Verkehrswegeplanung: Sachsen-Anhalt will Beibehaltung vereinfachter Verfahren mit Gesetzesantrag im Bundesrat erreichen
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 062/04 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 062/04 Magdeburg, den 3. November 2004 Verkehrswegeplanung: Sachsen-Anhalt will Beibehaltung vereinfachter Verfahren mit Gesetzesantrag im Bundesrat erreichen Das Land Sachsen-Anhalt will jetzt mit einem Gesetzesantrag im Bundesrat erreichen, dass für die Realisierung wichtiger Verkehrsprojekte in den ostdeutschen Ländern weiter ein vereinfachtes Verfahren gilt. Sachsen-Anhalt strebt die Verlängerung des zum Jahresende auslaufenden Beschleunigungsgesetzes bis Ende 2008 an. Die Länderkammer soll am Freitag (05.11.) über den Vorschlag entscheiden. Die Länder Sachsen und Baden-Württemberg wollen der Initiative beitreten. Bayern, Brandenburg, Niedersachsen und das Saarland haben ebenfalls ihre Unterstützung für den Vorstoß signalisiert. Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre äußerte sich zuversichtlich, dass der Vorstoß auch von weiteren Amtskollegen aus anderen Bundesländern unterstützt wird. "Diese Regelung ist nicht nur für die ostdeutschen, sondern auch für die alten Bundesländer von großer Bedeutung, weil sie einen sinnvollen Schritt zur Entbürokratisierung in Deutschland darstellt", betonte er. Beim jüngsten Treffen der Verkehrsminister hatten sich auch die Ressortchefs der anderen Länder mit großer Mehrheit für eine Verlängerung des so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes ausgesprochen. Es sei für die rasche Planung wichtiger Vorhaben unverzichtbar und solle deshalb in Kraft bleiben, bis vereinfachten Regelungen auch bundesweit wirksam werden. Wenn das Beschleunigungsgesetz nicht verlängert wird, sieht Daehre u.a. die zügige Umsetzung folgender Maßnahmen im Land Sachsen-Anhalt gefährdet: B71n von Haldensleben bis zur A14, geplante Verlängerung der B6n von der Autobahn A9 bis zum Knoten A16/B87 "Querspange" B190n zwischen den Nordverlängerungen der Autobahnen A39 und A14 Der Bau der A14-Nordverlängerung, für das in der Vorwoche (29.10.) das Raumordnungsverfahren abgeschlossen worden ist, sei dagegen nicht betroffen, weil die Planungen noch in die Geltungsfrist des jetzigen Beschleunigungsgesetzes fielen. Zu Ihrer Information: Die Geltungsdauer des "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991 ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen. Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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