MD- Die Polizei informiert
PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 706/04 Magdeburg, den 12. November 2004 MD- Die Polizei informiert Karnevalszeit-Alkoholzeit? Jedes Jahr wieder kommt es in der "fünften Jahreszeit " zu Problemen: " Einen kannst Du ruhig trinken. Das ist doch nicht so schlimm und außerdem bis 0,5 Prom. darf man sowieso." Derartige Ansinnen sollten Sie strikt ablehnen, denn, nur wer alkoholfrei fährt, ist auf der sicheren Seite. Bereits bei 0,3 Prom. ist der Führerschein in Gefahr. Hier beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, das heißt, man ist nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Wer mit dieser Alkoholmenge im Blut Schlangenlinie fährt, die Vorfahrt nicht beachtet oder einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht, muss mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen. Die Folgen sind Geld- oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und die Eintragung von sieben Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Die Versicherungen sind in solchen Fällen von Leistungen freigestellt, so dass man ggf. nach einem Verkehrsunfall den gesamten Schaden selbst bezahlen muss. Bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Prom. geht man lediglich dann straffrei aus, wenn man, ohne aufzufallen, ein Kraftfahrzeug geführt hat. über diesem Grenzwert ist mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen, in dessen Folge eine Geldstrafe von 250,- Euro., vier Wochen Fahrverbot und 4 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zu erwarten sind. Wer es schafft, sein Kraftfahrzeug über dem Grenzwert von 1,1 Prom. (absolute Fahruntüchtigkeit) zu führen, ohne aufzufallen und in einer Polizeikontrolle festgestellt wird, muss mit einem Strafverfahren wegen Führen eines Kfz. unter Einfluss von Alkohol rechnen, was Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis und mindestens sieben Punkte im Verkehrszentralregister zur Folge hat. Besonders schlimm ist es, wenn jemand noch unauffällig fährt, obwohl er mehr als 1,6 Prom. Alkohol im Blut hat. Hier ist im wesentlichen mit denselben Folgen zu rechnen, wie bereits beschrieben, aber vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) nachzuweisen, dass man sich künftig verantwortungsvoller, d.h. alkoholfrei im Straßenverkehr bewegen wird. Der Grund dieser Maßnahme besteht darin, dass, wer mit dieser Alkoholkonzentration noch relativ sicher ein Kfz führen kann, mit hoher Wahrscheinlichkeit alkoholgefährdet oder -krank ist. Derartige Personen sind zum Führen eines Kfz ungeeignet. Die Fahrerlaubnis ist in diesen Fällen solange zu entziehen, bis die Eignungsmängel überwunden sind. Der Nachweis darüber kann nur über eine erfolgreiche MPU erbracht werden. Also denken Sie daran: Ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch! (joe) Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de
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