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Naumburg (Saale), den 02.03.2005

(GenStA NMB) Jahresbilanz 2004 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05 Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/05 Naumburg, den 2. März 2005 (GenStA NMB) Jahresbilanz 2004 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt Inhalt: 1.    Eingangs- und Erledigungszahlen der Staatsanwaltschaften        bei den Landgerichten 1.1  Vorbemerkung 1.2  Details 2.    Rechtssachen der Generalstaatsanwaltschaft 3.    Personallage 4.    Organisation/Ausstattung 5.    Einzelne Tätigkeitsfelder der staatsanwaltschaftlichen Arbeit 5.1  Organisierte Kriminalität 5.2  Betäubungsmittelkriminalität 5.3  Korruption 5.4  Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten 5.5  Gewaltkriminalität 5.6  Wirtschaftskriminalität 5.7  Pornografie 5.8  Jugendkriminalität 5.9  Ladendiebstähle Erwachsener und Jungtäter 5.10 Umweltkriminalität 5.11 Aufarbeitung zu DDR-Zeiten begangenen staatlichen Unrechts 5.12 Täter-Opfer-Ausgleich 5.13 DNA-Analyse 5.14 Vermögensabschöpfung 5.15 Gemeinnützige Arbeit statt Haft 5.16 Gnadensachen 1.    Eingangs- und Erledigungszahlen der Staatsanwaltschaften        bei den Landgerichten 1.1  Vorbemerkung Die registrierten Eingänge bei den Staatsanwaltschaften versuchen, neben den Er­geb­nissen der polizeilichen Krimi­nalstatistik (PKS) einen Überblick über die Krimina­litätsentwicklung im Lande zu geben. Bei einem Vergleich der ab­soluten Zahlen ist jedoch zu berücksichtigen, dass beide Statistiken - wie auch in allen anderen Bun­desländern - un­terschiedliche Vorgänge erfassen und bewerten. So kann insbeson­dere die Anzahl der eingetragenen Js-Verfahren (Verfahren gegen bekannte Be­schuldigte) nicht mit der Anzahl der polizeilich erfassten Straftaten und Tatverdächti­gen gleichgesetzt werden: Bei den Staatsanwaltschaften wird der einzelne Vorgang registriert, ohne Rücksicht darauf, wie viele Beschuldigte und wie viele Einzeltaten in dem Vorgang genannt werden. Zudem nimmt die Staatsanwalt­schaft selbst Anzeigen entgegen, trennt aus Sammelverfahren der Polizei häufig mehrere Verfahren ab oder verbin­det von der Polizei einzeln übergebene Verfahren, ohne dass dies in die krimi­nalpolizeiliche Statistik eingeht. Weiterhin ist bei der Bewertung beider Statistiken deren unterschiedliche zeitliche Erfassungsschiene zu berücksichti­gen. Schließlich werden in der polizeilichen Krimi­nalstatistik Verkehrsdelikte nicht erfasst. 1.2 Details Für das Berichtsjahr 2004 ist festzustellen: Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften sind im Jahre 2004 rückläufig. In Zahlen ausgedrückt: Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind insgesamt 284.244 Verfahren eingegangen, somit 3,27 % weniger als im Vorjahr (2003: 293.852 Ver­fahren). Die Gesamtzahl der bei den Staatsanwaltschaften eingegangenen Js-Verfahren - das sind solche gegen bekannte Täter - hat sich von 163.088 auf 157.893 verringert, mithin um knapp 5.200 Verfahren. Das entspricht einem Rückgang von 3,19 %, der vorrangig auf eine starke Reduzie­rung bei Ladendiebstählen (-10 %) zurückzuführen ist. Mitursächlich für den Rück­gang der Js-Eingangszahlen dürfte aber auch eine veränderte Eintragungspraxis bei den Staatsanwaltschaften des Landes gewesen sein. Diese haben im letzten Jahr in nicht wenigen Fällen Mehrfachtaten einzelner Beschuldigter unter einem Aktenzei­chen zu­sammengefasst. Dies diente der Arbeitsvereinfachung bei der sog. Intensiv­täterbe­kämpfung. Zur effektiveren Verfolgung solcher Täter habe ich zudem im August 2004 eine Rundverfügung erlassen, nach welcher die Staatsanwaltschaften des Landes gehalten sind, Ermittlungen gegen Intensivtäter durch einen Dezernenten beschleu­nigt zu bearbeiten. Ich habe in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Intensivtätern die Beantragung von Haftbefehlen - isb. bei Wiederholungsgefahr - frühzeitig zu prüfen ist. Bei den Verfahren ge­gen unbekannte Täter sind die Zahlen ebenfalls rückläufig. Jene Verfahren ver­ringerten sich von 130.764 auf 126.351 (- 3,37 %). Die geringere Zahl von Verfahren gegen unbekannte Täter belegt eine hohe