Steuerinformationen für Unternehmer und Arbeitgeber / Finanzminister Paqué: Verfahrensänderungen bei der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 51/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 51/04 Magdeburg, den 15. November 2004 Steuerinformationen für Unternehmer und Arbeitgeber / Finanzminister Paqué: Verfahrensänderungen bei der Umsatzsteuer und der Lohnsteuer Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat heute an wichtige Änderungen im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 erinnert: ¿Unternehmer und Arbeitgeber sind nunmehr gesetzlich verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 sowie Lohnsteuerbescheinigungen erstmals für das Kalenderjahr 2004 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.¿ Erreicht werden solle dadurch eine möglichst schnelle Verbreitung der Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung mit dem Ziel, die Voraussetzungen für die papierlose Steuererklärung zu schaffen, so Paqué. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt hat auf seinen Internetseiten (www.fm.sachsen-anhalt.de) wichtige Informationen über die geänderten Verfahren für Arbeitgeber und Unternehmer zusammengestellt. Zusätzlich hat die Finanzverwaltung ein Merkblatt zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten herausgegeben, das in allen Finanzämtern ausliegt, teilte der Finanzminister mit. Im Rahmen des eGovernment-Projekts ¿ELSTER (Elektronische Steuererklärung)¿ stellt die Finanzverwaltung Unternehmen und Arbeitgebern zum Ausfüllen und Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen das kostenlose Programm ElsterFormular zur Verfügung. Die aktuelle Version für das Jahr 2005 ist ab Mitte Januar 2005 als Downloadversion im Internet unter www.elsterformular.de bzw. als CD-Rom ab Anfang Februar 2005 in allen Finanzämtern in begrenzter Anzahl erhältlich. Viele gängige Steuersoftware-Produkte würden bereits die Funktionen für eine elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt beinhalten, betonte Paqué. Der Finanzminister wies auch darauf hin, dass Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung nach dem Steueränderungsgesetz 2003 verpflichtet seien, die Lohnsteuerbescheinigungen des Kalenderjahres 2004 bis spätestens 28. Februar 2005 elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung müsse nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz erfolgen. Auf Antrag könne in begründeten Einzelfällen von der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2004 abgesehen werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt sowie unter www.elster-lohn.de. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
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