Olbertz zum Verfassungsgerichtsurteil: ?Erfolg auf der ganzen Linie?
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 010/05 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 010/05 Magdeburg, den 26. Januar 2005 Olbertz zum Verfassungsgerichtsurteil: ¿Erfolg auf der ganzen Linie¿ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute bei seiner Urteilsverkündung im Normenkontrollverfahren der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen das 6. Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz den klagenden Ländern in vollem Umfang Recht gegeben. Das Gericht bestätigte damit die alleinige Kompetenz der Länder bei der Entscheidung über die Einführung von Studiengebühren sowie der Bildung verfasster Studierendenschaften. Sachsen-Anhalts Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz begrüßte den Karlsruher Richterspruch. ¿Die Länderhoheit hat durch das heutige Urteil eine klare Bestätigung und Würdigung erfahren. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie künftig Studiengebühren erheben wollen oder nicht und welche Konzepte sie für angemessen halten¿ . In Sachsen-Anhalt werde jetzt in Ruhe und ergebnisoffen die Diskussion über ein intelligentes und sozial ausgewogenes System einer Kostenbeteiligung der Studierenden fortgeführt. Vor allem dürfe nicht der Fall eintreten, dass sich Studierende wegen Geldmangels keine Hochschulbildung mehr leisten könnten. Die Sicherung der Qualität der Ausbildung, erklärte Olbertz, sei für ihn ein entscheidendes Kriterium. Dies liege ebenso im Interesse der Studierenden wie ein wirtschaftlicher Umgang mit Ressourcen, die von der Allgemeinheit aufgebracht würden. ¿Deshalb muss sichergestellt werden, dass eingenommene Studienbeiträge in vollem Umfang den Hochschulen zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen¿ , so der Minister. Nachdem die von der Klägerseite eingenommene Rechtsposition klar bestätigt worden sei, käme es jetzt auch darauf an, ¿ dass sich die Länder bei der Entwicklung ihrer Konzepte und Verfahren in Sachen Studienbeiträge so abstimmen, dass kompatible Regelungen entstehen¿ . Alles andere wäre Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sich eine Zentralisierung wünschen. Hintergrund: Streitpunkt des Prozesses war, dass in der 6. HRG -Änderungsnovelle die Studiengebührenfreiheit für ein Studium bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss sowie für konsekutive Studiengänge, die zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führen, festgeschrieben sind. Aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalts wie der anderen beteiligten Länder lag hier ein Verstoß gegen Art. 72 und 75 des Grundgesetzes vor. Danach hat der Bund in diesen Belangen keine Regelungskompetenz. Ausschlaggebend für Regelungen zu Studiengebühren sei - ebenso wie im Fall der Juniorprofessur - die Ländergesetzgebung. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
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