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Halle (Saale), den 20.12.2004

(VG DE) Zur gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde Bülzig, der Verwaltungsgemeinschaft "Elbaue-Fläming" beizutreten

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Dessau hat am Freitag, 17. Dezember 2004, in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung eines Widerspruches der Gemeinde Bülzig gegen eine auf § 137 Gemeindeordnung - GO - gestützte Anordnung des Landkreises Wittenberg wieder hergestellt. Der Landkreis hatte unter Ausspruch des Sofortvollzuges angeordnet, dass die Gemeinde ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, nach §§ 76 und 76a GO mit Wirkung vom 1. Januar 2005 einer Verwaltungsgemeinschaft beizutreten und einen genehmigungsfähigen Beitrittsbeschluss bis zum 14. Dezember 2004 zu fassen. Den Beschluss hat die Kammer im Wesentlichen damit begründet, dass eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde, einer bzw. einer bestimmten Verwaltungsgemeinschaft beizutreten, nicht bestehe. Insbesondere die §§ 76 und 76a GO verpflichten die Gemeinden nicht unmittelbar zu einem Beitritt, sondern bildeten lediglich die Rechtsgrundlage für den Erlass von Rechtsverordnungen, mit denen u.a. die zwangsweise Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften vorgenommen werden dürfe. Etwas anderes ergäbe sich daher auch nicht aus der Zuordnung der Gemeinde Bülzig zur Verwaltungsgemeinschaft "Elbaue-Fläming" auf der Grundlage der nach § 76 Abs. 1a GO erlassenen "Zweiten Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften" vom 10. Dezember 2004, die am 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Durch diese Verordnung - über deren Rechtmäßigkeit in diesem Rechtsstreit nicht zu entscheiden war - würde im Ergebnis die Rechtslage hergestellt, die der Landkreis mit seiner Anordnung verfolge. Der Landkreis kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg erheben. Verwaltungsgericht Dessau, Beschluss vom 17. Dezember 2004 ? Az. 4 B 615/04 DE ? Schneider, Christine Pressesprecherin Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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