Sachsen-Anhalt führt Ökokonto ein/ Umweltministerin Wernicke: Kompensation von Natureingriffen künftig flexibler - aber nicht beliebiger
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/05 Magdeburg, den 11. Januar 2005 Sachsen-Anhalt führt Ökokonto ein/ Umweltministerin Wernicke: Kompensation von Natureingriffen künftig flexibler - aber nicht beliebiger Investoren in Sachsen-Anhalt bekommen mehr Spielraum für die Kompensation von Flächenversiegelung und anderen Eingriffen in Natur und Landschaft. Grundlage ist das neue Instrument Ökokonto. Das Kabinett gab am Dienstag "grünes Licht" für eine entsprechende Verordnung von Umweltministerin Petra Wernicke. Mit dem Ökokonto soll das Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft spürbar vereinfacht werden. So sollen Naturschutzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass bereits im Vorgriff auf Investitionen möglich und später als Kompensation anerkannt werden. Auch könnte ein Investor, der selbst keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Angriff nimmt, Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht sind, kaufen. Das heißt, es könnte einen Handel mit Ökopunkten geben. Die Fläche selbst könnte dabei im Eigentum desjenigen verbleiben, der die Maßnahmen durchgeführt hat. Wernicke erklärte: "Mit dem Ökokonto haben wir einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Wir eröffnen Investoren mehr Freiraum für wirtschaftliches Agieren. Nachhaltig wirksame Kompensationsmaßnahmen können ohne Zeitdruck bereits vor der Durchführung von Natureingriffen geplant und umgesetzt werden. Damit leisten wir auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung." Die Ministerin betonte aber auch: "Auf dem Ökokonto werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gutgeschrieben, die auch tatsächlich geeignet sind, dauerhaft zur Aufwertung des Naturhaushaltes und zur Verbesserung des Landschaftsbildes beizutragen." Dreh- und Angelpunkt des neuen Systems sind die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen. Sie führen ein so genanntes Ökokonto, das im Naturschutzverzeichnis nachgewiesen wird. Die geplanten Maßnahmen müssen bei den Naturschutzbehörden angezeigt werden. Diese prüfen und bestätigen dann die dauerhafte Wirksamkeit für Natur und Landschaft. Es werden entsprechend der Wertigkeit Ökopunkte vergeben. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in das Ökokonto aufgenommen und können auf künftige Vorhaben angerechnet werden, nachdem die untere Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben hat. Die auf dem Ökokonto verbuchten Maßnahmen können für eigene Eingriffe in Anrechnung gebracht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, es kann auch einen Handel mit Projekten aus dem Ökokonto geben. Sachsen-Anhalt ist neben Hessen und Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, das außerhalb des Baugesetzbuches ein Ökokonto für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einführen will. Die Verordnung hat den Naturschutzverbänden und einschlägigen Verbänden der Wirtschaft, Forst- und Agrarwirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorgelegen. Es gab weitestgehend positive Reaktionen. Anregungen wurden aufgenommen. Des Weiteren wurde die Verordnung in dem vom Ministerium als beratendes Gremium berufenen Naturschutzbeirat beraten. Das Bewertungsmodell und ein Beispiel zur Umsetzung: Zur Ermittlung der naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde in einem gemeinsamen Runderlass von Umwelt-, Wirtschafts-, Bau- und Innenministerium ein Bewertungsmodell entwickelt. Grundlage ist eine Bewertungsliste, die auf der Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt aufbaut. Jedem Biotoptyp wird entsprechend seiner naturschutzfachlichen Wertigkeit ein Wert von "0" bis "30" zugeordnet. Dabei entspricht der Wert "0" dem niedrigsten (z.B. versiegelte Flächen) und "30" dem höchsten naturschutzfachlichen Wert ( z.B. wertvolle FFH-Lebensraumtypen). Die Punkte gelten jeweils pro Quadratmeter. Mit diesem Modell wird der Ausgangszustand der Ökokontoflächen bewertet und die anrechenbare Wertsteigerung bei der Anrechnung der Maßnahme festgestellt. Das Verfahren ist auch unabhängig von der Ökokonto-Regelung für die Abarbeitung der Eingriffsregelung allgemein anzuwenden. Ist beispielsweise der Ausgangszustand der Maßnahmefläche ein ganz normales Ansaatgrünland, so gibt es dafür sieben Punkte pro Quadratmeter. Als Zielbiotop wird ein Feldgehölz mit überwiegend heimischen Baumarten angenommen. Dafür gäbe es je nach Alter der Anpflanzung zum Zeitpunkt der Anrechnung bis zu 22 Punkte. Die anrechenbare Wertsteigerung wird aus der Differenz der Punkte gebildet. Das wären also in diesem Beispiel 15 Punkte pro Quadratmeter. Diese könnten bei einem konkreten Eingriff angerechnet werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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