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Magdeburg, den 11.02.2005

Konzentration auf neue Dauerarbeitsplätze

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 020/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 020/05 Magdeburg, den 10. Februar 2005 Konzentration auf neue Dauerarbeitsplätze Rehberger stellt neue Förderrichtlinie für die GA-Förderung vor Sachsen-Anhalt konzentriert sich bei der  Förderung von Investitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿ (GA-Förderung) auf die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze. ¿Wir tragen damit der Tatsache Rechnung, dass das Interesse an Investitionen im gewerblichen Sektor in Sachsen-Anhalt ungebrochen hoch ist, das Fördermittel-Volumen dagegen begrenzt bleibt. Die Konzentration auf  neue Dauerarbeitsplätzen vor allem im produzierenden Gewerbe hat nunmehr absolute Priorität¿, erläutert Minister Dr. Horst Rehberger. Die Förderrichtlinien waren letztmals im Herbst 2003 verändert worden. Rehberger verweist darauf, dass in den Jahren 2002 bis 2004 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) in Sachsen-Anhalt Investitionen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro gefördert worden sind. Dafür hat das Land Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes von insgesamt 1,7 Mrd ¿ gewährt und die Schaffung von über 18.000 neuen Arbeitsplätze auf den Weg gebracht. Die Landesregierung hat damit seit 2002 in jedem Jahr alle ihr zustehenden Fördermitteln vom Bund und von der EU durch landeseigene Kofinanzierung in Anspruch genommen. Das trifft unter den ostdeutschen Bundesländern nur noch auf Sachsen zu. Aufgrund der erfolgreichen Ansiedlungspolitik der Landesregierung  ist zugleich der zukünftige finanzielle Spielraum im Förderbereich enger geworden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Förderrichtlinien noch weiter zu straffen und die verbleibenden Fördermittel noch strenger zu selektieren. Neben einer noch stärkeren Konzentration der Mittel auf die Förderung von strukturbestimmenden Investitionsvorhaben und die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen in zukunftsorientierten Wirtschaftsbereichen steht nunmehr auch im Mittelpunkt, durch Einschränkungen bei der Förderintensität Einsparpotenziale zu generieren, um auch künftig für wichtige förderwürdige Ansiedlungsvorhaben eine attraktive Förderkulisse anbieten zu können. Das jetzt vorliegende Konzept basiert darauf, künftig ausschließlich neue Dauerarbeitsplätze zu fördern sowie auch die Höhe des Fördermitteleinsatzes von der Anzahl neuer Dauerarbeitsplätze abhängig zu machen. Der Entscheidung über die neue Förderrichtlinie ist eine Anhörung der Indus- trie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Tourismusverbandes, des Landesrechnungshofs, des Landesverwaltungsamts, des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und der Kommunalen Spitzenverbände des Landes vorausgegangen. Auch die Landtagsfraktionen und der Wirtschaftsausschuss des Landtags wurden mit der Neuregelung befasst.. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Konzeption sind folgende: 1. Es bleibt dabei, dass KMU mit einem Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent gefördert werden können. Große Unternehmen können mit bis zu 30 Prozent gefördert werden. Das maximal förderfähige Investitionsvolumen von 500 T¿ je Dauerarbeitsplatz kann nur noch bei Neuansiedlungen ausgeschöpft werden. Bei Erweiterungen reduziert sich das Volumen auf 400 T¿ und bei Rationalisierungsmaßnahmen auf 300 T¿ je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz.  Rationalisierungen werden zudem nur noch dann gefördert, wenn zugleich neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. 2. Mit der Änderung der Landesrichtlinie im Herbst 2003 hatte das Land eine Reihe von Branchen von einer Förderung ausgenommen. Gründe dafür waren überwiegend Mitnahmeeffekte und  Überkapazitäten. An diesem Ausschluss wird grundsätzlich festgehalten. Nunmehr kann im Ausnahmefall bei einer Neuansiedlung mit einem außergewöhnlichen Struktureffekt (z. B. Standortwettbewerb und hohe Anzahl von Arbeitsplätzen) eine einmalige begrenzte Förderung von bis zu 25 Prozent erfolgen. 3. Der Regelfördersatz für gewerbliche Infrastrukturmaßnahmen wird auf 70 Prozent begrenzt. 4. Bei der Lohnkostenförderung, die z. B. von  Call-Centern in Anspruch genommen wird, ist bei Neuansiedlungen und Existenzgründern der Höchstfördersatz auf 25 Prozent begrenzt. Es ist zukünftig auch nur noch eine Erweiterung mit dann 20 Prozent förderfähig. 5. Die Haushaltssituation erlaubt es nicht, den Wegfall der Investitionszulage zu kompensieren. Dieses gilt für die Untenehmen, die bereits jetzt aufgrund des neuen Investitionszulagengesetzes nicht zulagenberechtigt sind ( z.B. Dienstleistungsgewerbe) und ab Januar 2007 für alle Unternehmen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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