Innenminister Klaus Jeziorsky: Spürbarer Rückgang von Graffiti-Schmierereien
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 029/05 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 029/05 Magdeburg, den 27. Februar 2005 Innenminister Klaus Jeziorsky: Spürbarer Rückgang von Graffiti-Schmierereien Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky ist in Sachsen-Anhalt ein spürbarer Rückgang von Graffiti-Schmierereien zu verzeichnen. Danach wurden im Jahr 2003 4.415 Fälle durch illegale Graffiti und im Jahr 2004 3.839 Fälle erfasst. Das bedeutet ein Rückgang um insgesamt ca. 13 %, wobei die Entwicklung jedoch regional unterschiedlich ausfällt. Jeziorsky: "Mit der Gefahrenabwehrverordnung vom 23. August 2002 ist eine landesrechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Graffiti und ähnlichen Verhaltensweisen geschaffen worden. Sie dient der Abwehr von Verunstaltungen an öffentlichen und privaten Gebäuden, Verkehrsmitteln und Freiflächen." So sind in der Zeit vom 1. September 2003 bis zum 15. Februar 2005 insgesamt 134 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden. Davon entfielen auf die Landeshauptstadt Magdeburg 24, die Stadt Halle 42, den Altmarkkreis Salzwedel 8, den Burgenlandkreis 3, den Landkreis Mansfelder Land 1, den Landkreis Merseburg-Querfurt 1, den Landkreis Sangerhausen 4, den Landkreis Schönebeck 2 und den Landkreis Wittenberg 49. Bislang wurden 64 Bußgeldbescheide (bis zu einer Höhe von 1.000 ¿) erteilt. Davon entfielen auf die Landeshauptstadt Magdeburg 1, die Stadt Halle 30, den Altmarkkreis Salzwedel 8, den Landkreis Merseburg-Querfurt 1, den Landkreis Sangerhausen 2 und den Landkreis Wittenberg 22. Innenminister Jeziorsky: "Das Graffitiunwesen verursacht nicht nur hohe finanzielle Schäden, es wird auch von den Menschen im Land als Zumutung empfunden. Wir wollen das Erscheinungsbild unserer Städte und Dörfer besser schützen. Es ist nicht zu tolerieren, dass beispielsweise frisch renovierte Altbaufassaden verunstaltet werden. Auf ein Bundesgesetz konnten wir nicht warten und haben deshalb das Problem selbst angepackt." Info: Der Bundesrat hat am 14. Mai 2004 auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt den Bundestag aufgefordert, seine Beratungen über den am 20. Dezember 2002 vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Graffiti-Bekämpfungsgesetz ¿ unverzüglich fortzusetzen und das Gesetz zügig zu beschließen. Am 30. Juni 2004 legte der Bundestags-Rechtsausschuss in seiner 53. Sitzung seinen Bericht vor. Danach stellten die Fraktionen fest, dass hinsichtlich ihrer jeweiligen Positionen keine Veränderungen zu verzeichnen waren. Die Beratung der Gesetzentwürfe wurde erneut vertagt. Am 1. Juli 2004 erfolgte die Bundestagsdebatte aufgrund des Berichts des Rechtsausschusses. Die Gesetzentwürfe wurden erneut kontrovers diskutiert, SPD und Grüne sprachen sich gegen einen solchen Gesetzentwurf aus. Seitdem ist bei dem Gesetzgebungsverfahren kein Fortgang mehr zu verzeichnen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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