Finanzminister Paqué zu Spenden für Opfer der Seebebeben-Katastrophe: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 01/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 01/05 Magdeburg, den 5. Januar 2005 Finanzminister Paqué zu Spenden für Opfer der Seebebeben-Katastrophe: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt Das unfassbare Ausmaß der Zerstörung und des Leids durch die Seebeben-Katastrophe in Südostasien hat in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt eine beachtliche Hilfsbereitschaft ausgelöst. Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué weist darauf hin, dass die auf Sonderkonten einer öffentlichen Institution oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege eingezahlten Spenden zugunsten der Opfer der Katastrophenregion bei der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden können. Als Spendennachweis für bis zum 30. Juni 2005 eingezahlte Zuwendungen genüge ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, aus der Name, Kontonummern, Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich seien. Öffentliche Institutionen sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Diese Institutionen oder die Verbände der freien Wohlfahrtspflege verweisen mit einem Stichwort, das auf das Seebeben Bezug nimmt, auf ihr Sonderkonto. Nähere Auskünfte erteilen auch die örtlich zuständigen Finanzämter. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de