Baurecht für Abschnitt Quedlinburg der B 6n erteilt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 04/2005 Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 04/2005 Halle (Saale), den 19. Januar 2005 Das Landesverwaltungsamt informiert: Baurecht für Abschnitt Quedlinburg der B 6n erteilt Das Planfeststellungsverfahren zum Straßenbauvorhaben ¿Neubau der B 6n zwischen der A 395 und A 14, Abschnitt Quedlinburg ¿ Planungsabschnitt 9.1¿ wurde durch das Landesverwaltungsamt abgeschlossen. Mit der Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses wurde dem Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt (ehemals Landesamt für Straßenbau) das Baurecht erteilt. Damit ist nun für die Neubaumaßnahme B 6n von der Landesgrenze Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt bis hinter Aschersleben (fast bis zur K 2373) das Baurecht auf einer Länge von 72,1 km gegeben. Das entspricht 78 % der insgesamt 92,6 km langen Trasse. Bei einer Baulänge von 10.300 m beinhaltet die Planung des Abschitts Quedlinburg die Anbindung der Landesstraße L 66 über die Anschlussstelle (AS) Quedlinburg-Ost an die B 6n sowie die Anbindung der L 75 über die AS Hoym. Die Kreisstraße K 2361 wird im Bereich der AS Quedlinburg-Ost verlegt und nördlich der AS unmittelbar an die L 66 wieder angeschlossen. Entlang der L 66 entsteht auf der Westseite ein neuer Radweg, an der L75 zwischen Hoym und Nachterstedt wird wie derzeit schon vorhanden wieder ein Radweg auf der Ostseite entlang führen. Das vorhandene Wegenetz rechts und links der geplanten Trasse wird über Rampen und Brückenbauwerke bzw. über Parallelwege entlang der B 6n weiterhin in Verbindung bleiben. Der Planungsabschnitt Quedlinburg wird vierstreifig in einer Breite von 26 m einschließlich Standstreifen und Bankett ausgebaut. Die Kosten dieses Bauabschnittes werden von der Straßenbauverwaltung mit ca. 59,7 Mio. ¿ angegeben. Impressum: Stabsstelle Kommunikation Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle(Saale) Tel: 0345-5141244 / Fax: 0345-5141477 Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de
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