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Halle (Saale), den 12.01.2005

Familien können Zuschuss für Erholungsurlaub erhalten

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 03/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 03/2005 Halle (Saale), den 12. Januar 2005 Das Landesverwaltungsamt informiert: Familien können Zuschuss für Erholungsurlaub erhalten In gut zwei Wochen beginnen die ersten Schulferien im Jahr 2005. Viele Familien planen für diese Zeit einen Urlaub. Ein gemeinsamer Familienurlaub bedeutet ja nicht nur Zeit für Erholung und gemeinsame Hobbys, sondern er trägt besonders zur Festigung der familiären Beziehungen bei und ermöglicht es Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen Umfelds zusammen zu sein. Familien mit niedrigem Einkommen fällt es allerdings schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu finanzieren. Deshalb stellt das Land Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die Unterstützung von Familienferien zur Verfügung. Dabei wird Familienerholung in Kombination mit Familienbildung angeboten. So können Eltern innerhalb des gemeinsamen Urlaubs ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des Familienalltags erhalten. Dieser Familienurlaub kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in Ferieneinrichtungen in Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog der Einrichtungen liegt in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann im Internet unter www.sachsen-anhalt.de (Stichwort: Familienerholung) eingesehen werden. Zuschüsse können sowohl Familien wie auch Alleinerziehende mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt erhalten, die einen Familienurlaub von mindestens 5 und höchstens 14 Tagen im Zeitraum 1. Februar bis 31. Oktober (An- und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei ist eine Förderung alle zwei Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten Familienmitglied jährlich. Für die Gewährung des Zuschusses gelten Einkommensgrenzen, zu denen das Landesverwaltungsamt, aber auch die Jugendämter der Landkreise gern Auskunft geben. Die Zuschüsse betragen 8 Euro pro teilnehmendem Familienmitglied pro Urlaubstag bei Familienerholung in Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb Sachsen-Anhalts (nur in den Sommerferien). Zusätzlich können bis zu 6 Euro insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen gewährt werden. Anträge können in den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte ab sofort für die Winterferien in Sachsen-Anhalt, ansonsten bis jeweils vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Für Auskünfte steht im Landesverwaltungsamt als Ansprechpartnerin Frau Knibbiche, Tel.: (0345) 6912461, E-Mail: gudrun.knibbiche@lvwa.lsa-net.de zur Verfügung.           Impressum: Denise Vopel Pressesprecherin Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle(Saale) Tel: 0345-5141244 Fax: 0345-5141477 Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de

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