Aufklä­rungsquote. Überwogen bis zum Jahre 1997 noch die Unbekanntsachen, so hat sich der Anteil der Verfahren gegen bekannte Täter seitdem weiter auf 55,55 % im Be­richts­jahr 2004 gesteigert. Besonders erfreulich ist erneut die kurze Dauer, in der Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden: Innerhalb eines Monats wurden im Jahre 2004 bereits über 57 % der anhängig ge­wordenen Verfahren erledigt. Mit Ablauf des 1. Quartals konnten mehr als 85 % aller eingegange­nen Verfahren einer Erledigung zugeführt werden; nach ½ Jahr waren nur noch rd. 5,4 % der Verfahren anhängig. Im Durchschnitt wurden die Verfahren in 1,8 Monaten erledigt. Die trotz eines Per­sonalrückganges kurze Erledi­gungsdauer entspricht nahezu der des Vorjahres (2003: 1,7 Monate). Sie konnte dadurch erreicht werden, dass in den Staatsanwaltschaften pro Dezer­nent bzw. Dezernentin monatlich ca. 71 Verfahren abgeschlossen worden sind. Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr in 23.887 Fällen Anklage erhoben (2003: 23.987 - ein marginaler Rückgang um 0,4 %) und gegen 17.493 Personen jeweils den Erlass eines Strafbefehls beantragt (2003: 18.105). Diese Zahlen belegen auch, dass der Rückgang um mehr als 5000 Verfahren die Belastung der Dezernentinnen und Dezernenten vor Ort kaum gemindert hat, wenn insbesondere landesweit nur 100 Anklagen weniger erhoben wurden und dies bei einem reduzierten Personalbestand. Bei den Staatsanwaltschaften gibt es keine beachtenswerten Rückstände. Der Be­stand betrug am Jahresende 19.492 (- 5,5 %). Er entspricht - wie im Vorjahr - den Eingän­gen von nur 1 ½ Monaten und liegt damit im Bundesschnitt. Beschleunigte Verfahren Die positive Entwicklung hat sich bei der Bewältigung der beschleunigten Strafverfahren nach § 417 StPO fortgesetzt. Die Anzahl der Anträge im beschleunigten Verfahren ging zwar in absoluten Zah­len von 1.241 im Jahr 2003 auf 894 im vergangenen Jahr zurück. Diesen Anträgen im be­schleunigten Verfahren standen aber 10.566 (Steigerung von 6,37 %) Anklagen zum Strafrichter und 17.493 Strafbe­fehle gegenüber. Der Anteil der Anträge im beschleunigten Verfahren an der Gesamtzahl der beim Strafrichter erledigten Verfahren beträgt damit 3,10 % und verringerte sich um rd. 1,0 % gegenüber dem Jahr 2003. Der Rückgang um "nur" ca. 350 Verfahren ist vor dem Hintergrund zu bewerten, dass unsere Js-Eingänge (also Verfahren gegen bekannte Beschuldigte) insgesamt sogar um 5.195 Verfahren rückläufig sind. Dies ist neben der geänderten Eintragungspraxis vornehmlich auf ein starkes Minus bei den sog. Massenverfahren - isb. bei Ladendiebstählen, die sich um 10 % verringerten (vgl. 5.9 der Jahresbilanz) - zurückzuführen. Bei einem "Fehlbestand" von mehr als 2000 Verfahren allein betr. Ladendiebstahl, die gerade typischerweise für beschleunigte Verfahren geeignet sind, ist es durchaus na­heliegend, dass die Anträge für derartige Verfahren auch um 347 zurückgegangen sind. Angesichts der rückläufigen Zahlen bei Massendelikten wäre sogar eher eine noch geringere Zahl von beschleunigten Verfahren zu erwarten gewesen. Die Staatsanwaltschaften von Sachsen-Anhalt werden auch in den kommenden Jahren die Durchführung beschleunigter Verfahren weiter zu forcieren versuchen. 2. Rechtssachen der Generalstaatsanwaltschaft Während die Anzahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden im Jahre 2004 gegen­über dem Vorjahr zurückgegangen ist (2003: 486 Sachen; 2004: 438 Sachen; - 9,9 %), sind die Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte erheblich, nämlich von 620 auf 780 Verfahren, angestiegen (+ 25,8 %). Die Zahl der Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften hat sich leicht von 1.156 auf 1.105 (- 4,4 %) reduziert. Abgenommen gegenüber dem Vorjahr (- 20 %) haben die HEs-Verfahren, in denen das OLG nach 6 Monaten Untersuchungshaft deren Fortdauer überprüft, falls bis dahin noch keine Hauptverhandlung begonnen hat. Besonderes Augenmerk ist dieser Tatsache jedoch nicht beizumessen, betrachtet man die Entwicklung der Fallzahlen seit 2000. In den letzten 5 Jahren sind insoweit im Einzelnen zu verzeichnen: Jahr Verfahren 2000 37 2001 38 2002 20 2003 30 2004 24 Erfreulich ist, dass das OLG lediglich in zwei Fällen Haftbefehle aufgehoben hat, was für die hohe Qualität der justiziellen Arbeit bei den Staatsanwalt­schaften und Gerichten spricht. 