Ministerpräsident Böhmer fordert in Brüssel Gerechtigkeit bei der künftigen Finanzierung der EU
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 530/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 530/04 Magdeburg, den 9. Dezember 2004 Ministerpräsident Böhmer fordert in Brüssel Gerechtigkeit bei der künftigen Finanzierung der EU Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer hat im Rahmen seines zweitägigen Brüssel-Besuchs Gespräche mit der für Regionalpolitik zuständigen Kommissarin Danuta Hübner, mit Industriekommissar Günter Verheugen sowie mit der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament geführt und dabei einen fairen Kompromiss bei der künftigen Finanzierung der Europäischen Union und der Ausgestaltung der Strukturpolitik angemahnt. Als interessantes Modell bezeichnete er die Möglichkeit, dass künftig die von den Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt überwiesenen Nettobeiträge im Rahmen des Euro-Stabilitätspaktes nicht auf die nationale Verschuldung angerechnet werden sollten. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass in der nächsten Förderperiode (2007-2013) ausreichend Mittel zur Unterstützung der schwächsten Regionen in Europa zur Verfügung stehen. Falls es in diesem Zusammenhang zu Kürzungen bei den Finanzvorschlägen der Kommission komme, müssen die vorhandenen Mittel stärker auf die schwächsten Regionen konzentriert werden. Dazu zählen auch die vom sogenannten statistischen Effekt betroffenen Regionen. Es wäre ungerecht, wenn einige der heutigen EU-Fördergebiete ihren Förderstatus aus rein statistischen Gründen verlören, obwohl sich ihre wirtschaftliche Lage nicht verbessert hat. Regionalkommissarin Hübner sagte ihre Unterstützung zu, eine gerechte Lösung für die betroffenen Regionen zu finden. Dies gelte vor allem auch für das künftige Beihilferegime für diese Regionen und die Möglichkeit, auch zukünftig die Strukturfonds auf Länderebene zu programmieren. Ministerpräsident Böhmer hob die große Bedeutung der europäischen Strukturfondshilfen für den Aufbau in Sachsen-Anhalt und ganz Ostdeutschland hervor. Ohne sie wäre manche Erfolgsgeschichte nicht denkbar gewesen. Ostdeutschland erhielt seit 1991 über 38 Mrd. Euro aus den europäischen Strukturfonds. Im Gespräch mit Industriekommissar Verheugen warb Böhmer für ein vereinfachtes Chemikalienrecht auf europäischer Ebene und er forderte die Kommission auf, ihre Vorschläge zu REACH zu überarbeiten. Dabei schlug er einen Paradigmenwechsel von einem rein mengenbezogenen Registrierungsverfahren zu einem auf die Stoffeigenschaften und die Exposition orientierten Verfahren vor. Industriekommissar Verheugen signalisierte, dass die Kommission für Änderungen an ihrem Vorschlag offen sei und derzeit die Debatte im Rat und Parlament sehr intensiv verfolge. In seinem Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung wandte sich Böhmer gegen die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der Föderalismusreform den Artikel 23 Grundgesetz (sogenannter Europa-Artikel) zu ändern und damit die Mitwirkung der Länder in Europaangelegenheiten einzuschränken. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Europaangelegenheiten funktioniere. Vom Bundesrat würden pro Jahr im Schnitt 150 bis 200 EU-Vorlagen beraten. Von 1993 bis 2004 habe der Bundesrat über 1.800 Stellungnahmen zu Europafragen abgegeben. Der überwiegende Teil dieser Stellungnahmen sei von der Bundesregierung lediglich zu berücksichtigen und deshalb für sie rechtlich nicht bindend. Von einer Blockade durch die Länder ¿ wie vom Bund kritisiert ¿ könne daher keine Rede sein. Auch bei der Umsetzung von europäischem in nationales Recht habe das derzeitige Umsetzungsdefizit mit dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland nur sehr wenig zu tun. In Deutschland seien zur Zeit 27 Richtlinien nicht innerhalb der gesetzlichen Frist umgesetzt worden. Dafür seien die Länder nur in vier Fällen verantwortlich, alle übrigen gingen auf das Konto des Bundes und seine internen Abstimmungsprobleme. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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