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Hansestadt Stendal, den 10.12.2004

(LG SDL) Schöffenauslosung  für die Wahlperiode 2005 bis 2008

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/04 Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/04 Stendal, den 9. Dezember 2004 (LG SDL) Schöffenauslosung  für die Wahlperiode 2005 bis 2008 In öffentlicher Sitzung des Landgerichts Stendal hat heute vormittag die Auslosung der Schöffen und Jugendschöffen auf die ordentlichen Sitzungstage der Strafkammern und Jugendkammern des Landgerichts Stendal im Geschäftsjahr 2005 stattgefunden. Zugleich ist die Auslosung der Reihenfolge, in der die Hilfsschöffen und Jugendhilfsschöffen an die Stelle weggefallener Schöffen bzw. Jugendschöffen treten, für die Wahlperiode 2005 bis 2008 erfolgt. Grundlage der Auslosungen waren Bestandslisten über von den Gemeinden bzw. von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise in Vorschlagslisten aufgenommene und von den Wahlausschüssen der Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Salzwedel und Stendal gewählte Schöffen bzw. Jugendschöffen. Für die Strafrechtspflege gegen Erwachsene waren den fünf Wahlausschüssen der vorgenannten Amtsgerichte von den Gemeinden Vorschläge für Schöffen und Hilfsschöffen unterbreitet worden. Von den anschließend durch die Wahlausschüsse gewählten Schöffen entfielen - auf die Strafkammern des Landgerichts 84 Schöffen und 100 Hilfsschöffen - auf die Strafabteilungen - des Amtsgerichts Burg 26 Schöffen und 36 Hilfsschöffen - des Amtsgerichts Gardelegen 14 Schöffen und 26 Hilfsschöffen - des Amtsgerichts Osterburg 10 Schöffen und 16 Hilfsschöffen - des Amtsgerichts Salzwedel 12 Schöffen und 16 Hilfsschöffen - des Amtsgerichts Stendal 40 Schöffen und 40 Hilfsschöffen. Es wurden also insgesamt 186 Schöffen und 284 Hilfsschöffen gewählt. Für die Strafrechtspflege gegen Jugendliche und Heranwachsende waren den fünf Wahlausschüssen der Amtsgerichte von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise Salzwedel, Stendal und Jerichower Land Vorschläge für Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen,. getrennt nach Frauen und Männern, unterbreitet worden. Von den gewählten Jugendschöffen entfielen - auf die Jugendkammern des Landgerichts 34 Jugendschöffen und 40 Jugend- hilfsschöffen - auf die Jugendstrafabteilungen - des Amtsgerichts Burg 28 Jugendschöffen und 38 Jugendhilfsschöffen - des Amtsgerichts Gardelegen 18 Jugendschöffen und 26 Jugendhilfsschöffen - - des Amtsgerichts Osterburg 10 Jugendschöffen und 16 Jugendhilfsschöffen - des Amtsgerichts Salzwedel 18 Jugendschöffen und 18 Jugendhilfsschöffen - des Amtsgerichts Stendal 40 Jugendschöffen und 40 Jugendhilfsschöffen. Insgesamt wurden also 148 Jugendschöffen und 178 Jugendhilfsschöffen gewählt. Insgesamt stehen damit der Strafrechtspflege im Bezirk des Landgerichts Stendal 334 Schöffen und Jugendschöffen sowie 412 Hilfsschöffen und Jugendhilfsschöffen zur Verfügung. Die gewählten Schöffen werden über ihre Rechte und Pflichten mit Schreiben vom heutigen Tage unterrichtet. Es ist beabsichtigt, im Frühjahr 2005 eine Fortbildungsveranstaltung für sie durchzuführen.   Die Ausübung der Schöffentätigkeit ist ein wichtiges Ehrenamt, zu dessen Wahrnehmung regelmäßig engagierte Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen werden. Die Heranziehung eines Schöffen zur Amtsausübung soll nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr umfassen, kann aber diesen Umfang in besonders aufwendigen Verfahren übersteigen. Marc Lienau Impressum: Landgericht Stendal Pressestelle Am Dom 19 39576 Stendal Tel: (03931) 58 13 14 Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27 Mail: poststelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de

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