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Magdeburg, den 17.12.2004

Haushaltsrede für die Zweite Lesung des Doppelhaushaltes 2005/2006 am 16. Dezember 2004 von Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 063/04 Magdeburg, den 16. Dezember 2004 Haushaltsrede für die Zweite Lesung des Doppelhaushaltes 2005/2006 am 16. Dezember 2004 von Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué Anrede, es liegt Ihnen heute der Plan des Doppelhaushalts für die Jahre 2005/2006 zur Verabschiedung vor. Dieser Doppelhaushaltsplan wird Grundlage und Ausweis der Finanzpolitik für den zweiten Teil der Legislaturperiode sein. Dieser Plan ist die konsequente Fortsetzung der Konsolidierungspolitik, die diese Landesregierung seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2002 verfolgt. Ich habe dies bei meiner Einbringungsrede in diesem hohen Hause am 16. September ausführlich erläutert. An meiner damaligen grundlegenden Bewertung hat sich nichts geändert - trotz der zahlreichen Veränderungen im einzelnen, die seit Vorlage des Regierungsentwurfs eingearbeitet wurden. Der Doppelhaushalt 2005/2006 entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Neuverschuldung liegt in beiden Jahren unterhalb der Summe der eigenfinanzierten Investitionen. In Anbetracht der katastrophalen Einnahmesituation ist dies ein Erfolg. Bitte bedenken Sie: Das Steueraufkommen bewegt sich nach wie vor auf dem Niveau von vor rund zehn Jahren, und seither hat es massive Zusatzbelastungen gegeben: Wir alle wissen, dass seit 1995 die tarifliche Entlohnung im öffentlichen Dienst um rund 25 v.H. gestiegen ist. Dies summiert sich auf mindestens 600 Mio. ¿ an Zusatzbelastung durch Personalkosten, also rund 6 v.H. der gesamten Ausgaben. Wir alle wissen, dass sich die Zinsausgaben des Landes seit 1995 mehr als verdoppelt haben, von gut 400 Mio. ¿ auf rund 1 Mrd. ¿, also wiederum eine Zusatzlast von gut 6 v.H. der gesamten Ausgaben. Und wir wissen, dass die Belastungen durch Versorgungssysteme sich in dieser Zeit verdoppelt haben ¿ von 200 Mio. auf über 400 Mio. ¿. Allein diese unvermeidbaren Zusatzlasten addieren sich zu fast 1,5 Mrd. ¿, rund 15 v.H. des Haushaltsvolumens ¿ alles konsumtive Ausgaben. Und bedenkt man ferner, dass sich der Einbruch der Steuereinnahmen mit einem Minus von fast 1 Mrd. ¿ gegenüber den Planzahlen gerade auf die jüngste Zeit seit 2002 konzentriert, dann ist eines klar: Belastungen in dieser Größenordnung und mit diesem zeitlichen Profil sind ohne eine Erhöhung der Neuverschuldung gegenüber der ursprünglichen Planung nicht aufzufangen. Die Neuverschuldung wird im Jahr 2005 bei 954 Mio. ¿ liegen, im Jahr 2006 ist eine Neuverschuldung von 783 Mio. ¿ vorgesehen. Damit liegt sie immer noch zu hoch - höher jedenfalls, als wir es uns wünschen würden. Allerdings haben wir gegenüber Ländern mit vergleichbarer Gesamtsituation deutlich aufgeholt. Mehr als das: Wir haben gleichgezogen und sogar zum Überholen angesetzt. Thüringen und Brandenburg ¿ beides neue Länder, die nach Größe und Struktur mit Sachsen-Anhalt gut verglichen werden können ¿ werden 2005 mehr Schulden aufnehmen als Sachsen-Anhalt: Brandenburgs Regierung strebt eine Neuverschuldung von 980 Mio. ¿ an, Thüringen wird mit 995 Mio. ¿ nur ganz knapp unter der Milliardengrenze liegen. Sachsen-Anhalt ist auf dem Weg der Haushaltskonsolidierung. Und Sachsen-Anhalt beschreitet diesen Weg noch ein gutes Stück konsequenter als andere Länder. Anrede, erlauben Sie mir an dieser Stelle doch noch einmal ein paar zentrale Fakten ins Gedächtnis zu rufen, die belegen, wie hart diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP