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Magdeburg, den 28.01.2005

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes - LT-Drs. 4/1980 TOP 9 der Landtagssitzung am 27./28. Januar 2005

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 009/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 009/05 Magdeburg, den 28. Januar 2005 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur änderung des Aufnahmegesetzes - LT-Drs. 4/1980 TOP 9 der Landtagssitzung am 27./28. Januar 2005 Anrede, zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Somit richtet sich seit Jahresbeginn das Ausländer- und Zuwanderungsrecht nach der neuen bundesgesetzlichen Rechtslage. Die völlige Neugestaltung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts macht jedoch auch die änderung mehrerer landesrechtlicher Vorschriften im Aufnahmegesetz sowie Anpassung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht notwendig. Schwerpunktmäßig werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf änderungen rechtstechnischer Art vorgenommen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch zwei inhaltliche änderungen. Zum einen hat der Bund im Aufenthaltsgesetz jetzt erstmalig die Verteilung illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und nicht unmittelbar abgeschoben werden können, durch ein bundesweites Verteilverfahren geregelt. Dementsprechend ist landesrechtlich die Aufnahme der im Aufnahmegesetz aufgezählten Personengruppen um die Personengruppe der illegal Eingereisten zu erweitern. Zusätzliche Belastungen des Landes - bzw. der Kommunalhaushalte werden mit der Aufnahme dieser weiteren Personengruppe im Ergebnis jedoch nicht erwartet. Da mit dem Zuwanderungsgesetz auch die Aufnahmequoten des Landes Sachsen-Anhalt für die Aufnahme von Asylsuchenden und Spätaussiedlern gesunken sind, dürften diese sukzessiven Einsparungen in den öffentlichen Haushalten die Kosten für die Aufnahme von illegal Eingereisten kompensieren. Eine weitere änderung des Aufnahmegesetzes soll künftig Ausländerinnen und Ausländern, die nicht im Aufnahmeverfahren nach dem Aufnahmegesetz, sondern beispielsweise im Rahmen eines Familiennachzuges nach Deutschland einreisen, ermöglichen, auch an Maßnahmen der gesonderten Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz teilzunehmen, soweit freie Kapazitäten dies zulassen. Mit dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass eine Beratungsstelle - trotz freier Kapazitäten - diesen Personenkreis nicht aus formalen Gründen abweist. Zusätzliche Kosten wären damit nicht verbunden, da nach dem Aufnahmegesetz eine Kostenerstattung für Maßnahmen der gesonderten Beratung und Betreuung nur für die Personen vorgesehen ist, die ein Aufnahmeverfahren nach dem Aufnahmegesetz durchlaufen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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