Landesregierung unterzeichnet Rahmenvereinbarung mit kommunalen Spitzenverbänden - Aufgabenverlagerung auf die Kommunen
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 197/04 Magdeburg, den 13. Dezember 2004 Landesregierung unterzeichnet Rahmenvereinbarung mit kommunalen Spitzenverbänden - Aufgabenverlagerung auf die Kommunen Innenminister Klaus Jeziorsky und Finanzminister Karl-Heinz Paqué haben heute gemeinsam mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung der Funktionalreform unterzeichnet. Die Unterzeichnung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ersten Funktionalreformgesetz, das der Landtag voraussichtlich auf seiner nächsten Sitzung am 16./17. Dezember 2004 beschließen wird. Das Erste Funktionalreformgesetz verlagere, so Jeziorsky, nicht verzichtbare und nicht privatisierbare Aufgaben von der Landesverwaltung auf die Landkreise und kreisfreien Städte und setze damit Vorgaben des im letzten Jahr in Kraft getretenen Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes um. Es sei ein weiterer Baustein der von der Landesregierung verfolgten Verwaltungsreform. Jeziorsky: "Durch die partnerschaftlich zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung abgestimmten Aufgabenverlagerungen sollen Verwaltungsverfahren abgekürzt werden. Entscheidungen können dann im Interesse von Unternehmen und Bürgern ortsnäher getroffen werden." Das Erste Funktionalreformgesetz umfasst die übertragung von Aufgaben im Umfang von insgesamt 112 Stellen. Schwerpunkt bilden die Aufgaben des Umweltbereiches, aber auch aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit, Kultus sowie Bau und Verkehr werden Aufgaben übertragen. Besonders hervorzuheben sind: Genehmigungszuständigkeit der unteren Wasserbehörden für die Einleitung kommunaler und gewerblich-industrieller Abwässer, Genehmigung und überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (z. B. Anlagen zur Lebensmittelherstellung, Anlagen zur Baustoffherstellung, Autowrackplätze), Zuständigkeit für nach Bundesimmissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Tankstellen), übertragung der fachtechnischen Prüfung im Rahmen des Vollzugs des Wasserrechts, Abfallrechts, Bodenschutzrechts und Immissionsschutzrechts, weitere Einzelzuständigkeiten, wie z. B. Erlaubnisse für Wasserentnahmen, Abfalltransportgenehmigungen, Genehmigung von Wappen. Flaggen und Siegeln und Nachprüfung der Vergabe von Bauleistungen. Die jetzt unterzeichnete Rahmenvereinbarung solle, so Finanzminister Paqué, den auf freiwilliger Basis vereinbarten Personalübergang vom Land auf die Kommunen erleichtern und sicherstellen. Einvernehmlich wurden Festlegungen zur Kostenerstattung, zu den personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auch zur gemeinsamen Nutzung des Informationstechnischen Netzes der Landesverwaltung getroffen. Neben der Finanzierung der Aufgabenübertragung bildete von Anfang an die Frage des Personalübergangs einen zentralen Diskussionspunkt. Die kommunalen Spitzenverbände hatten einen zwangsweisen Personalübergang abgelehnt. Landesseitig wurde jedoch immer wieder deutlich gemacht, dass für beide Seiten durch die Funktionalreform eine "Win-Win-Situation" eintreten müsse. Das Land dürfe bei einer Kommunalisierung von bisher staatlich vollzogenen Aufgaben finanziell nicht schlechter dastehen, als wenn es die Aufgaben selbst vollziehen würde. Die nun gefundenen Lösungen spiegeln die angestrebte "Win-Win-Situation" wider. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten in den nächsten Jahren zum Ausgleich für die verlagerten Aufgaben rd. 5 Mio. Euro jährlich zusätzlich als Kostenerstattungsbetrag. Das Land wird durch Abgabe des Personals an die kommunale Ebene und durch andere personalwirtschaftliche Instrumente das freiwerdende Landespersonal bis Ende 2006 einsparen. Finanzminister Paqué: "Dabei verzichtet das Land auf einen gesetzlichen Personalübergang für seine Beamten und Angestellten. Im Gegenzug haben die kommunalen Spitzenverbände erklärt, dass der Personalbedarf für Spezialaufgaben aus dem Kreis derjenigen Landesbediensteten gedeckt werden soll, die diese Aufgaben zur Zeit in Landesdienststellen wahrnehmen. Insgesamt betrifft dies 48 Stellen." Für diese Aufgaben werden in den ersten fünf Jahren 100 % der Personalkosten übernommen. Erst ab dem sechsten Jahr wird der kommunalen Ebene eine kommunale Interessenquote von 10 % abgezogen. Die Interessenquote drückt das vorhandene Rationalisierungspotential aus. Für die darüber hinaus gehenden Aufgabenverlagerungen im Umfang von 64 Stellen, die durch Maßnahmen wie Altersteilzeit und Wiederbesetzungssperren allein das Land abzubauen hat, akzeptieren die kommunalen Spitzenverbände eine deutlich geringere Kostenerstattungsquote von nur 50 %. Jeziorsky: "Die Rahmenvereinbarung ist aus Sicht des Landes und der kommunalen Spitzenverbände Beweis für das gemeinsam angestrebte Ziel, die Verwaltung des Landes im Interesse einer ortsnahen, bürgerorientierten Aufgabenerledigung zu reformieren." Die Rahmenvereinbarung bestimmt auch, dass die "Arbeitsgruppe Funktionalreform" fortbesteht und in engem Zusammenhang zur vorgesehenen Kreisgebietsreform weitere Aufgabenübertragungen für ein Zweites Funktionalreformgesetz vorbereitet. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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