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Magdeburg, den 08.02.2005

Landesregierung richtet Härtefallkommission ein

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/05 Magdeburg, den 8. Februar 2005 Landesregierung richtet Härtefallkommission ein Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss heute das Kabinett die Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission. Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in seinen wesentlichen Bestandteilen in Kraft getreten. Aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt sich für die Landesregierung die Möglichkeit durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Aufgrund des Ersuchens einer solchen Kommission kann vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden. Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Mit der Einrichtung einer Härtefallkommission wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten Einzelfällen ¿ trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung ¿ ein legaler Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen gewährt werden kann.¿ Mit der Entscheidung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gehe Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In fast allen Bundesländern seien Regelungen für die Lösung ausländerrechtlicher Härtefälle getroffen oder beabsichtigt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei lediglich in drei Bundesländern (Bayern, Bremen, Sachsen) noch keine entsprechende Entscheidung gefallen. Bei allen schon erkennbaren Unterschieden in der näheren Ausgestaltung einer Härtefallregelung liege daher eine bundesweite Tendenz vor, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, so der Innenminister. Die Verordnung enthält folgende Eckpunkte: ─ Die Härtefallkommission und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wird beim Ministerium des Innern eingerichtet. Die Härtefallkommission wird acht persönlich zu berufende Mitglieder haben. Als entsendende Institutionen sind der Landkreistag Sachsen-Anhalt, der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Sachsen-Anhalt, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, die Katholische Kirche in Sachsen-Anhalt, die Evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Ministerium des Innern vorgesehen. Alle Mitglieder sollen über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in derFlüchtlingsberatung verfügen. ─ Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Sie trifft ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. ─ Die Annahme eines Härtefalls ist für Ausländer ausgeschlossen, die in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind, die auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen wurden, die wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder die Ausländerbehörden beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände täuschen oder die zur Fahndung ausgeschrieben sind. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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