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Halle (Saale), den 30.11.2004

(VG DE) Klage von Gemeinden gegen Genehmigung des Schulentwicklungsplanes unzulässig

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat am 25. November 2004 die Klagen der Gemeinden Zahna, Kropstädt und Leetza gegen die Genehmigung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Wittenberg durch das Landesverwaltungsamt abgewiesen. Die Gemeinden hatten gegen die Genehmigung geklagt, weil der Schulentwicklungsplan die auslaufende Beschulung der Sekundarschule Zahna vorsieht. Sie machten geltend, dass sie bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans nicht vorschriftsmäßig beteiligt worden seien und dass bei der Aufgabe des Sekundarschulstandortes raumplanerischen Vorgaben nicht Rechnung getragen worden sei. Die Kammer hat die Klagen der Gemeinden schon als unzulässig abgewiesen. Zum einen handele es sich bei der angefochtenen Genehmigung nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt. Die Schulentwicklungsplanung sei eine Maßnahme der staatlichen Bildungsplanung und Lenkung, die dem Land obliege. Der Landkreis werde daher bei der Durchführung der Schulentwicklungsplanung nicht im eigenen, sondern im übertragenen Wirkungskreis tätig. Die Genehmigung des Schulentwicklungsplans stelle deshalb eine fachaufsichtsbehördliche Billigung der vom Landkreis erarbeiteten Planung dar und habe nur verwaltungsinterne Bedeutung. Zum anderen hat die Kammer ? wie in einem bereits vorangegangen Eilverfahren (2 B 198/04 DE) ? darauf abgestellt, dass die Klagen unabhängig von der Frage der Rechtsnatur der Genehmigung unzulässig sind, weil die Gemeinden nicht geltend machen können, durch die dem Landkreis Wittenberg erteilte Genehmigung in eigenen Rechten verletzt zu sein. Die Planungen bezüglich der Sekundarschule Zahna könnten sie insbesondere nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzen, da Schulträger der Landkreis Wittenberg sei. Verwaltungsgericht Dessau Urteil vom 25. November 2004 ? Az. 2 A 133/04 DE ? Schneider, Christine Pressesprecherin Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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