Handel mit Emissionsrechten benachteiligt Firmen: Sachsen-Anhalt bereitet Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/04 Magdeburg, den 9. November 2004 Handel mit Emissionsrechten benachteiligt Firmen: Sachsen-Anhalt bereitet Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor Mit einer abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht will die Landesregierung Wettbewerbsnachteile unterbinden, die sich für eine Reihe von Firmen in Sachsen-Anhalt aus dem ¿Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEGH)¿ ergeben. Das hat das Landeskabinett heute auf Antrag des Wirtschaftsministeriums beschlossen. Das Ministerium wurde beauftragt, das Normenkontrollverfahren vorzubereiten. Ab 2005 soll EU-weit ein System für den Handel mit Treibhausgasen eingeführt werden. Dazu ist auf nationaler Ebene Mitte 2004 ein Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan verabschiedet worden. Es benachteiligt Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch Modernisierungsmaßnahmen in den 90er Jahren bereits frühzeitig zur Minderung von Treibhaus-Emissionen beitragen haben. Im Vergleich mit Unternehmen, die in der Vergangenheit keinerlei Emissionsreduktion herbeigeführt haben, werden Unternehmen, die am längsten und umfangreichsten zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes beigetragen haben, bei der handelbaren Emissionsmenge stark benachteiligt. Nach den weitgehend erfolglosen Bemühungen um eine angemessene Berücksichtigung von frühzeitiger Modernisierung bei der Erstvergabe von Emissionszertifikaten im politischen Prozess auf Bundes- und europäischer Ebene stellt die abstrakte Normenkontrollfrage nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz die letzte Möglichkeit der Einflussnahme dar, um einen nicht wettbewerbsverzerrenden Handel mit Zertifikaten in Deutschland zuzulassen. Die Landesregierung stützt sich in ihrem Vorgehen auch auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er sieht eine sachlich nicht berechtigte Ungleichbehandlung von Unternehmen, die zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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