in den letzten Jahren daran gearbeitet haben, konsumtive Ausgaben zu senken, um dieses Land fiskalisch gesund zu machen. Ich nenne nur drei Punkte ¿ ich könnte noch viel mehr nennen: Wir haben große soziale Leistungsgesetze reformiert und finanzierbar gemacht, allen voran die Kinderbetreuung. Wir haben dort auf Dauer 25 v.H. eingespart, fast 50 Mio. ¿ pro Jahr für den Landeshaushalt, und wir haben dabei den Kommunen durch flexiblere Standards eigene Einsparungen in ähnlicher Größenordnung ermöglicht. Noch immer haben wir die beste Kinderbetreuung in Deutschland, aber sie ist endlich auf Dauer verantwortungsvoll finanzierbar geworden. Wir haben die Personalkosten unter Kontrolle gebracht, und zwar vor allem durch die konsequenteste Personalbewirtschaftung in Deutschland, mit rigoroser Kontrolle und Begrenzung von Neueinstellungen nur mit Genehmigung des Ministerpräsidenten, durch Tarifverträge für Angestellte, die dort, wo es möglich ist, die Arbeitszeit verkürzen und durch drastische Kürzung der Sonderzuwendungen für Beamtinnen und Beamte in einem Ausmaß, wie es in Deutschland bisher nicht geschehen ist. Und wir haben selbst den Universitäten und Fachhochschulen bis zum Jahr 2006 Kürzungen der Zuweisungen um 10 v.H. zugemutet ¿ bei gleichzeitiger größerer Autonomie durch Globalhaushalte und mit der Auflage, Schwerpunkte zu setzen, ihre interne Struktur zu modernisieren, konsumtive Ausgaben einzusparen und dadurch im überregionalen Standortwettbewerb noch besser bestehen zu können. Anrede, ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass es wohl kein Bundesland in Deutschland gibt, in dem der Kampf gegen das Ausufern konsumtiver Ausgaben härter geführt wird als in Sachsen-Anhalt in dieser Legislaturperiode. Vielleicht  können Sie deshalb auch meinen Verdruss verstehen, wenn uns ¿ zusammen mit anderen neuen Ländern - vom Bundesfinanzminister in jüngster Zeit öffentlich vorgeworfen wird, wir würden Solidarpaktmittel im Konsum verschwenden statt sie in Investitionen zu stecken. Mit Verlaub gesagt: Dieser Vorwurf ist eine Unverschämtheit. Er zeigt nur, wie wenig der Bundesfinanzminister vom Aufbau Ost versteht ¿ und wie wenig seinem Chef, dem Bundeskanzler, der Aufbau Ost am Herzen liegt. Wir in Sachsen-Anhalt können mit ruhigen Gewissen sagen: Wir haben alle zentralen Weichen gestellt, um die konsumtiven Ausgaben zu senken ¿ auch unter schweren Opfern unserer Bediensteten. Wir können nicht zaubern, und die Erblast hoher Zinsausgaben und eines noch immer zu hohen Personalbestandes können nicht von einem auf den anderen Tag korrigiert werden. Um es deutlich zu sagen: acht Jahre verfehlte sozialdemokratische Finanzpolitik ¿ PDS-gestützt ¿ lassen sich nicht in zwei Jahren korrigieren. Aber wir sind auf dem richtigen Weg. Anrede, dass der Bundesfinanzminister dies alles nicht sieht, kann ich mir eigentlich nur mit schweren fiskalischen Wahrnehmungsstörungen erklären. Ich mache mir da schon ernste Sorgen. Wer dreimal hintereinander die Maastricht-Defizit-Latte gerissen hat, der weiß vielleicht gar nicht mehr, wie so etwas aussieht ¿ ein echter Sparhaushalt. Und die Störung der Wahrnehmung geht weiter, denn Herr Eichel blendet die Mitverantwortung des Bundes für die Situation in den neuen Ländern völlig aus: Es ist doch der Bund, der durch seine lasche Verhandlungsführung in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über Jahre hohe Tarifabschlüsse zugelassen hat, weil er selbst nur über wenig Verwaltungspersonal verfügt und damit unter den Abschlüssen kaum leidet. Für Sachsen-Anhalt bedeutet aber ein Abschluss wie der von Potsdam mit knapp 7 v.H.