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Magdeburg, den 30.11.2004

Vereinfachungsvorschlag für Chemikalien-Registriersystem der EU/ Staatssekretär Aeikens: Je risikoreicher eine Chemikalie ist, desto mehr müssen wir über sie wissen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 509/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 509/04 Magdeburg, den 30. November 2004 Vereinfachungsvorschlag für Chemikalien-Registriersystem der EU/ Staatssekretär Aeikens: Je risikoreicher eine Chemikalie ist, desto mehr müssen wir über sie wissen Sachsen-Anhalt wird einen Vereinfachungsvorschlag zum geplanten europäischen Registriersystem für Chemikalien (REACH) in die aktuelle Diskussion in Brüssel einbringen. Das Papier wurde gemeinsam mit Verbänden, Betrieben, Kammern und Landesregierung erarbeitet und heute im Kabinett beraten.  Im Kern handelt es sich um ein einfaches, praxisgerechtes Dreistufensystem aus  Inventarisierung, risikobezogener Priorisierung und Registrierung. Die Erfassung der Chemikalien wird nach Risikogruppen und konkretem Gefährdungspotential gestaffelt. Umweltstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens betonte: "Je risikoreicher eine Chemikalie ist, desto mehr müssen wir über sie wissen. Im Umkehrschluss heißt das, wir müssen nicht Berge an wissenschaftlichen Untersuchungen für harmlose Substanzen durchführen." Das Dreistufensystem wird auch vom Verband der Chemischen Industrie (VDI) vertreten. Der Vorschlag Sachsen-Anhalts würde vor allem Betriebe entlasten, die mit risikoarmen Chemikalien arbeiten. Solche Chemikalien sollen anhand der in jedem Betrieb vorhanden Kerninformationen (physikalisch-chemische, toxikologische und Umwelteigenschaften) in der geplanten europäischen Agentur für Chemikalien registriert werden. Sofortige und umfangreiche Zusatzuntersuchungen würden dagegen notwendig bei bedenklichen Stoffen, bei Stoffen, die in großen Mengen entstehen und die an besonders viele Stellen gelangen, an denen sie Schäden hervorrufen können.  Der 1200-seitige Verordnungsvorschlag der EU unterscheidet dagegen nicht zwischen risikoärmeren und risikoreicheren Stoffen. Statt dessen werden ab einer bestimmten Herstellungsmenge automatisch äußerst umfangreiche Untersuchungen gefordert. Staatssekretär Aeikens: "Davon hat die Umwelt wenig. Je risikoreicher ein Stoff ist, desto mehr müssen wir ihn untersuchen und nicht alle Stoffe gleich intensiv. Außerdem sind 1200 Seiten Verordnungstext eine Zumutung, unabhängig davon, wie gut das Ziel gemeint ist ." Das heute vorgelegte Papier steht im Zusammenhang mit der "Hallenser Erklärung" von Verbänden, Betrieben, Kammern und Landesregierung vom 6. Februar 2004. Darin hatten sich die Beteiligten bereits für ein praktikables, Zeit und Kosten sparendes Verfahren bei der geplanten europaweiten Registrierung von chemischen Stoffen (REACH) ausgesprochen.  Hintergrund: Das Registriersystem (REACH) ist Teil der europäischen Chemikalienverordnung, die das Ziel verfolgt, das europäische Chemikalienrecht zu vereinfachen und dadurch Umweltschutz und Wirtschaft für den globalen Wettbewerb zu stärken. Bisher steht noch kein Einführungsdatum für REACH fest. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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