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Magdeburg, den 17.12.2004

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf für ein Erstes Funktionalreformgesetz

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/04 Magdeburg, den 17. Dezember 2004 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf für ein Erstes Funktionalreformgesetz Anrede, mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetzentwurf für ein Erstes Funktionalreformgesetz ist eine weitere Etappe auf dem Weg zu einer umfassenden Modernisierung der gesamten Landesverwaltung erreicht. Nach dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung, dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sollen jetzt mit dem Ersten Funktionalreformgesetz Aufgaben auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte verlagert werden. Diesem Gesetzentwurf gingen intensive Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden voraus, für deren konstruktive Mitwirkung ich mich an dieser Stelle bedanke. Anrede, der Gesetzentwurf sieht die übertragung von Aufgaben im Umfang von insgesamt 112 Vollbeschäftigteneinheiten vor. Schwerpunkt bilden die Aufgaben des Umweltbereiches sowie aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit, Kultus sowie Bau und Verkehr. Gemessen an dem dafür bisher gebundenen Personal sind besonders hervorzuheben: Genehmigungszuständigkeiten der unteren Wasserbehörden Genehmigung und überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie Zuständigkeit für immissionsschutzrechtliche nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und Aufgaben im Rahmen des Vollzugs des Wasserrechts, Abfallrechts, Bodenschutzrechts und Immissionsschutzrechts. Schon an dieser kurzen Zusammenfassung können Sie sehen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, Aufgaben konsequent auf die kommunale Ebene zu verlagern. Das entlastet nicht nur die Landesverwaltung, sondern stärkt auch die kommunale Verantwortung. Und unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten ja auch zu recht, dass die sie betreffenden Verwaltungsentscheidungen möglichst ortsnah ergehen. Anrede, bei den im Vorfeld geführten Beratungen wurde der Anschluss der Kommunen an das Landesdatennetz und Fragen des Personalübergang intensiv erörtert. Wir haben diese Bereiche durch die jetzt am 13. Dezember unterzeichnete Rahmenvereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung der Funktionalreform einvernehmlich klären können. Bei der Frage des Personalübergangs hat die Landesregierung auf ausdrücklichen Wunsch der Spitzenverbände von einem möglichen gesetzlich geregelten Personalübergang Abstand genommen. Dies setzt jedoch voraus, dass die vorgesehenen 48 Vollbeschäftigteneinheiten auch tatsächlich übergehen. Die Rahmenvereinbarung sieht deshalb auch entsprechende flankierende Regelungen vor. Anrede, eine Korrektur des Finanzausgleichs zugunsten der kommunalen Seite ergab sich durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom September dieses Jahres zum Ersten Investitionserleichterungsgesetz. Bußgeldeinnahmen hat das Landesverfassungsgericht als Deckungsmittel im Sinne von Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung als angemessenen Kostenausgleich verworfen. Demzufolge sieht die Beschlussempfehlung die Erhöhung um die geschätzten 34.000 Euro Bußgeldeinnahmen vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten nunmehr in den nächsten Jahren zum Ausgleich für die übertragenen Aufgaben in 2005 rd. 5,6 Mio. Euro, in den Jahren 2006 bis 2009 rund 5,1 Millionen Euro sowie ab 2010 4,8 Millionen Euro neben den Mitteln aus dem allgemeinen Finanzausgleich. Das Land wird durch die Abgabe des Personals an die kommunale Ebene und durch andere personalwirtschaftliche Instrumente das durch die Aufgabenverlagerung freiwerdende Landespersonal voraussichtlich bis Ende 2006 einsparen. Mittelfristig sinken damit auch die zur Ausstattung der Mitarbeiter notwendigen Sachmittel- und Unterbringungskosten. Anrede, für die Aufgaben, die mit Personal auf die Kommunen übergehen, werden in den ersten fünf Jahren 100 % der Personalkosten übernommen. Ab dem sechsten Jahr wird eine kommunale Interessenquote von 10 % abgezogen. Für die darüber hinaus gehenden Aufgabenverlagerungen im Umfang von 64 VbE, die durch personalwirtschaftliche Maßnahmen wie Altersteilzeit und Wiederbesetzungssperren allein das Land abzubauen hat, akzeptieren die kommunalen Spitzenverbände eine deutlich geringere Kostenerstattungsquote von 50 % der Personalkostenansätze. Ebenso tragen die Landkreise das Kostenrisiko für etwaige Tarifsteigerungen nach 2005. Anrede, als Resümee kann ich heute feststellen, dass sich die von allen Beteiligten in das Vorhaben investierte Zeit und Mühe gelohnt hat. Der weitestgehend im Konsens mit den Spitzenverbänden erarbeitete Gesetzentwurf der Landesregierung ist in den wesentlichen Punkten in die Beschlussempfehlung übernommen worden. Die Bezeichnung des Gesetzentwurfes als Erstes Funktionalreformgesetz unterstreicht, dass wir hier am Anfang eines fortzuführenden Reformprozesses stehen. Ich darf an dieser Stelle insbesondere die kommunalen Partner dazu einladen, diesen Prozess weiterhin zu unterstützen. Angesichts der geplanten Kreisgebietsreform steht eine weitere Stärkung der kommunalen Verwaltungsstrukturen zu erwarten, die diese Aufgabenübertragungen möglich machen wird. Für die entscheidenden und schwierigen Fragen in diesem Zusammenhang ¿ es waren die Kostenerstattung und der Personalübergang - sind im Rahmen der besonders aufwändigen Erarbeitung und Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes entscheidende Grundlagen im Konsens zwischen dem Land und der kommunalen Ebene geschaffen worden. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die daran mitgewirkt haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis die nächsten gesetzgeberischen Schritte auf dem Weg zu einer umfassenden Funktionalreform weitergehen können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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