-Lohnsteigerung in zwei Jahren eine schwere Belastung. Und es ist der Bund, der den Ländern durch eine Fülle von Leistungsgesetzen die Standards setzt und damit den Ländern die Kosten aufbürdet ¿ in Form konsumtiver Ausgaben, die Herr Eichel dann öffentlich anklagt. Anrede, vielleicht hat die fiskalische Blindheit des Herrn Eichel auch ganz profanere Gründe. Herr Eichel schimpft auf andere, um sie dann in die Verantwortung für seine eigenen Fehler zu ziehen. Dies zeigen seine jüngsten Vorschläge für eine Länderbeteiligung an EU-Sanktionen bei gesamtstaatlicher Überschreitung der 3 v.H.-Defizitgrenze. Der Bundesfinanzminister will, dass die Länder an Sanktionszahlungen beteiligt werden, auch wenn sie selbst als Gesamtheit und allein die Grenze nicht überschreiten. Genau dies ist Teil der Vorschläge, die Müntefering und Stoiber in ihr Föderalismuspapier aufgenommen haben. Anrede, wenn diese Vorschläge wahr würden, könnten alle unsere Sparbemühungen zunichte gemacht werden, und zwar allein durch die fiskalische Verantwortungslosigkeit des Bundes. Allein im Jahr 2003, in dem ausschließlich der Bund ¿ und nicht die Gesamtheit der Länder - für das Überschreiten der Defizitgrenze verantwortlich war, hätte Sachsen-Anhalt fast 140 Mio. ¿ an Strafe nach Brüssel überweisen müssen ¿ nicht für die eigenen Sünden, sondern für die Sünden der rot/grünen Bundesregierung. Dies ist nicht akzeptabel. Diese Vorschläge dürfen nicht Realität werden. Sie würden zur Verantwortungslosigkeit erziehen und uns um die Früchte unseres Sparkurses bringen. Anrede, lassen Sie mich nun konkret zum Doppelhaushaltsplan, der Ihnen vorliegt, zurückkehren. Im Vergleich zum Regierungsentwurf vom September wird die Neuverschuldung 2005 um 60 Mio. ¿ aufgestockt, im Jahr 2006 fällt sie um 14 Mio. ¿ geringer aus. Die Aufstockung für 2005 hat auf Seiten der Opposition zu dem Vorwurf an die Landesregierung und die Regierungsfraktionen geführt, man gönne sich vor Abschluss des Haushaltsverfahren noch einen kräftigen Schluck, um allseitig Geschenke verteilen zu können. Diese Einschätzung ist falsch, und die Tatsachen sind schnell klargestellt. Es sind im wesentlichen drei Fakten: Im Ergebnis der jüngsten Steuerschätzung ist erneut mit Mindereinnahmen für das Land zu rechnen ¿ für das Jahr 2005 mit netto 39 Mio. ¿ und im Jahr 2006 mit 23 Mio. ¿. Der kommunale Anteil ¿ es sind 14,1 Mio. ¿ für 2005 und 9,1 Mio. ¿ für 2006 - ist hier bereits in Abzug gebracht worden. Damit ist klar: Trotz der Verbesserung der konjunkturellen Entwicklung wird sich das Steueraufkommen damit in den beiden kommenden Jahren allenfalls stabilisieren. Eine Erholung oder gar eine Steigerung auf das Niveau von vor drei oder vier Jahren zeichnet sich für die kommenden Jahre nicht ab. Zu einer weiteren Mehrbelastung im Jahr 2005 wird die Inanspruchnahme des Landes als Bürge im Falle der Insolvenz und der sich anschließenden Sanierung eines sachsen-anhaltischen Großunternehmens führen. Es geht hier um die Rettung von rund 1000 Arbeitsplätzen. Und es geht um eine Mehrbelastung von rund 31 Mio. ¿, die allein der Tatsache zu verdanken ist, dass die damalige sozialdemokratische, PDS-tolerierte Regierung des Landes Bürgschaftsbedingungen einging, die uns heute fiskalisch schwer belasten. Wir werden an dieser Stelle ¿ wie schon so oft ¿ in die Haftung genommen für Entscheidungen der Vorgängerregierung. Die dritte Mehrbelastung steht in Zusammenhang mit der Entscheidung von DHL, am Flughafen Halle/Leipzig ein neues Frachtverteilzentrum zu errichten. Dieses Vorhaben, das der Region mehrere tausend Arbeitsplätze bringen wird, macht eine Erweiterung des Flughafens notwendig ¿ es bedarf einer zusätzlichen Start- und Landebahn. Diese Erweiterung war schon seit längerem geplant und muss nun erheblich schneller angegangen und abgeschlossen werden, als dies bisher vorgesehen war. Sie kostet die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt ¿ einschließlich der beteiligten Kommunen ¿ rund 380 Mio. ¿ (allein 60 Mio. davon für Lärmschutzmaßnahmen). Für das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle, die ebenso an der Flughafenträgergesellschaft beteiligt ist, bedeutet dies Investitionskosten von rund 68 Mio. ¿. Mehr als die Hälfte dieser Summe ¿ insgesamt 36,5 Mio. ¿ - wird bereits im Jahr 2005 anfallen. Im Jahr 2006 sind dann weitere 16,9 Mio. ¿ erforderlich. Die Landesregierung begrüßt nachdrücklich die Entscheidung von DHL. Sie hat im Vorfeld der Entscheidung zusammen mit dem Land Sachsen alles getan, um das hohe Interesse der Region an der Investition von DHL politisch deutlich zu machen ¿ ich selbst war als Mitglied des Aufsichtsrates auch Mitglied einer Delegation, die DHL im letzten Jahr in Brüssel an ihrem alten Standort aufsuchte. Die direkten und vor allem die indirekten Auswirkungen werden nachhaltig die Wirtschaftslage in der Region verbessern. Es werden Tausende von Arbeitsplätzen im Bereich der Logistik entstehen, direkt durch DHL und indirekt durch Folgeansiedlungen.  Deswegen hat der Ausbau des Flughafens ¿ die Grundvoraussetzung für die Ansiedlung ¿ für die Landesregierung höchste Priorität, die Finanzierung dieser Investition ist nun im Landeshaushalt abgesichert worden. Veranschlagt sind übrigens auch Ausgaben zur Finanzierung des auf die Stadt Halle entfallenden Baukostenanteils. Hier möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Vorgehensweise keine Vorentscheidung hinsichtlich des Beitrags der Stadt Halle zur Erweiterung bedeutet. Ziel war lediglich, für alle denkbaren Gestaltungs- und Finanzierungsmöglichkeiten eine haushalterische Absicherung zu schaffen. Anrede, ich fasse zusammen. Im parlamentarischen Verfahren war insgesamt eine Mehrbelastung von 106,5 Mio. ¿ im Jahr 2005 und von 39,9 Mio. ¿ im Jahr 2006 zu bewältigen. Stellt man diesen Beträgen die Aufstockung der Kreditaufnahme im Jahr 2005 um  60 Mio. ¿ gegenüber und berücksichtigt man, dass die Neuverschuldung im Jahr 2006 sogar geringer als im Regierungsentwurf ausfallen wird, so sind alle Vorwürfe über zusätzliche Verschuldung zur Finanzierung von Geschenken vom Tisch. Die Steuerausfälle wurden vollständig durch Einsparungen kompensiert, und zwar überwiegend im konsumtiven Bereich. Lediglich die Zukunftsinvestition der Flughafenerweiterung und die übernommene Altlast, die jetzt fällige Bürgschaft, waren durch weitere Kürzungen nicht vollständig auszugleichen und werden nun mittels zusätzlicher Kreditaufnahme finanziert. Anrede, soweit zu den Veränderungen, die sich unmittelbar auf die Höhe der Einnahmen und Ausgaben ausgewirkt haben. Im Doppelhaushalt wurde zudem die haushalterische Absicherung einer Kapitalerhöhung bei der Nord/LB geschaffen. Es handelt sich hierbei nur um eine Eventualermächtigung. Ich muss ausdrücklich betonen, dass bisher keine abschließende Entscheidung oder auch nur eine politische Zusage getroffen wurde. Der Ausgang der Verhandlungen unter den Gewährträgern und Anteilseignern ist offen, selbst eine Veräußerung der Anteile möchte ich nicht von vorneherein ausschließen. Die nun eingefügte Regelung im Haushaltsgesetz schafft die notwendige Flexibilität: Für den Fall der Kapitalzuführung können Ausgaben von bis zu 150 Mio. ¿ geleistet werden, und für den Fall der Veräußerung sind die Erlöse zur Schuldentilgung (bzw. Rückführung der Neuverschuldung) zu verwenden. Diese Flexibilität ist kein Freibrief für die Landesregierung. Sollte es zu einer Kapitalzuführung kommen und entsprechend die Neuverschuldung aufgestockt werden müssen, dann bedarf es der Zustimmung des Landtags. Veränderungen hat es auch bei den Zuweisungen des Landes an die Kommunen gegeben. Die Arbeitsmarktreformen werden zu einer Entlastung des Landes - und natürlich auch des Bundes - bei den Wohngeldausgaben führen. Diese Entlastung wird an die Kommunen in Form einer sonstigen Zuweisung, die nicht zweckgebunden ist, in vollem Umfang weitergereicht ¿ dies gilt trotz aller Irritationen und anderslautender Interpretationen, die in der Öffentlichkeit kursierten. Die Wohngeldausgaben künftiger Jahre können allerdings nur prognostiziert werden. Prognosen nach einer grundlegenden Rechtsänderung, wie sie nun erfolgt ist, sind allerdings besonders schwierig. Im Haushaltsbegleitgesetz wurde daher eine Revisionsklausel eingefügt, nach der eventuelle Minderausgaben des Landes, die über die nun erwartenden Einsparungen hinausgehen, den Kommunen zufließen werden. Damit wird einem zentralen Anliegen der kommunalen Spitzenverbänden Rechnung getragen: Die landesinterne Umsetzung der Arbeitsmarktreformen erfolgt in vollem Konsens mit der kommunalen Seite. Mit Blick auf die Kommunalfinanzen insgesamt gilt unverändert meine Aussage aus der letzten Haushaltsdebatte: Die Landeszuweisungen werden auf weiterhin hohen Niveau gehalten, und die Entwicklung der eigenen Einnahmen der Kommunen wird zu einer spürbaren Verbesserung der kommunalen Finanzlage führen. Dies ist ein Lichtblick nach den Steuerausfällen der letzten Jahre, von denen die Kommunen in ähnlicher Weise getroffen wurden wie das Land. Ein guter Teil der kommunalen Steuermehreinnahmen, die für dieses Jahr erwartet werden, ist übrigens auf das stark steigende Gewerbesteueraufkommen zurückzuführen. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sich diese Entwicklung auch in den kommenden Jahren fortsetzt oder die Einnahmen sich zumindest auf dem erhöhten Niveau stabilisieren. Der Blick in den Landeshaushalt und die Entwicklung der dort ausgewiesenen Zuweisungen erfasst eben nur einen Teil der Wirklichkeit der kommunalen Finanzlage. Anrede, im parlamentarischen Verfahren wurden zwei wichtige Umschichtungen vorgenommen, die wegen ihrer politischen Bedeutung besondere Beachtung verdienen: Deutlich aufgestockt wurden die Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie das Exzellenz-Programm ¿ um 6,5 Mio. ¿ in 2005 und 6,0 Mio. ¿ in 2006. Ausgaben dieser Art sind zweifellos Investitionen in die Zukunft des Landes. Sie stärken die Chancen des Landes, zukunftsträchtige Industrien anzusiedeln und damit moderne Wachstums- und Entwicklungspotentiale zu schaffen ¿ mit dem entsprechenden Angebot an Arbeitsplätzen. Forschungsinfrastruktur ist ein zunehmend bedeutsamer Standortfaktor. Und wir wissen, dass es ungemein schwer ist, herausragende Wissenschaftler durch attraktive Forschungsbedingungen in unserem Land zu halten bzw. für unser Land zu gewinnen. Die Landesregierung hatte in ihrem Entwurf vorgesehen, das sog. Weihnachtsgeld der Beamten weitgehend zu streichen ¿ bis auf eine soziale Komponente für die unteren Besoldungsgruppen und eine Kinderpauschale. Ab dem kommenden Jahr sollen nur noch jene Beamtinnen und Beamte eine Sonderzuwendung bekommen, die in den unteren Besoldungsgruppen A2 bis A8 eingestuft sind, und zwar in Höhe von 120 ¿. Für jedes Kind sah der Entwurf der Landeregierung weiterhin die Kinderpauschale von 25,56 ¿ vor. Bei diesen Vorschlägen des Regierungsentwurfs ist es geblieben, obwohl sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen klar waren, dass es sich um einen kräftigen Einschnitt und ein großes Opfer der Beamten handelt. