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Magdeburg, den 17.12.2004

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky a) Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern ba) Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau bb) Aussetzung beabsichtigter Eingemeindungen bis zur Vorlage und Beschlussfassung des Leitbildes der Landesregierung zur Kreisgebietsreform

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 203/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 203/04 Magdeburg, den 17. Dezember 2004 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky a) Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern ba) Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die kreisfreie Stadt Dessau bb) Aussetzung beabsichtigter Eingemeindungen bis zur Vorlage und Beschlussfassung des Leitbildes der Landesregierung zur Kreisgebietsreform Anrede, mit dem Gesetz über Eingemeindungen der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau nach Gommern soll ein Schlussstrich unter eine bereits seit 1993 schwelende Angelegenheit gezogen werden. Trotz eindeutigen Bürgerwillens und klarer Beschlüsse der beteiligten Gemeinderäte ist die Gebietsänderung bislang nicht vollzogen worden, zunächst wegen entgegenstehender Rechtslage, später wegen der Dauer des Widerspruchsverfahrens. Gegen den Bescheid über die Aufhebung der Versagungsverfügungen des Landkreises Anhalt-Zerbst durch das Landesverwaltungsamt ist nun Klage erhoben worden. Um endlich Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Anrede, der Ausschuss für Inneres hat dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dieser sieht die Eingemeindung der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau in die Stadt Gommern vor. Folgende Gründe sprechen dafür: Zunächst ist da der eindeutige Bürgerwille: fast 56 % Zustimmung in Dornburg, über 97 % in Ladeburg und über 93% in Leitzkau mit jeweils großer Bürgerbeteiligung. Auf dieser Grundlage haben die Gemeinden, dem Freiwilligkeitsprinzip entsprechend, eindeutige Beschlüsse zur Eingemeindung gefasst. Durch den Zusammenschluss werden drei Gebietskörperschaften mit zusammen unter 1.900 Einwohnern aufgelöst und in eine bestehende, größere Gebietskörperschaft mit dann über 11.000 Einwohnern eingegliedert. Ohne die Eingliederung wären diese Gemeinden ab dem 01.01.2005 verwaltungsgemeinschaftsfrei. Ab dem 01.01.2005 besteht durch die dann erfolgende Eingemeindung der Gemeinde Dannigkow nach Gommern auch eine gemeinsame Gemarkungsgrenze. Raumordnerisch betrachtet wird das Grundzentrum Gommern langfristig gestärkt, was der gesamten Region zugute kommt. Anrede, ginge es ausschließlich um die Eingemeindung, bestünde Einigkeit. Die Eingemeindung hat jedoch Folgewirkung für die Landkreiszugehörigkeit der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau. Diese werden künftig - dem Wunsch des Landkreises Anhalt-Zerbst zuwider - als Teil der vergrößerten Stadt Gommern dem Landkreis Jerichower Land angehören. Anrede, mit der Schaffung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wurde der Landesregierung die Verantwortung zur Schaffung leitbildgerechter Verwaltungsstrukturen übertragen. Dieser Verantwortung kommen wir mit der beabsichtigten Fusionen nach. Das Ausscheiden der Gemeinden aus dem Landkreis Anhalt-Zerbst ist nur folgerichtig. Die Gemeindeordnung trifft die eindeutige Aussage, dass die Bildung von Einheitsgemeinden über 8.000 Einwohnern, auch bei landkreisübergreifenden Gebietsänderungen in der Regel dem öffentlichen Wohl entspricht. Es gibt keinen Grund, vorliegend von dieser grundsätzlichen Regelung abzuweichen: Die bisherige Stadt Gommern macht 2/3 des Flächenanteils und über 81 % des Einwohneranteils der künftigen Gebietskörperschaft aus. Das Herauslösen der Stadt Gommern würde für den Landkreis Jerichower Land einen erheblich größeren Einschnitt darstellen als für den Landkreis Anhalt-Zerbst, der lediglich einen Einwohnerverlust von 2,4 % und einen Flächenverlust von 4,8 % hinnehmen muss. Die vom Landkreis Anhalt-Zerbst vorgebrachten finanziellen Folgewirkungen sind immer zwangsläufige Folge von Gebiets- und Einwohnerverlusten und stellen daher keine außergewöhnlichen Gründe dar, die von der gesetzlichen Regelvermutung abweichen ließen. Anrede, Ihnen liegt außerdem der Gesetzentwurf über die Eingemeindung der Gemeinden Brambach und Rodleben nach Dessau vor. Auch diese Gebietsänderung entspricht dem öffentlichen Wohl. Auch hier haben wir eindeutige Bürgervoten mit über 63 % bzw. knapp 85 % Zustimmung. Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden und der Dessauer Stadtrat haben die Fusion mit klarer Mehrheit beschlossen. Akzeptanz und Bürgerzufriedenheit bei den unmittelbar Betroffenen sind somit garantiert. Die Fusion liegt aber auch im Landesinteresse. Die Gemeinden Brambach mit 423 Einwohnern und Rodleben mit 1.715 Einwohnern wollen in der großen Verwaltungsstruktur der kreisfreien Stadt Dessau aufgehen. Aus drei Gebietskörperschaften wird eine einzige. Das Land braucht starke Oberzentren. Das Oberzentrum Dessau gewinnt durch den Zusammenschluss an Einwohnern und an Fläche. Das hat finanzielle Folgewirkungen, erhöht die Handlungsfähigkeit und eröffnet größeren Planungsspielraum in allen Bereichen. Das Land braucht starke Verwaltungsgemeinschaften. Die Verwaltungsgemeinschaft im Umland von Zerbst, die zum 01.01.2005 gebildet wird und der die Gemeinden Brambach und Rodleben angehören würden, wird ohne diese Gemeinden immer noch etwa 16.000 Einwohner umfassen. Die Leistungsfähigkeit bleibt auch dort gewahrt. Und schließlich: Die Eingemeindung von Brambach und Rodleben nach Dessau ist eindeutig zukunftsgerichtet. In der letzten Plenarsitzung zu diesem Thema am 11.11.2004 war der Einwand erhoben worden, es müsse der Gesetzentwurf über die Grundsätze für die Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse und die Neugliederung der Landkreise abgewartet werden. Dieser Regierungsentwurf liegt nun vor. Anrede, wenn Sie diese Gesichtspunkte sachangemessen würdigen, bleibt kein Zweifel daran, dass die einzig richtige Entscheidung in der Unterstützung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und FDP liegen kann. Anrede, es ist nur konsequent, den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen, wenn sich dieser nicht ohnehin zwischenzeitlich erledigt hat. Denn: Das Leitbild liegt im wesentlichen vor und es beinhaltet auch die Möglichkeit von Eingemeindungen. Gegen freiwillige, leitbildgerechte Eingemeindungen - wie die vorliegend angestrebten - ist ohnehin nichts einzuwenden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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