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Magdeburg, den 01.02.2005

Führerscheinklasse S: Daehre warnt vor Gefahren durch Klein-Pkw

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 006/05 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 006/05 Magdeburg, den 1. Februar 2005 Führerscheinklasse S: Daehre warnt vor Gefahren durch Klein-Pkw Mit der Einführung der neuen Führerscheinklasse S, die das Führen so genannter Mini-Pkw ab einem Alter von 16 Jahren ermöglicht, sind nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre erhebliche Gefahren für die Sicherheit auf den Straßen verbunden. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge biete kaum einen wirksamen Schutz vor den Folgen eines Unfalls, sagte er mit Hinweis auf durchgeführte Crash-Tests. Die auf dem Markt angebotenen Modelle verfügten trotz des verhältnismäßig hohen Anschaffungspreises in der Regel über keine der inzwischen üblichen Sicherheitsausrüstungen wie Airbag oder ABS. "Nicht nur im eigenen Interesse sind junge Leute deshalb gut beraten, lieber auf ein sicheres Fahrzeug zu sparen", meint Daehre. Die Einführung der Führerscheinklasse S zum 1. Februar basiert auf der durch Drängen der EU zustande gekommenen 3. Verordnung zur änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften. Somit ist es erstmals in Deutschland möglich, bereits im Alter von 16 Jahren bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge zu fahren. Zu Ihrer Information: Die Klasse S erfasst neben vier- und mehrrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (z.B. so genannte Quads und Klein-Pkw) auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit vergleichbarer Leistung. Bislang ist zum Führen dieser Fahrzeuge die Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) erforderlich. Zukünftig können mit der Klasse S folgende Fahrzeuge gefahren werden: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer (durch die Bauart bestimmten) Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. Die Klasse S ist in den Klassen B (Pkw) und T (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) enthalten. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Grundlage dafür ist der Rahmenplan für die Klasse B (Pkw). Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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