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Magdeburg, den 01.02.2005

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Trennung Verfassungsschutz/Polizei - LT-Drs. 4/2006

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 011/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 011/05 Magdeburg, den 28. Januar 2005 Es gilt das gesprochene Wort!!! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zur Trennung Verfassungsschutz/Polizei - LT-Drs. 4/2006 TOP 14 der Landtagssitzung am 27./28. Jan. 2005 Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, lassen Sie mich zu Ihrem Antrag zunächst Herrn Schily zitieren: "Die enge Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten aus Bund und Ländern ist ein wesentlicher Beitrag für eine noch schlagkräftigere Bekämpfung des internationalen Terrorismus." Ob das dann von ihm auf Bundesebene angestrebte Terrorismusabwehrzentrum mit insgesamt sieben Koordinierungsgremien eine effiziente Struktur darstellen wird, kann man nur bezweifeln, aber angesichts des vorliegenden Antrages ist eines klar: im Erkenntnisprozess ist Herr Schily weiter als seine Partei! Anrede, ich bedaure, dass die SPD-Fraktion davon abgesehen hat, sich über die von ihr beanstandete Anordnung meines Hauses näher informieren zu lassen. Hätte sie dies getan, wäre es zu dem hier in Rede stehenden Antrag sicherlich nicht gekommen. Ich bedaure das Vorgehen der SPD-Fraktion auch deshalb, weil es in der Bevölkerung den Eindruck vermitteln kann, dass nicht alle Parteien des Landtages in gleicher Weise um den Schutz unserer Bevölkerung bemüht sind. Bevor ich auf die hier in Rede stehende Anordnung bzw. die entsprechenden Erlasse des Innenministeriums näher eingehe, möchte ich kurz auf den Anlass für die Schaffung des gemeinsamen Informations- und Auswertezentrums eingehen. Anrede, islamistische Terroristen haben bereits tausende von Menschen ermordet. Die Bilder über die Mordanschläge dieser Terroristen sind um die Welt gegangen, wir alle kennen diese Bilder. Und wer nur hin und wieder die Nachrichten verfolgt, der weiß, dass hinter all diesen Anschlägen ein weltweit tätiges Netzwerk steht aus Demagogen, Hasspredigern, Anwärtern für Selbstmordattentate, Mitläufern, Unterstützern usw. Vorbei sind die Zeiten, in denen man Deutschland nur als Ruheraum für dieses Netzwerk ansah, obwohl die Spur der Selbstmordattentäter von New York bis nach Hamburg führte. Vorbei sind die Zeiten, da wir uns in Deutschland in Sicherheit wiegen konnten. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Verbindungen des islamistischen Terrorismus nicht nur zu den sehr komplexen Kriminalitätsfeldern der organisierten Kriminalität bestehen, sondern auch zu Kriminalitätsfeldern, die eher der allgemeinen Kriminalität zuzuordnen sind. Anrede, ich halte es ¿ und dies in übereinstimmung mit allen Innenministern ¿ für unverzichtbar, alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, damit wir die hier lebenden Mitglieder oder Unterstützer des islamistischen Terrorismus ausfindig machen und die Gefahr möglicher Anschläge bereits während der ersten Planungen für solche Taten wirksam bekämpfen können. Hierzu müssen alle terrorismusrelevanten Erkenntnisse staatlicher Stellen über Aktivitäten, Strukturen, Potentiale, Logistik, Finanzen usw. sorgfältig beachtet werden ¿ z. B. von Polizei, Ausländerbehörden, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft. Dies kann jedoch nur bei einer möglichst guten Zusammenarbeit dieser Stellen und nur dann gelingen, wenn alle einschlägigen Informationen an zentralen Stellen in den Ländern und beim Bund zeitgerecht zusammengeführt und umfassend ausgewertet werden. Darüber sind sich alle Sicherheitsexperten einig. Insbesondere der Anschlag von Madrid hat aller Welt deutlich gemacht, dass eine enge Kooperation von Polizei und Verfassungsschutz unverzichtbar ist. Der Bund hat auf seiner Ebene zu Beginn dieses Jahres eine gemeinsame Auswertung und Analyse organisiert. Daran beteiligt sind neben dem BKA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz z. B. der Bundesnachrichtendienst, ausländische Dienste sowie Verbindungsbeamte der Landeskriminalämter und Verfassungsschutzbehörden der Länder. Anrede, nun zu der von der SPD-Fraktion kritisierten Anordnung des Innenministeriums. