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Magdeburg, den 21.12.2004

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 540/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 540/04 Magdeburg, den 21. Dezember 2004 Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes Die Landesregierung beschloss heute auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes. Jeziorsky: "Durch das Zuwanderungsgesetz ist die Zuwanderung nach Deutschland umfassend neu geregelt worden. Mit Ausnahme einzelner Vorschriften tritt das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005 in Kraft. Die völlige Neugestaltung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts macht eine zeitnahe Änderung mehrerer Vorschriften des Aufnahmegesetzes notwendig. Erstmalig werde die Einbeziehung illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und die nicht unmittelbar abgeschoben werden können, in ein bundesweites Verteilverfahren durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Durch das Aufnahmegesetz müsse somit die Aufnahme und Unterbringung dieser Personengruppe geregelt werden, so der Innenminister. Die aus der Aufnahmeverpflichtung für unerlaubt einreisende Ausländer resultierende finanzielle Belastung müsse im Zusammenhang mit der rückläufigen Entwicklung der Asylbewerber und Spätaussiedler gesehen werden. Auf Initiative von Sachsen-Anhalt, das sich seit Jahren per Bundesratsinitiative für eine Absenkung der Aufnahmequoten eingesetzt hat, wurden diese Quoten von 3,9 Prozent auf 3,2 Prozent ab dem Jahr 2005 für unser Land geändert und damit der aktuellen Bevölkerungszahl angepasst. Jeziorsky. ¿Für das Haushaltsjahr 2004 wurde nach dem derzeitigen Verteilerschlüssel eine Asylbewerberzugangszahl von ca. 1.530 Asyl-suchenden prognostiziert. Nach dem neuen Schlüssel müssen wir nur 1.238 Asylsuchende aufnehmen. Tendenziell wird auch für das nächste Jahr mit einer rückläufigen Zahl von Asylsuchenden gerechnet, so dass sich dieser Effekt voraussichtlich noch verstärken dürfte.¿ Im Spätaussiedlerbereich sei für 2004 ein Zugang von ca. 2.200 Personen prognostiziert worden, nach dem neuen Verteilerschlüssel nur noch etwa 1.780 Personen. Vor dem Hintergrund dieser rückläufigen Zugangszahlen im Zuge der Änderung der Aufnahmequoten um insgesamt rund 700 Personen und unter Beachtung der gleichbleibenden Kostenerstattungsleistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz wirke sich die Aufnahme von voraussichtlich deutlich weniger unerlaubt eingereisten Ausländern finanziell nicht kostensteigernd auf den Landeshaushalt aus. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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