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Magdeburg, den 24.02.2005

Zu der Diskussion um die Zukunft älterer Arbeitsloser erklärt  Sach-sen-Anhalts Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer:

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 073/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 073/05 Magdeburg, den 23. Februar 2005 Zu der Diskussion um die Zukunft älterer Arbeitsloser erklärt  Sach-sen-Anhalts Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer: Der Bund hat darauf bestanden, die Zuständigkeit für die Betreuung bei der Bundesagentur für Arbeit zu belassen und nicht an die Kommunen zu geben. Dieser Verantwortung muss sich der Bund jetzt stellen und für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen, damit Beschäftigung entstehen kann. Das Problem ist nicht damit gelöst, überzählige Arbeitslose vom Markt zu nehmen. Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, dass sie wieder aufgenommen werden. Der Ministerpräsident weist darauf hin, dass er das Optionsgesetz für Hartz IV im Bundesrat auch deshalb abgelehnt habe, weil die sogenannte ¿58er-Regelung¿ außer Kraft gesetzt wurde.  Rund 140 000 Menschen in den neuen Ländern hätten im Vertrauen auf diese Regelung unterschrieben,  dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und im Gegenzug weiter Arbeitslosenhilfe beziehen werden.  Diese Menschen seien mit der neuen Gesetzgebung um diese  damalige Zusage betrogen worden, weil sie nach dem jetzt geltenden Regeln unter das niedrigere Arbeitslosengeld II fallen. Der Ministerpräsident erneuert deshalb seine Forderung, die Gründe für die damalige Ablehnung des Optionsgesetzes  im Sinne einer Kurskorrektur in die Gesetzgebung wieder einzuführen oder angemessene Übergangslösungen für die Betroffenen zu schaffen.  Das Gleiche gelte für die Verbesserung von Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose.  Davon würden besonders ältere Arbeitslose profitieren. Im Übrigen habe Sachsen-Anhalt gezeigt, dass es mit dem Modell ¿Aktiv zur Rente¿ Alternativlösungen für den betroffenen Personenkreis gibt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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