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Erlasse vom 13. und 17. Dezember 2004. Entscheidend ist dabei der Erlass vom 13. Dezember, auf den die SPD-Fraktion in ihrem Antrag jedoch nicht eingeht, sondern sich nur auf Pressemitteilungen bezieht. Anrede, in diesem Erlass vom 13. Dezember 2004 heißt es u. a.: "Aufbauend auf positive Erfahrungen anderer gemeinsamer Zusammenarbeitsform sollen deshalb Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt unter Beibehaltung ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten im gemeinsamen Informations- und Auswertezentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ) zukünftig noch enger zusammenarbeiten. Das GIAZ wird im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt angesiedelt und ist zunächst mit Angehörigen des LKA und der Verfassungsschutzbehörde besetzt. Durch das GIAZ sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: 1. Zusammenführung von Informationen/Erkenntnissen insbesondere von Polizei und Verfassungsschutz, 2. gemeinsame Auswertung und Analyse dieser Erkenntnisse mit dem Ziel - aktuelle Gefährdungslagebeurteilungen zu erstellen, - Ermittlungsansätze (präventiv und repressiv) zu gewinnen, - Maßnahmen abzustimmen und zu koordinieren, - bestehende Informationssysteme effizienter zu nutzen. 3. Verbindungsstelle zu den Informations- und Analysestellen des Bundes und anderer Länder." Anrede, in dem Erlass vom 13. Dezember wird also eindeutig auf die Beibehaltung der gesetzlichen Zuständigkeiten abgestellt. Das bedeutet insbesondere, dass die Polizei keine Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes und der Verfassungsschutz keine Aufgaben und Exekutivbefugnisse der Polizei übernehmen oder nutzen darf. Genau dies ist das wesentliche Ziel des sogenannten Trennungsgebotes. Das Trennungsgebot, das auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts keinen Verfassungsrang hat, ergibt sich in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Organisation aus § 2 Abs. 1 und 2 Verfassungsschutzgesetz ¿ ich zitiere: "Die Aufgaben des Verfassungsschutzes werden von der Verfassungsschutzbehörde wahrgenommen. Die Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung. Die für den Verfassungsschutz zuständige Abteilung im Ministerium des Innern nimmt ihre Aufgaben gesondert von der Polizeiorganisation wahr." Ende des Zitats. Ferner ergibt sich aus den Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes, dass dem Verfassungsschutz im Vergleich zur Polizei nur begrenzte Befugnisse eingeräumt sind. Auf der anderen Seite ist der Verfassungsschutz jedoch verpflichtet (§ 1 des Gesetzes), die Landesregierung und andere Stellen (also auch die Polizei) nach Maßgabe des Gesetzes über Gefahren zu unterrichten, damit rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können. Einzelheiten zur Informationsübermittlung an den Verfassungsschutz und vom Verfassungsschutz sind im vierten Teil des Gesetzes geregelt. Anrede, durch die von mir genannte Zusammenarbeit der Behörden soll erreicht werden, dass z. B. die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes möglichst optimal dazu genutzt werden können, um z. B. rechtzeitig gegen terroristische Bedrohungen einschreiten zu können. Und um dies hinsichtlich des Netzwerkes des islamistischen Terrorismus zu ermöglichen, ist entsprechend dem Verfahren auf Bundesebene auch ein möglichst effizienter Informationsaustausch und eine gute Abstimmung z. B. verfassungsschutzrechtlicher oder polizeilicher Maßnahmen auf Landesebene erforderlich. Genau dazu dient der Erlass vom 13. Dezember 2004. Das Verfassungsschutzgesetz steht dem in keiner Weise entgegen. Die Beamten des Verfassungsschutzes bleiben Bedienstete ihrer Behörde und unterliegen nur deren Weisungsbefugnis. Und für den Austausch personenbezogener Daten sind nach wie vor die Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes zu beachten. Anrede, nun zum Erlass vom 17. Dezember 2004. Dieser Erlass regelt einige änderungen zur Organisation des Landeskriminalamtes. Für das hier in Rede stehende Thema ist lediglich von Bedeutung, dass unter Nummer 2.2.5 des Erlasses geregelt worden ist, dass das Dezernat 51 (Grundsatzangelegenheiten, Auswertung, Analyse) eine neue Organisationseinheit mit der Bezeichnung "Gemeinsames Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus (GIAZ)" erhält. An der Struktur der Abteilung 5 des Innenministeriums (Verfassungsschutz) ist nichts geändert worden. Anrede, ich denke, es ist ausreichend deutlich geworden, dass der Antrag der SPD-Fraktion unbegründet ist, und dass die Errichtung des gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrums nicht nur den Vorgaben des Verfassungsschutzgesetzes entspricht, sondern auch erforderlich ist, um möglichst frühzeitig terroristische Aktivitäten zu erkennen und entsprechende Gefahren abzuwehren. Ich bitte Sie deshalb, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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