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Magdeburg, den 20.01.2005

Stadt-Umland-Beziehungen: Landesregierung setzt auf Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit in Metropolregion Mitteldeutschland

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 003/05 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 003/05 Magdeburg, den 20. Januar 2005 Stadt-Umland-Beziehungen: Landesregierung setzt auf Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit in Metropolregion Mitteldeutschland Sachsen-Anhalts Landesregierung setzt bei der Gestaltung der Stadt-Umland-Beziehungen zwischen den Oberzentren sowie den angrenzenden Kreisen und Gemeinden auf die Bildung von gemeinsamen Zweckverbänden. Damit würden die bestehenden Verflechtungen genutzt, um die notwendige Zusammenarbeit gleichberechtigt zu regeln und so die jeweilige Region insgesamt zu stärken, betonte Raumordnungsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute in Magdeburg. "Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, über den eigenen Tellerrand zu schauen und sich konstruktiv in die Entwicklung neuer Gebietsstrukturen einzubringen", sagte er. Daehre verwies in diesem Zusammenhang auf die wachsende Bedeutung von so genannten Metropolregionen. "Kleinteilige Strukturen, in denen jeder weitgehend für sich allein arbeitet, haben im europäischen und internationalen Standortwettbewerb keine Chance", so der Minister. An der Stärke von Regionen werde sich künftig auch die Förderung durch die Europäische Union orientieren. Besonders im Großraum Halle-Leipzig als Kerngebiet einer Metropolregion Mitteldeutschland müsse dieser absehbaren Entwicklung konsequent Rechnung getragen werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf Anfang Dezember zur Anhörung freigegeben. Darin werden erstmals Grundsätze für die Gestaltung der Stadt-Umland-Beziehungen sowie für die Neugliederung der Landkreise in Sachsen-Anhalt formuliert. Insgesamt waren 172 Kommunen (151 Gemeinden und 21 Landkreise) zur Stellungnahme aufgefordert worden; 81 Gemeinden und 16 Landkreise haben sich zum Gesetzentwurf der Landesregierung geäußert, der jetzt dem Landtag worden ist. Zu Ihrer Information: Der Gesetzentwurf räumt der freiwilligen Bildung von Zweckverbänden den Vorrang ein, sieht aber auch vor, dass kleinere Umlandgemeinden den benachbarten Oberzentren teilweise oder vollständig zugeordnet werden können. Als Voraussetzung dafür legt der Gesetzentwurf fest, dass neben der Ausdehnung der Bebauung in Richtung des Oberzentrums mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sein müssen: Entweder beträgt der Anteil der in der Gemeinde wohnenden, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in die kreisfreie Stadt auspendeln, mehr als 50 v.H. oder im Gebiet liegen großflächige Industrie- und Gewerbeansiedlungen und es pendeln mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in das Gebiet der Gemeinde hinein als aus ihm hinauspendeln; Die Einwohnerzahl der Gemeinde ist seit 1990 um mehr als 33 v.H. gestiegen, Die Siedlungs- und Verkehrsfläche der Gemeinde hat sich seit 1990 um mehr als 10 v.H. vergrößert. Die neuen Landkreise sollen im Jahr 2015 in der Regel eine Einwohnerzahl von 150.000 aufweisen. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist möglich, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte des bisherigen Landkreises bei weniger als 70 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. In begründeten Fällen kann die Mindesteinwohnerzahl von 150.000 um nicht mehr als fünf Prozent (= ca. 142.000 Einwohner) unterschritten werden. Als Obergrenze wird im Gesetzentwurf eine Einwohnerzahl von ca. 300.000 und eine Fläche von 2.500 Quadratkilometern festgelegt. Deshalb wird der Vollfusion von Kreisen Priorität eingeräumt. Die Teilung jetziger Landkreise soll weitgehend vermieden werden, grundsätzlich aber möglich sein. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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