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Magdeburg, den 03.01.2005

(OVG LSA) 2. Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften teilweise außer Vollzug gesetzt

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/04 Magdeburg, den 29. Dezember 2004 (OVG LSA) 2. Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften teilweise außer Vollzug gesetzt Das Oberverwaltungsgericht hat auf einen Eilantrag der Gemeinden Kötzschau, Rodden, Wallendorf und Zöschen die vom Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt erlassene 2. Verordnung über die Zuordnung von Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften teilweise außer Vollzug gesetzt. Nach der Verordnung sollten die genannten Gemeinden gemeinsam mit weiteren Gemeinden und der Stadt Leuna mit Wirkung ab dem 01. Januar 2005 zu einer neuen Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen werden. Diese Bestimmung hat das Oberverwaltungsgericht vorläufig ¿ bis zur Entscheidung über das Hauptsacheverfahren ¿ außer Vollzug gesetzt, weil die Verordnung insoweit offensichtlich nichtig sei. Zwar lasse das Gesetz den Zusammenschluss von Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören, zu einer neuen Verwaltungsgemeinschaft ebenso zu, wie den Zusammenschluss von Gemeinden, die ¿ wie die Stadt Leuna ¿ bislang keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören. Allerdings müsse der Verordnungsgeber nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in der Verordnung die gesetzliche Grundlage für ihren Erlass vollständig angeben. In der von den Gemeinden angefochtenen Verordnung sei jedoch nur die gesetzliche Regelung zitiert, die den Zusammenschluss von solchen Gemeinden ermögliche, die bereits jetzt einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Die gesetzliche Bestimmung, die die Einbeziehung der Stadt Leuna ermögliche, sei in der Verordnung hingegen nicht zitiert. OVG LSA, Beschl. v. 28.12.2004 ¿ 2 K 730/04 ¿ Helmut Engels Pressesprecher Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Schönebecker Str. 67 a 39104 Magdeburg Tel: (03 91) 6 06 70 76 Fax: (03 91) 6 06 70 32 Mail: poststelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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