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Magdeburg, den 07.12.2004

Kabinett verabschiedet Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Staatsminister Robra: ?Auch öffentlich-rechtliche Sender müssen sparen?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 520/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 520/04 Magdeburg, den 7. Dezember 2004 Kabinett verabschiedet Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Staatsminister Robra: ¿Auch öffentlich-rechtliche Sender müssen sparen¿ Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet. Er wird jetzt dem Landtag zur Ratifizierung zugeleitet. Der Staatsvertrag geht auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 8. Oktober 2004 zurück, der u. a. eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf monatlich 17,03 Euro vorsieht. Die Ministerpräsidenten sind damit unter dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung der Rundfunkgebühren (KEF) geblieben, der eine Erhöhung um 1,09 Euro monatlich vorsah. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Rainer Robra, wertete die Abweichung vom KEF-Vorschlag als verfassungskonform. Robra: ¿ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Gebührenurteil von 1994 ausdrücklich darauf abgehoben, dass es Aufgabe der Länder sei, die finanziellen Interessen der Rundfunkgebührenzahler im Gebührenfestsetzungsverfahren wahrzunehmen. Genau dies haben die Ministerpräsidenten getan.¿ Deutschland befinde sich insgesamt in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage, die von Einnahmeausfällen bei den öffentlichen Haushalten gekennzeichnet sei. Auch hätten viele Bürgerinnen und Bürger sinkende Einkommen. ¿Wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen, können wir dies auch von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwarten¿, unterstrich der Staatskanzleichef. Robra nannte folgende wesentliche Eckpunkte des Rundfunkänderungsstaatsvertrages: - Fernseh- und Radioprogramme werden quantitativ begrenzt, bei Radioprogrammen soll es verstärkt Kooperationen und Bündelungen geben. - Programmliche Austauschentwicklung und Kostenneutralität werden zur Pflicht. Das bedeutet konkret, dass neue Programmvorhaben durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden müssen und somit keine Mehrkosten verursachen dürfen. - Die qualitative Programmentwicklung digitaler Fernsehprogramme wird auf die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information konzentriert. - Die Prüfungsmöglichkeiten der KEF werden erweitert. Die KEF wird dadurch zukünftig in der Lage sein, die Kosten einzelner Programme zu ermitteln. Außerdem kann die KEF bei der Bedarfsermittlung auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung öffentlicher Haushalte berücksichtigen. - Kreditaufnahmen sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig. - Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag soll zu den Themen ¿Überprüfung der Strukturen¿, ¿Technologische Fortentwicklung¿, ¿Gleichwertigkeit der Versorgung¿ sowie ¿Bedeutung von Werbung und Sponsoring¿ weiter konkretisiert werden. - Eine Ausweitung der Sendezeit des Kinderkanals über 21.00 Uhr hinaus wird es nicht geben. - Durch Selbstverpflichtungen sollen die öffentlich-rechtlichen Sender zusätzliche Sparmaßnahmen erwirtschaften, etwa in den Bereichen Online, Marketing und Personal. Die Länder erwarten, dass die Anstalten auf dieser Grundlage längerfristig die Programmaktivitäten im jetzigen Rahmen finanzieren können. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat bereits mit einem umfassenden Sparpaket auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz reagiert. Es sieht bis zum Ende der kommenden Gebührenperiode am 31. Dezember 2008 ein Einsparvolumen von 100 Mio. Euro vor. Der Staatsvertrag kann erst nach Ratifikation in allen 16 Landesparlamenten in Kraft treten. Der Abschluss dieses Verfahrens ist bis zum 31. März 2005 vorgesehen. Ab 1. April 2005 würde die Erhöhung der Rundfunkgebühr wirksam. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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