Verkehrswegeplanung: Bundesrat stimmt für Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Beibehaltung vereinfachter Verfahren
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 064/04 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 064/04 Magdeburg, den 5. November 2004 Verkehrswegeplanung: Bundesrat stimmt für Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Beibehaltung vereinfachter Verfahren Der Bundesrat hat heute dem Antrag des Landes Sachsen-Anhalt zugestimmt, das Gesetz zur Beschleunigung von Verkehrsplanungen in den ostdeutschen Ländern bis zum Jahr 2008 zu verlängern. "Das Abstimmungsergebnis in der Länderkammer zeigt, dass es in Deutschland eine breite Mehrheit dafür gibt, Verfahren zu entbürokratisieren und somit effizienter durchzuführen", sagte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre. Nach der Entscheidung des Bundesrates muss nun der Bundestag über die Verlängerung des so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes entscheiden, das in seiner jetzigen Fassung zum Jahresende ausläuft. "Die Zeit ist zwar knapp, aber es ist möglich, wenn der politische Wille dazu im Parlament vorhanden ist", meint Daehre. Er sei zuversichtlich, dass die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt zum Erfolg führe. "Unter den Fachleuten besteht parteiübergreifend übereinstimmung, dass es hier um einen wichtigen Schritt in Richtung Deregulierung geht, der auch für die künftige Entwicklung in den alten Bundesländer von großer Bedeutung ist." Wenn das Beschleunigungsgesetz nicht verlängert wird, ist nach den Worten von Daehre u.a. die zügige Umsetzung folgender Maßnahmen im Land Sachsen-Anhalt gefährdet: B71n von Haldensleben bis zur A14, geplante Verlängerung der B6n von der Autobahn A9 bis zum Knoten A16/B87 "Querspange" B190n zwischen den Nordverlängerungen der Autobahnen A39 und A14 Der Bau der A14-Nordverlängerung, für das in der vorigen Woche (29.10.) das Raumordnungsverfahren abgeschlossen worden ist, sei dagegen nicht betroffen. Die Geltungsdauer des "Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes" vom 16. Dezember 1991 ist bereits mehrfach verlängert worden; zuletzt bis 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt begonnene Planungen können nach den Vorschriften des Gesetzes noch zu Ende geführt werden. Die wichtigsten Verfahrensvereinfachungen: Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren betreffen. Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss und gegen eine Plangenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung. Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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