: 39
Magdeburg, den 01.02.2005

Landesregierung für zügige Ratifizierung der EU-Verfassung / Staatsminister Robra: ?Wir werden beim Bund auf innerstaatliche Umsetzung des Verfassungsvertrages drängen?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 039/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 039/05 Magdeburg, den 1. Februar 2005 Landesregierung für zügige Ratifizierung der EU-Verfassung / Staatsminister Robra: ¿Wir werden beim Bund auf innerstaatliche Umsetzung des Verfassungsvertrages drängen¿ Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Kabinettssitzung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EU-Verfassungsvertrag befasst und die Positionen des Landes zur innerstaatlichen Umsetzung der EU-Verfassung festgelegt. Staats- und Europaminister Rainer Robra unterstrich, dass der am 29. Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnete Verfassungsentwurf für Europa ein bedeutender Erfolg im europäischen Integrationsprozess sei und zu einem demokratischeren Europa beitrage. Gleichwohl stehe noch der Ratifizierungsprozess in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, so auch in Deutschland. ¿Da die innerstaatliche Umsetzung der EU-Verfassung von grundsätzlicher europapolitischer Bedeutung ist und auch die Rechte und Kompetenzen des Landes Sachsen-Anhalt berührt, spricht sich die Landesregierung dafür aus, parallel zur Ratifizierung des Vertrages die innerstaatlichen Mitwirkungsrechte der Länder in EU-Angelegenheiten an die neue europäische Rechtslage anzupassen¿, betonte der Staatsminister. Robra nannte insbesondere folgende Positionen, die das Land im Zuge der Ratifikation des Verfassungsvertrages gegenüber dem Bund vertreten werde: Ausgestaltung des Klagerechts des Bundesrates bei Subsidiaritätsverstößen als Minderheitenrecht (Eine Minderheit der Länder soll die Möglichkeit haben, den Bundesrat zur Klageerhebung vor den Europäischen Gerichtshof veranlassen zu können), Bindung der Zustimmung der Bundesregierung zu einer europäischen Initiative, die den Übergang in die Mehrheitsentscheidung zum Ziel hat, an ein vorheriges Votum des Bundesrates (sog. Passerelle-Regelung), Präzisierung der Begriffe ¿Angelegenheiten¿, ¿Vorhaben¿ und ¿Schwerpunkt¿ im Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union, um die maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesrates in den im Gesetz vorgesehenen Fällen abzusichern und die Ländermitwirkung im Vorfeld der Gesetzgebung (Grünbücher, Weißbücher, Aktionsprogramme) zu gewährleisten; Einbindung der Beauftragten des Bundesrates in informelle Räte und informelle Sitzungen von Ratsarbeitsgruppen, wenn wesentliche Interessen der Länder berührt sind; Mitwirkung der Länder bei der Benennung von Kandidaten für die Ernennung von Richtern und Generalanwälten zum Europäischen Gerichtshof analog zum Bundesverfassungsgericht; Bindung der Zustimmung der Bundesregierung zur Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen an ein zustimmendes Votum des Bundesrates, um außenpolitischen Schaden im Falle einer späteren Ablehnung zu vermeiden; Verpflichtung der Bundesregierung zur regelmäßigen Berichterstattung darüber, inwieweit die Stellungnahmen des Bundesrates berücksichtigt wurden (Erfolgskontrolle). Staatsminister Robra: ¿Europa braucht eine Verfassung, die die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union nach innen und außen stärkt, ihre Vertiefung gewährleistet und insbesondere auch die Mitwirkungsrechte der Länder und Regionen auf europäischer Ebene erweitert. Deshalb sind wir dafür, dass Deutschland für eine zügige Ratifizierung des Vertrages in allen Mitgliedstaaten ein positives Signal gibt. Mit dem Vertrag werden jedoch auch weitere Kompetenzen der Länder auf die EU übertragen. Als Ausgleich ist eine effektive Umsetzung des Verfassungsvertrages in innerstaatliches Recht unverzichtbar, die auch eine effektive Mitwirkung der Länder sichert, wenn ihre Belange betroffen sind. Daran wird sich Sachsen-Anhalt aktiv beteiligen.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung