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Dessau-Roßlau, den 12.11.2004

(LVerfG LSA) Mündliche Verhandlungen und Verkündung einer Entscheidung Am Dienstag, 16. November 2004, 10:00 Uhr

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/04 Dessau, den 12. November 2004 (LVerfG LSA) Mündliche Verhandlungen und Verkündung einer Entscheidung Am Dienstag, 16. November 2004, 10:00 Uhr verkündet das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde von Eltern, die sich gegen § 3 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt ( Kinderförderungsgesetz ¿ KiFöG) vom 5. März 2003 (LSA-GVBl., S. 48) wenden. Von den Beschwerdeführern, deren Kinder einen Kindergarten besuchen, ist ein Elternteil nicht erwerbstätig. Während die alte Gesetzesfassung noch einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung gewährte, sieht das neue Gesetz für diesen Fall lediglich einen Anspruch auf Halbtagsbetreuung vor. Diese änderung greifen die Beschwerdeführer an. Das Landesverfassungsgericht hat über die Sache am 14. September 2004 mündlich verhandelt. Am Dienstag, 16. November 2004, 11:00 Uhr findet ferner (in den Verfahren LVG 3/04, 4/04, 6/04) eine mündliche Verhandlung statt über die kommunalen Verfassungsbeschwerden, die sich ebenfalls gegen das Kinderförderungsgesetz vom 5. März 2003 richten. Beschwerdeführer sind mehrere Städte (Halle, Naumburg, Mücheln) und Verwaltungsgemeinschaften. Sie greifen das Gesetz an, weil es bestimmt, dass sich der Anspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen nunmehr gegen die Kommunen richtet. Dies halten die Beschwerdeführer zum einen für verfassungswidrig, weil das Land für den Erlass dieser Regelung nicht die Gesetzgebungskompetenz besitze. Zum anderen beanstanden sie, dass mit dem Gesetz eine neue Aufgabe auf die Kommunen übertragen werde, für deren Wahrnehmung ihnen eine Mehrbelastung entstehe, die das Land nicht in angemessener Weise finanziell ausgleiche. Aktenzeichen: LVG 5/04 und LVG 3/04, 4/04, 6/04 Pressereferenten: Franzkowiak, RiOVG Tel.: 0391/606-7068 Dr. Störmer, RiVG Tel.: 0391/ 606-7075 Am 15. und 16. Nov. 2004 nur Tel.: 0340-202-1451 (o.-1453) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau Tel: (03 40) 202-15 64 oder (03 91) 606-70 66 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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