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Allerdings sieht der Haushaltsplan jetzt für die Jahre 2005 und 2006 insgesamt mehr als 20 Mio. ¿ zur Finanzierung von Beförderungen vor. Die Einschnitte in die Realeinkommen, die angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte unvermeidbar sind, können und sollen hierdurch nicht kompensiert werden. Aber: Wir wollen Leistung, Motivation und Verantwortungsbereitschaft unserer Beamtinnen und Beamten belohnen, mehr als dies uns bisher möglich war. Es geht hier um einen wichtigen Aspekt der Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes in einer Arbeitswelt, die sich rasch ändert ¿ auch und gerade bei knappen Kassen. Es gibt nun endlich in größerem Umfang die Möglichkeit, das nachzuholen, was in den letzten Jahren an Stützung der Motivation der Beschäftigten und Beförderungen unterbleiben musste. Dies gilt gerade auch für den mittleren Dienst, also die unteren Besoldungsgruppen in unserer Landesverwaltung. Anrede, ich sage an dieser Stelle, dass die Landesregierung diese Veränderungen im Haushalt begrüßt. Diese Änderungen gehen auf die Initiative der Regierungsfraktionen zurück, und sie sind von den Regierungsfraktionen umgesetzt worden. Aber ich sage klar: Die Landesregierung steht voll hinter diesen Änderungen, zumal sie haushaltsneutral erreicht wurden, also durch Umschichtungen, ohne zusätzliche Verschuldung. Allerdings bleibt festzustellen, dass die ¿ durchweg konsumtiven - Einsparungen an anderer Stelle gewisse zusätzliche Haushaltsrisiken bergen, die aber wohl zu schultern sind. Immerhin hat der Landesrechungshof die Änderungen in Gesprächen rund um den Finanzausschuss intensiv begleitet und die Umschichtungen aus fiskalischer Sicht gutgeheißen. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einen weiteren  Punkt hinzufügen, der von Seiten der Opposition kritisiert wurde. Es geht um die Regelungen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von Trennungsgeld getroffen wurden. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verwaltung im Land zu reformieren. Dazu gehört insbesondere die Auflösung der Regierungspräsidien und im Gegenzug die Schaffung des Landesverwaltungsamtes. Zahlreiche Mitarbeiter mussten deshalb versetzt werden, gerade auch Mitarbeiter in den unteren Besoldungsgruppen. Sie nehmen nun zum Teil lange Fahrzeiten und weite Wegstrecken in Kauf, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Sie handeln flexibel und bringen Opfer ¿ und diese Bereitschaft zur Mobilität muss von Seiten der Landesregierung positiv begleitet werden. Eben dies geschieht durch die Zahlung von Trennungsgeld. Wohlbemerkt: Trennungsgeld ist kein zusätzliches Einkommen, sondern lediglich ein Ausgleich für die entstehenden zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Belastungen. Dies gilt umso mehr, als die Belastungen ja allein aus dienstlichen Gründen entstanden sind. Die betroffenen Mitarbeiter zeigen genau das gezeigt, was eine moderne Verwaltung benötigt: Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Verantwortung. Dieses Verhalten muss gefördert werden, denn diese Mitarbeiter tragen entscheidend bei zur Effizienzsteigerung der Verwaltung und damit auch zur Zukunft unseres Landes. In vielen Fällen ist es zudem für Bedienstete nicht ohne weiteres möglich, sofort den Wohnort zu wechseln. