Olbertz: Hochschulzulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wird grundlegend reformiert
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 069/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 069/05 Magdeburg, den 22. Februar 2005 Olbertz: Hochschulzulassung in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wird grundlegend reformiert Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens mit den staatlichen Hochschulen hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung den von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Hochschulzulassung beschlossen. Der Entwurf wird zur weiteren parlamentarischen Behandlung an den Landtag weitergeleitet. Wie Olbertz erläuterte, setzt der heute beschlossene Gesetzentwurf das 7. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRGÄndG) vom 28.08.2004 in Landesrecht um. Die Studienplatzvergabe in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen wird dabei grundlegend neu geregelt. Das neue Vergabeverfahren muss erstmalig zum Studienjahr 2005/06 angewandt werden. Im Wesentlichen beinhalten die Neuregelungen Änderungen der Auswahlquoten. Statt wie bisher 51 Prozent werden in Zukunft 20 Prozent der Studienplätze auf der Grundlage des Grades der Hochschulzulassungsberechtigung (¿Abiturbesten¿) durch die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vergeben. Diese Quote wird der Bedeutung des Abiturs gerecht und räumt der Vergabe der Studienplätze an die Besten eines Abiturjahrgangs oberste Priorität ein. Die Wartezeitquote verringert sich von bisher 25 Prozent auf 20 Prozent. Diese Regelung berücksichtigt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, nach welcher jedem Studierwilligen die Möglichkeit eröffnet werden muss, unabhängig von der schulischen Leistung einen Studienplatz zu erhalten. 60 Prozent statt wie bisher 24 Prozent werden zukünftig direkt durch die Hochschulen im Ergebnis eines Auswahlverfahrens vergeben. Olbertz: ¿Diese Neuregelungen stärken einerseits das Auswahlrecht der Hochschulen und schaffen andererseits für die bestqualifizierten Bewerberinnen und Bewerber breitere Möglichkeiten, die gewünschte Hochschule direkt auszuwählen.¿ Die Maßstäbe, nach denen im Auswahlverfahren der Hochschulen die Studienplätze vergeben werden sollen, können neben dem in der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesenen Grad der Qualifikation, also der Abiturnote, z. B. die Wichtung von Einzelnoten, einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest, Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, das Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlgespräches oder eine Verbindung dieser Anhaltspunkte beinhalten. Die nähere Ausgestaltung des Auswahlverfahrens wird den Hochschulen durch Satzungsermächtigung übertragen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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