch Antragsteller betroffen, die Gemüse unter Glas/Kunststoff anbauen. Die Eröffnung des Antragsverfahrens steht wegen der Haushaltssperre unter Vorbehalt der Zustimmung des Finanzministeriums (MF). Die Antragstellung ist jedoch notwendig um die gesetzlich vorgeschriebenen Antragsfrist zu wahren. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

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