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern, denen wir eine Übergangszeit gewähren wollten. Statt dessen setzt die Landesregierung auf Freiwilligkeit. Wir haben Möglichkeiten zum Arbeitsplatztausch und zum Arbeitsplatzwechsel eingerichtet. So können unsinnige und kostenträchtige Umzüge und Rückumzüge bereits im Vorfeld verhindert werden. Schließlich kann die Zahlung von Trennungsgeld in bestimmten Fällen sogar günstiger sein als ein sofortiger Umzug, und zwar dann, wenn häufige Versetzungen mit relativ kurzer Verwendungsdauer an einem Dienstort vorkommen. Auch solche Fälle gibt es bei uns in Sachsen-Anhalt. Kurzum: Es gibt überhaupt keinen Grund, die Trennungsgeldregelung als ¿großzügige Wohltat¿ der Landesregierung darzustellen. Wer dies tut, trägt dies auf dem Rücken gerade jener öffentlichen Bediensteten aus, die ihren Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung bereitwillig leisten.  Anrede, alles in allem schafft dieser Doppelhaushalt das Fundament dafür, unser Land in den beiden kommenden Jahren weiter voranzubringen. Der schwierige Weg der finanziellen Gesundung wird konsequent fortgesetzt. Gleichzeitig setzen die Regierung und die sie tragenden Fraktionen zukunftsweisende Akzente, die sich sehen lassen können ¿ trotz leerer Kassen. Wir sind gemeinsam auf dem richtigen Weg. Der Ruf unseres Landes verbessert sich. Schritt für Schritt verschwinden die roten Laternen im Archiv der sozialdemokratischen und sozialistischen Vergangenheit. Wirtschaftlich sind wir seit einiger Zeit nicht mehr das Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit. Bildungspolitisch haben wir den erfolglosen sozialdemokratischen Experimenten wie 13. Schuljahr und Förderstufe ein Ende gesetzt. Und finanzpolitisch haben wir unsere Ausgaben endlich unter Kontrolle, besser als jemals in der sozialdemokratischen Vergangenheit. Dies muss so bleiben. Und dies kann nur so bleiben, wenn der Regierung und dem Landtag keine Rückschritte in Richtung konsumtiver Ausgaben aufgezwungen werden. Deshalb ist es so wichtig, dass es bei dem bevorstehenden Volksentscheid am 23. Januar 2005 nicht zu einer Rückkehr zum früheren Kinderbetreuungsgesetz kommt. Es darf keinen Weg zurück geben. Das Kinderförderungsgesetz muss bleiben. Es garantiert die beste Kinderbetreuung in Deutschland, und selbst die OECD hat diese Kinderbetreuung in ihrem jüngsten Bericht ausdrücklich gelobt. Und dieses Kinderförderungsgesetz ist für Land und Kommunen finanzierbar ¿ nachhaltig und auf Dauer. Das alte KiBeG war es nicht und würde es nie werden. Deshalb haben auch die kommunalen Spitzenverbände völlig zu Recht gegen ein ¿Ja¿ beim Volksentscheid votiert. Und der Präsident des Landesrechnungshofs hat zu Recht davon gesprochen, dass ein ¿Ja¿ beim Volksentscheid eine finanzpolitische Katastrophe wäre. Das KiBeG steht für die Vergangenheit. Das Kinderförderungsgesetz steht für die Zukunft, und zwar für eine verantwortungsvoll gestaltete Zukunft. Dieser Landtag hat gut daran getan, mit großer Mehrheit das Kinderförderungsgesetz zu beschließen; und die Bürger dieses Landes tun gut daran, bei dieser Entscheidung zu bleiben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, am Ende der heutigen Debatte dem Doppelhaushalt 2005/6 und dem Haushaltsbegleitgesetz zuzustimmen. Anlagen: Eckdaten zum Doppelhaushalt 2005/2006 - In Mio. Euro - Nachtrag DHH DHH 2004 2005 2006 Gesamtvolumen 10.768,6   10.160,6   9.933,7   Nettokreditaufnahme 1.336,2   953,5   783,3   Einnahmen (ohne Kredite) 9.432,4   9.207,1   9.150,4  

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