(OVG LSA) Synagogengemeinde zu Halle e. V. hat Anspruch auf staatliche Leistungen
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/04 Magdeburg, den 11. November 2004 (OVG LSA) Synagogengemeinde zu Halle e. V. hat Anspruch auf staatliche Leistungen Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Synagogengemeinde zu Halle Anspruch auf Leistungen nach dem Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt hat. Die Synagogengemeinde zu Halle e. V., die sich als Nachfolgerin der durch den Holocaust ausgelöschten liberalen jüdischen Synagogengemeinde zu Halle versteht, begehrt vom Landesverband Jüdischer Gemeinden in Sachsen-Anhalt anteilige Auszahlung von Mitteln, die vom Land Sachsen-Anhalt auf der Grundlage eines Staatsvertrages dem Landesverband zur Weiterleitung an die jüdischen Gemeinden im Land zur Verfügung gestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Klage mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2000 mit der Begründung abgewiesen, es sei staatlichen Gerichten verwehrt, zu entscheiden, ob die Synagogengemeinde eine jüdische Gemeinde sei. Diese Frage sei innerhalb der Religionsgemeinschaften zu klären. Diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2002 aufgehoben. Gegenstand des Verfahrens sei die Verteilung staatlicher Gelder. Bei Streit darüber sei durch die Gerichten zu entscheiden. Auf die erneute Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg der Klage mit Urteil vom heutigen Tag nunmehr stattgeben. Zur jüdischen Gemeinschaft gehöre jede Vereinigung, die sich selbst als Jüdische Gemeinde verstehe und innerhalb der Jüdischen Gemeinschaft Aufnahme und Anerkennung als Jüdische Gemeinde gefunden habe. Nicht maßgeblich sei, ob die Synagogengemeinde zu Halle vom Landesverband Jüdischer Gemeinden als Jüdische Gemeinde anerkannt werde. Denn nach den Regelungen im Staatsvertrag sollen bei der Vergabe der staatlichen Mittel auch solche jüdischen Gemeinden berücksichtigt werden, die nicht dem Landesverband angehören. In der Jüdischen Gemeinschaft sei die Synagogengemeinde als Jüdische Gemeinde anerkannt, weil sie im Jahre 1999 in eine Dachorganisation, die "Union progressiver Juden in Deutschland" aufgenommen worden sei. OVG LSA, Urt. v. 11.11.2004 ¿ 1 L 339/98 ¿ Helmut Engels Pressesprecher Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Str. 67 a 39104 Magdeburg Tel: (03 91) 6 06 70 76 Fax: (03 91) 6 06 70 32 Mail: poststelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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