Drittes Investitionserleichterungsgesetz Daehre: Vereinfachungen in Landesbauordnung sollen Investitionen erleichtern ? Weitere Angleichung der Vorschriften in Mitteldeutschland ? Mehr Flexibilität bei Bau und Erweiterung von Kläranlagen
Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 010/05 Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 010/05 Magdeburg, den 9. Februar 2005 Drittes Investitionserleichterungsgesetz Daehre: Vereinfachungen in Landesbauordnung sollen Investitionen erleichtern ¿ Weitere Angleichung der Vorschriften in Mitteldeutschland ¿ Mehr Flexibilität bei Bau und Erweiterung von Kläranlagen Mit veränderten Regelungen in der Landesbauordnung sollen in Sachsen-Anhalt künftig Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht und dadurch Investitionen erleichtert werden. Damit verbunden sei auch eine Abstimmung mit in den Nachbarländern Thüringen und Sachsen geltenden Vorschriften, sagte Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettsberatung in Magdeburg. Die Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen stärke den Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland, betonte der Minister. Der neu gefasste und jetzt von der Landesregierung zur Anhörung freigegebene Entwurf der Bauordnung des Landes begrenzt u.a. den zulässigen Rahmen für örtliche Vorschriften . So sollen zum Beispiel für die Gestaltung von Kinderspiel- und Freizeitflächen, Lager-, Camping- und Zeltplätzen sowie für Fahrradabstellplätze künftig keine Vorgaben gemacht werden können. "Ein Bauherr kann also davon ausgehen, dass in Zukunft überall in Sachsen-Anhalt gleiche Anforderungen gestellt werden", so Daehre. Wie der Minister weiter erläuterte, schränkt der Entwurf der Bauordnung zudem die Ermächtigung zum Erlass kommunaler Satzungen ein. In diesem Zusammenhang verbleibt es bei der Einschränkung der Stellplatzpflichten und dabei dass Ablösebeträge erst nach dem neunten Stellplatz bezahlt werden müssen. Ein Bauherr kann also künftig davon ausgehen, dass gestalterische Anforderungen nur noch in besonderen Fällen erhoben werden. Die Bauaufsichtsbehörde wird im Baugenehmigungsverfahren künftig das sogenannte Baunebenrecht nur noch ausnahmsweise prüfen: für eine übergangszeit von zwei Jahren und weitere drei Jahre lang auf Antrag des Bauherren. Das beabsichtigte Prüfprogramm der Bauaufsichtsbehörde wird dazu führen, das umfängliche Baunebenrecht auf den Prüfstand zu stellen, woraus sich dann weitere Deregulierungsmöglichkeiten ergeben werden. Vereinfacht wird nach den Worten von Daehre auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Die Regelabstandsfläche werde von bislang 0,8 H auf künftig 0,4 H (H=Wandhöhe) reduziert; sie betrage jedoch weiterhin mindestens drei Meter. Darüber hinaus sind in der überarbeiteten Landesbauordnung bisherige Mehrfachprüfungen ¿ zum Beispiel hinsichtlich der Ver- und Entsorgung von Grundstücken sowie zum Wasser-, Immissionsschutz und Abfallrecht ¿ gestrichen worden. Die Neufassung der Bauordnung ziele neben der Verfahrensvereinfachung zugleich auf mehr Effizienz in der Antragsbearbeitung ab, unterstrich Daehre. Deshalb soll auf eine weitere übertragung von Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige Gemeinden künftig verzichtet werden. Erleichterungen gibt es auch im Umweltbereich. Es wird der Rahmen erweitert, in dem Investitionen für Kläranlagen und Leitungssysteme unter bestimmten Bedingungen mit der zu zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die Neuregelung beseitigt Hemmnisse, die bisher in einigen Fällen die Umsetzung der technisch sinnvollsten Lösung behindert haben ¿ etwa wenn zwei Zweckverbände beim Investitionsgeschehen miteinander kooperiert haben. Die betroffenen Kommunen werden mit der Neuregelung in die Lage versetzt, für den Bürger kostengünstiger neue Abwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungsleitungen zu bauen oder bestehende zu erweitern. Es wird zudem sichergestellt, dass der Verrechnungsbonus auch beim Eigentümerwechsel einer Firma oder der Umstrukturierung eines Abwasserverbandes fortbesteht. Mit dem 3. Investitionserleichterungsgesetz wird zudem der Weg dafür geebnet, dass die Wirtschaft in Eigenregie die Qualitätskontrolle über das Sachverständigenwesen für Bodenschutzfragen ausübt. Eine entsprechende änderung im Bodenschutzausführungsgesetz öffnet die Möglichkeit, dass die Industrie- und Handelskammern künftig für die Zertifizierung von Bodenschutz-Gutachtern verantwortlich sind. Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder, die ebenso an dieser Stelle auf die Wirtschaft setzen und keine zusätzlichen Behördengänge vorsehen. Die Gutachter müssen vor der Anerkennung durch die IHK eine Prüfung ablegen. Die Zertifizierung steht aller fünf Jahre an. Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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