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Magdeburg, den 25.01.2005

Innenminister stellt Gesetzentwurf zur Stärkung des Verfassungsschutzes vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 030/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 030/05 Magdeburg, den 25. Januar 2005 Innenminister stellt Gesetzentwurf zur Stärkung des Verfassungsschutzes vor Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss das Kabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des Verfassungsschutzes zur Anhörung freizugeben. Minister Jeziorsky: ¿Der vorliegende Gesetzentwurf dient im Wesentlichen dem Ziel, die Verfassungsschutzbehörde des Landes mit neuen Befugnissen zur konsequenten Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus auszustatten. Der Bundesgesetzgeber hat nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika die Sicherheitsbehörden des Bundes durch das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit weiteren gesetzlichen Befugnissen zur Bekämpfung des islamisch-fundamentalistisch orientierten Terrorismus ausgestattet. Der vorliegende Gesetzentwurf passt die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes an die des Bundesamtes für Verfassungsschutz an.¿ Dem Verfassungsschutz komme bei der Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vorfeldaufklärung eine herausragende Aufgabe zu. Er erhalte daher das Recht, auch solche Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten, da sie ein gefährlicher Nährboden für den wachsenden Terrorismus seien. ¿Ein weiterer wichtiger Aspekt ist eine mit einer Auskunftsverpflichtung der Geldinstitute korrespondierende Befugnis, Informationen über Konten einzuholen, Informationen über Geldströme und Kontobewegungen von Organisationen und Personen zu erlangen, die extremistischer Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender bzw. geheimdienstlicher Tätigkeiten verdächtigt werden, da solche Informationen zur Feststellung von Tätern und Hintermännern führen können,¿ so der Innenminister. Ferner seien Auskunftspflichten auch für Luftverkehrsunternehmen, Postdienstleister, Telekommunikationsdienstleister und Teledienstanbieter vorgesehen. Jeziorsky: ¿Der Gesetzentwurf schafft außerdem die erforderliche gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen, die aus Gründen des Geheimschutzes oder des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes erforderlich sind. Das Gesetz ersetzt die Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes und trifft darüber hinaus Regelungen für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz auf Landesebene. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten unterliegen dabei hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen durch die ausdrückliche Aufnahme von Datenschutzregelungen Rechnung getragen worden ist.¿ Schließlich beinhalte der Gesetzentwurf ein neues Ausführungsgesetz zum Artikel-10-Gesetz des Bundes. Dies sei notwendig, da mit Artikel 4 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes das Gesetz zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geändert worden sei. (Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 14. Juli 1999 die Unvereinbarkeit mehrerer Vorschriften des früheren G-10-Gesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt.) Die Erweiterung dieser Befugnisse sei durchgängig mit der Festlegung von Kontrollrechten der einschlägigen parlamentarischen Gremien sowie der Beachtung der Rechte des Betroffenen verknüpft. Die Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten unterlägen dabei hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen durch die ausdrückliche Aufnahme von Datenschutzregelungen Rechnung getragen worden sei. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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