: 202
Magdeburg, den 17.12.2004

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 202/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 202/04 Magdeburg, den 17. Dezember 2004 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur änderung des Finanzausgleichsgesetzes Anrede, ich hatte bereits in der Einbringungsrede am 15. Oktober darauf hingewiesen, dass das Finanzausgleichsgesetz, das in seiner Grundkonzeption die mit den vorangegangenen Gemeindefinanzierungsgesetzen begonnene Entwicklungslinie fortsetzt, lediglich einer Anpassung bedarf. Die konzeptionelle Ausrichtung des Gesetzes hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Gestatten Sie mir, dass sich meine Ausführungen heute auf die änderungen beschränken, die sich auf Grund der Ausschussberatungen ergeben haben. Erstens: Das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit bewirkt eine interkommunale Aufgabenverlagerung von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Gemeinden, für die ein finanzieller Ausgleich - auch wenn er sich nur im Bereich eines zehntel Prozentpunktes bewegt - geboten ist. Dies ist das Ergebnis der Rechtsprechung unseres Landesverfassungsgerichts das bereits mehrfach, zuletzt in seiner Entscheidung vom 14. September 2004 zu Art. 4 des Ersten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen, darauf hingewiesen hat, dass einer Aufgabenzuweisung im Sinne des Art. 87 Abs. 3 Satz 1 Landesverfassung, eine Kostendeckungsregelung folgen muss. Die Ermittlung der hier auszugleichenden Finanzlast ist während der Ausschussberatungen abgeschlossen worden, so dass auf Antrag der Regierungskoalition die Quotierung der allgemeinen Zuweisungen angepasst werden konnte. Aus dem für die allgemeine Zuweisung bereitgestellten Teil der Finanzausgleichsmasse sind danach rund 0,4 Prozentpunkte zu Gunsten der kreisangehörigen Gemeinden umzuschichten. Dieser Quotierung liegt eine zu verschiebende Finanzmasse von rd. 453 TEUR zugrunde, die auch einmalige Umstellungs- und Sachkosten beinhalten. Ab dem Jahre 2006 verringert sich die zu verschiebende Finanzmasse auf rd. 276 TEUR und damit rund 0,2 Prozentpunkte des für die allgemeine Zuweisungen bereitgestellten Teils der Finanzausgleichsmasse. Anrede, ein zweiter Schwerpunkt der Ausschussberatungen lag ¿ vereinfacht ausgedrückt ¿ in der nunmehr veränderten Bedeutung der Einwohnerzahl für die Gewichtung der Gemeinden, aber auch für die Landkreise - hier heißt das Stichwort Dünnbesiedlungszuschlag! Mit der überarbeitung der Vorschrift zur Berechnung der Bedarfsmesszahl wurde die Größenklassenstaffel für die kreisangehörigen Gemeinden an die durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemein-schaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit neu festgesetzten Mindestgrößen angepasst. Für die aus der Zentralitätsfunktion (Grund- oder Mittel-zentrum) erwachsenden weiteren Aufgaben sieht die Beschlussempfehlung eine Gewichtungssteigerung von 4%, bzw. 8% für die betroffenen Gemeinden vor. Diese Trennung erhöht die Transparenz der Bedarfsermittlung. Nicht minder im Focus der politischen Diskussion lag die Umstellung von der auf Flächenanteilen beruhenden Bemessung der allgemeinen Zuweisungen für Landkreise auf den durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Dünnbesiedlungsfaktor. Die Umstellung auf den Dünnbesiedlungsfaktor führt zu moderaten Umschichtungen innerhalb der Gruppe der Landkreise. Auf Vorschlag der Regierungskoalition ist jetzt eine übergangsregelung vorgesehen, um über 2 Jahre eine stufenweise Anpassung vorzunehmen. Für das Jahr 2005 beträgt der Dünnbesiedlungszuschlag danach 2 ½ v.H. und für das Jahr 2006 1¾ v.H. Anrede, zu den inhaltlichen Schwerpunkten zählt auch die Neuverteilung der Investitionszuweisungen. Unverändert bleibt der Vorwegabzug in Höhe von 10 Mio. Euro jährlich zur Kofinanzierung von kommunalen Eigenanteilen bei nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geförderten Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber schafft mit dieser Regelung die Voraussetzung, dem ansonsten drohenden Verlust wertvoller Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz entgegenzuwirken. Von den verbleibenden Investitionshilfen sollen die kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2005 60 v.H. und damit 5% weniger, sowie ab dem Jahr 2006 55 v.H. erhalten. Diese Umverteilung von Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 10 v.H. auf die Landkreise soll im Zweijahreszeitraum erfolgen. Die aus meiner Sicht interessanteste Diskussion wurde allerdings zur Einführung der Finanzausgleichsabgabe geführt. Zur Erinnerung: Einige Gemeinden sind so steuerstark, dass ihre Finanzkraft deutlich den Finanzbedarf übersteigt. Herausragend steuerstarke Gemeinden sollen, und darauf liegt die Betonung, einen Teil ihrer Mehreinnahmen abführen. Besonders vor dem Hintergrund der angespannten kommunalen Finanzlage gebietet dies die interkommunale Solidarität. Denn die Mittel aus der Finanzausgleichsumlage sollen dem Ausgleichsstock zugeführt werden, so dass das Geld den besonders bedürftigen Gemeinden zukommt. Anrede, gestatten sie mir heute eine Anmerkung die ¿ zumindest aus meiner Erinnerung ¿ in der bisherigen Diskussion vernachlässigt wurde. Auf welche herausragenden eigenen Maßnahmen ist denn der Erfolg, in diesem Fall Steuereinnahmen, die den Bedarf einer 250-Seelen-Gemeinde um ein Vielfaches übersteigt, zurückzuführen? Auf die gemeindlichen Anstrengungen bezüglich der Planung, des Baus und der Finanzierung der Infrastruktur? Oder ist es zum Teil nicht auch ein der Beschluss über die Festsetzung des gewerbesteuerlichen Mindesthebesatzes? Verbunden mit der Zufälligkeit der günstigen Lage? Vor diesen Hintergrund stelle ich die Diskussion über die Abschöpfung eines Teils des Betrages, der das Anderthalbfache des Bedarfs dieser Gemeinde übersteigt. Dass es auch Gemeinden gibt, die durch eigene Anstrengung dazu beitragen, wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist unstrittig. Aber auch hier gilt, dass die Schaffung der günstigen Rahmenbedingung auch Verdienst der Allgemeinheit ist. Fördermittel, die in bevorzugte Regionen fließen, stehen anderen Gemeinden damit nicht zur Verfügung. Deshalb ist es auch hier legitim, Finanzüberschüsse teilweise abzuschöpfen und den Gemeinden zuzuführen, die auf Grund ihrer weniger begünstigten Lage geringere oder keine Steuereinnahmen erzielen können. Hier dürfen und müssen wir die interkommunale Solidarität einfordern! Mit der klarstellenden Ergänzung des Regierungsentwurfs, die Gemeinden, deren Verschuldung das Eineinhalbfache der durchschnittlichen Verschuldung der entsprechenden Gemeindegrößenklasse übersteigt, von vornherein von der Abführung einer Finanzausgleichumlage auszunehmen, wird eine übermäßige Belastung ausgeschlossen. Anrede, in meiner Einbringungsrede hatte ich den Wunsch nach einer zügigen und erfolgreichen Beratung, gerade auch im wohlverstandenen Interesse unserer Kommunen, ausgesprochen. Heute kann ich Ihnen dafür danken. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung