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Magdeburg, den 28.01.2005

Ausbildungsvergütung ? Ergänzung der PM 005/2005 Wortlauf der Rede von Minister Rehbergervor dem Bundestag

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 007/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 007/05 Magdeburg, den 27. Januar 2005 Ausbildungsvergütung ¿ Ergänzung der PM 005/2005 Wortlauf der Rede von Minister Rehbergervor dem Bundestag Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung unserer Pressemitteilung 005/2005 ¿Minister Rehberger plädiert im Bundestag für mehr Spielraum bei der Ausbildungsvergütung¿ übermitteln wir Ihnen zu Ihrer Verwendung mit Sperrfrist 16 Uhr den Wortlaut der Rede von Minister Rehberger vor dem Bundestag: Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes ¿Es war eine kluge Entscheidung, dass im Jahre 2004 keine Ausbildungsplatzabgabe eingeführt worden ist. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hat es die gewerbliche Wirtschaft geschafft, den nationalen Ausbildungspakt einzuhalten und durch die Schaffung von 54 000 neuer Ausbildungsplätze einen tatsächlichen Zuwachs von immerhin rund 14 000 Ausbildungsplätzen zu erreichen. Marktwirtschaft braucht eben nicht staatlichen Zwang, sondern die Freiheit, unternehmensbezogen die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Die Zahl der Ausbildungsplätze insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit hätte noch deutlich gesteigert werden können, wenn wir eine flexiblere Regelung der Ausbildungsvergütung hätten. In den beiden zurückliegenden Jahren waren bei mir wiederholt mittelständische Unternehmer mit Lehrlingen. Weder die Unternehmer noch die Lehrlinge konnten es fassen, dass das Lehrverhältnis von der zuständigen Wirtschaftskammer nicht anerkannt werden durfte, weil die zwischen ihnen vereinbarte Lehrlingsvergütung von 200 bis 250 Euro mehr als 20 % unter der im einschlägigen Tarifvertrag festgelegten Höhe lag. Für die jungen Leute hatte dies einen fatalen Doppeleffekt: 1. mussten sie sich mit einer außerbetrieblichen und damit eindeutig schlechteren Ausbildung zufrieden geben, 2. erhielten sie nicht die 200 bzw. 250 Euro Vergütung im Monat, sondern die staatlich festgelegten 150 Euro für außerbetriebliche Ausbildung. Jeder, der sich in Ostdeutschland ein wenig auskennt, wird bestätigen, dass dies keine ungewöhnlichen Fälle waren. Inzwischen ist es offenbar auch nicht mehr ungewöhnlich, dass Lehrherr und Lehrling zwar die tarifvertraglich vorgegebene Vergütung in den Vertrag aufnehmen, in der praktischen Umsetzung aber niedrigere Vergütungen bezahlt werden. Ich empfinde es als sehr bedrückend, dass gestandene Handwerksmeister und junge Auszubildende den Weg in die Illegalität gehen müssen, um etwas bildungspolitisch Gewolltes mit dem ökonomisch Machbaren auf einen Nenner zu bringen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, anstelle der bisherigen Regelung der Ausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz nur noch eine Untergrenze festzulegen, die bei 180 Euro im Westen und 150 Euro im Osten liegt. Selbstverständlich ist es Tarifvertragsparteien sowie den einzelnen Unternehmern und Auszubildenden völlig unbenommen höhere Vergütungen festzulegen. Wichtig ist nur, den Betroffenen größere Spielräume für die Vergütungsregelung einzuräumen. Im Interesse einer guten Ausbildung der jungen Generation bitte ich Sie, dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen! Helfen Sie mit, möglichst vielen jungen Menschen in der gewerblichen Wirtschaft interessante Ausbildungsplätze anzubieten!¿ Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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