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Magdeburg, den 27.01.2005

Europaminister Rainer Robra: Ausreichendes Beihilfeniveau für Aufbau Ost unverzichtbar ? Bundesregierung muss ostdeutsche Forderungen in Brüssel unterstützen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/05 Magdeburg, den 27. Januar 2005 Europaminister Rainer Robra: Ausreichendes Beihilfeniveau für Aufbau Ost unverzichtbar ¿ Bundesregierung muss ostdeutsche Forderungen in Brüssel unterstützen ¿Die Spielräume der nationalen wie der europäischen Strukturpolitik dürfen durch die Wettbewerbskontrolle der Europäischen Union nicht  eingeschränkt werden. Die neuen deutschen Länder sind auch in Zukunft auf Unternehmensbeihilfen zur Ankurbelung von Investitionen  und zur Schaffung von Arbeitsplätzen angewiesen, um die Erfolge des Aufbau Ost nicht in Frage zu stellen¿, erklärte Sachsen-Anhalts Europaminister und Chef der Staatskanzlei Rainer Robra in Reaktion auf Verlautbarungen der Financial Times Deutschland vom 26. Januar 2005 aus Brüssel, wonach die Europäische Kommission eine Kürzung der Beihilfen für Ostdeutschland plane. Eine Orientierung der Beihilfen ausschließlich am nationalen Wohlstandsniveau widerspreche dem EG-Vertrag, der die Überwindung von Entwicklungsrückständen in ärmeren Regionen unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie liegen, ausdrücklich vorsehe.  Die für die Regionalpolitik zuständige Kommissarin Danuta Hübner habe Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer bei seinem kürzlichen Besuch in Brüssel die Fortsetzung der EU-Hilfen für Ostdeutschland über 2006 hinaus ausdrücklich zugesagt. Die Kommission habe zwischenzeitlich klargestellt, sie beabsichtige nicht, arme Regionen in wohlhabenden Mitgliedstaaten anders zu behandeln als vergleichbare Regionen in armen Mitgliedstaaten. Das EU-Beihilferecht solle auch nach 2006 an den regionalen Wohlstand anknüpfen, um die Gleichbehandlung gleicher Regionen zu gewährleisten. Allerdings spricht sich die Kommission für die weitere Absenkung des EU-Beihilfeniveaus insgesamt aus. Die Problemlage Ostdeutschlands erfordere die flächendeckende Einstufung aller neuen Länder  in die höchste Förderkategorie der EU-Wettbewerbspolitik. Diese Forderung unterstütze die Bundesregierung  bisher nicht in Bezug auf die vom sogenannten statistischen Erweiterungseffekt betroffenen Regionen, die allein aufgrund der rein rechnerischen Absenkung des EU-Durchschnitts ihren Förderstatus verlieren. Die Folge wäre, dass in den vom statistischen Effekt betroffenen Regionen das Fördergefälle zu den neuen EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 25 % ansteigen würde und dass hier keine Betriebsbeihilfen mehr gewährt werden dürften. D ie Bundesregierung solle sich bei der EU-Kommission endlich für die Beibehaltung des bisherigen Beihilferegimes insbesondere in den vom sogenannten statistischen Effekt der Erweiterung betroffenen Gebieten einsetzen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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