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Magdeburg, den 11.11.2004

IWH-Studie vorgestellt Ausgaben für die Wirtschaftsförderungstärken in mittelfristig Zeit die Landeskasse?

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 146/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 146/04 Magdeburg, den 11. November 2004 IWH-Studie vorgestellt Ausgaben für die Wirtschaftsförderungstärken in mittelfristig Zeit die Landeskasse¿ Staatliche Fördermittel zur Ansiedlung von Unternehmen werden in der Regel nach fünf bis maximal acht Jahren durch zusätzliche Einnahmen wieder ausgeglichen. Das ist das kurz gefasste Fazit der Studie ¿Finanzwirtschaftliche Effekte der Ansiedlungsförderung ¿ dargestellt am Beispiel des Landes Sachsen-Anhalt¿. Sie wurde im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) erarbeitet. Für Minister Dr. Horst Rehberger belegt die Studie nachdrücklich, ¿dass sich GA-Mittel für Land und Bund rechnen, wenn sie richtig eingesetzt werden, das heißt zur Stärkung der industriellen Basis, im Verarbeitenden Gewerbe. Jede erfolgreiche Ansiedlung ist auch aus finanzpolitischer Sicht positiv für das Land. Die Ausgaben für die Wirtschaftsförderung amortisieren sich kurzzeitig.¿ Sowohl wirtschafts-, als auch finanzpolitisch sei es deshalb richtig, so Rehberger weiter, wenn die CDU/FDP-Koalition auch in Zeiten extremer Sparzwänge bemüht sei, alle GA-Bundesmittel durch Landesmittel zu binden. Während die Vorgänger-Regierung in den Jahren 1994-1999 insgesamt 600 Millionen Euro Bundesmittel mangels geeigneter Projekte habe verfallen lassen, überstiegen seit 2002 die förderfähigen Projekte deutlich die verfügbare Fördersumme. Jeder Euro werde benötigt, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Anhand einer Modellrechnung hat das IWH mit realistischen Zahlenwerten die verausgabten Fördermittel auf der einen Seite (unter Berücksichtigung der gemeinsamen Finanzierung durch Bund, Länder und EU) und die einem Investitionsvorhaben zurechenbaren Steuer-Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei Bund, Ländern und Gemeinden ermittelt. Wie Dr. Joachim Ragnitz, Leiter der Abteilung Strukturwandel im IWH, erläuterte, ist ¿unter den getroffenen Annahmen mit erheblichen zusätzlichen Einnahmen bzw. Ausgabenersparnissen auf allen föderalen Ebenen zu rechnen¿. Diese übertreffen in der Summe in einem typischen Jahr die Ausgaben für die Förderung beträchtlich. Die hohen Fördereffekte erklären sich laut IWH vor allem daraus, dass neben dem unmittelbaren Beschäftigungs- und Produktionseffekt im geförderten Unternehmen auch daraus resultierende Effekte bei Zuliefererunternehmen zu berücksichtigen sind. Von den Zusatzeinnahmen profitieren dabei vor allem Bund und Sozialversicherungen; auf die Länder entfällt etwa ein Drittel der Mehreinnahmen. Auch wenn wegen der Umverteilungseffekte des Länderfinanzausgleichs nur ein kleiner Teil der zusätzlichen Einnahmen tatsächlich im Landeshaushalt verbleibt, sei die Förderung unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten als vorteilhaft für das Land anzusehen. Diese rührt daher, dass auch die Ausgaben für die Förderung nur zum Teil (5-10 Prozent) vom Land zu tragen sind.   Zusätzliche staatliche Einnahmen, so Ragnitz, entstehen zunächst einmal während des Baus der Anlagen, weil dadurch bei den ausführenden Firmen und ihren Beschäftigten zusätzliche Einkommen entstehen, die einkommen­steuer- und umsatzsteuerpflichtig sind. Zusätzlich werden gegebenenfalls einmalig Grunderwerbsteuern fällig. Zu dauerhaften Effekten führen zum einen die auf die Mehrbeschäftigung entfallende Lohn- und Einkommensteuer, die durch die zusätzliche Produktion steigenden Umsatzsteuereinnahmen (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) und die verschiedenen Ertragsteuern des Unternehmens, zum Beispiel die vor allem den Gemeinden zufließende Gewerbesteuer. Zu berücksichtigen ist auch, dass im Fall einer Einstellung von Personen, die zuvor Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe in Anspruch genommen haben, entsprechende Einsparungen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie bei den Kommunen anfallen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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