3. Personallage Im Durchschnitt sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes 43 Jahre alt. Der Anteil der weiblichen Dezernenten beträgt 43,9 %, der der männlichen Dezernenten 56,1 %. Die Anzahl der Staats- und Amtsanwälte bei den 4 Staatsanwaltschaften und 2 Zweigstellen im Land Sachsen-Anhalt sowie der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg betrug zum Stichtag (01.01.2005) 246 (198 Staatsanwälte, 48 Amtsan­wälte; 2003: 250). Der Personalbestand ist damit leicht zurückgegangen (- 2 %). Organisation/Ausstattung a. Durch die Vollautomation des Unterstützungsbereiches in den Staatsanwaltschaften und Zweigstellen sind derzeit 660 Arbeitsplätze mit EDV-Technik und Fachanwen­dungsprogrammen ausgestattet. Die Ausstattung der Staats- und Amtsanwälte mit EDV-Technik konnte erheblich verbessert werden. Insgesamt verfügen nunmehr 126 Staatsanwälte und 20 Amtsanwälte über IT-unterstützte Arbeitsplätze. Es ist zu er­warten, dass bis Ende des Jahres 2005 weitgehend alle Dezernentenarbeitsplätze mit IT-Technik ausgestattet sind. Die Staatsanwaltschaften konnten bereits bis Ende 2004 mit modernen Bürokom­munikationslösungen wie E-Mail, Intranet und Internet an allen dafür in Betracht zu ziehenden Arbeitsplätzen versorgt werden.  Gleichermaßen verfügen die Staatsan­waltschaften über Zugriffsmöglichkeiten auf das juristische Informationssystem JURIS. b. Mit dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister in Berlin (ZStV) wird durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt ein Austausch der aktuellen Ver­fahrensdaten mit allen Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland durch­geführt. Bis 01. Oktober 2004 hat allein Sachsen-Anhalt 428.651 Registereinträge im ZStV bewirkt. Der Gesamtdatenbestand des ZStV umfasst 11.436.854 Einträge. c. Die Staatsanwaltschaften werden bis Mitte dieses Jahres das neue Programm web.sta einführen, mit dem im letzten Jahr bereits die Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt sowie die Staatsanwaltschaft Stendal als erste Behörden ausgestattet worden waren. Das neue Programme steht dann nach Abschluss der Schulungen von etwa 700 Bediensteten an allen Arbeitsplätzen zur Verfügung. Das auf Internet-Technologie basierende Verwaltungsprogramm  ermöglicht den schnellen Zugriff auf Verfahrens- und Personeninformationen. Es erleichtert den Informationsaustausch mit den zentralen Registern und die Zusammenarbeit mit der Polizei, den Gerichten und anderen mit der Strafverfolgung befassten Stellen. Das Programm löst das bishe­rige Automatisierungsprogramm ¿Sijus-Straf-StA¿ ab. Alle darin enthaltenen Kompo­nenten sowie mehrere Nebenprogramme werden in dem völlig neu konzipierten Pro­gramm web.sta zusammengeführt. Aufgrund seines neuartigen Aufbaus und der Be­rücksichtigung moderner Bürokommunikationslösungen wird insbesondere der staatsanwaltschaftliche Arbeitsplatz unterstützt. Das Verwaltungsprogramm web.sta hat Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen, Bayern und Baden-Württemberg ab Dezember 1999 entwickelt. 5.  Einzelne Tätigkeitsfelder der staatsanwaltschaftlichen Arbeit 5.1 Organisierte Kriminalität Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre 2004 insgesamt 24 Verfahrenskomplexe, davon 6 neu eingeleitete Verfahren, mit 613 Tatververdächtigen bearbeitet. Der Schwerpunkt lag wie schon im Vorjahr bei der Bekämpfung der Kriminalität im Zu­sammenhang mit dem Nachtleben und der damit einhergehenden Schleusungskrimi­nalität. In insgesamt 7 Verfahrenskomplexen wird Tätern deutscher und osteuro­päischer Nationalität die Einschleusung von Frauen aus Osteuropa vorgeworfen. Die Frauen sind anschließend, teilweise gewaltsam, zur Aufnahme oder Fortset­zung der Prostitution gezwungen worden. Die weiteren Verfahrenskomplexe, u. a. ein Verfah­ren gegen 110 Beschuldigte, betreffen Drogenhandel im großen Stil - insbesondere mit Haschisch, Ecstasy und Kokain -, Waffenhandel, organisierten Diebstahl, Ver­schiebung von Kraftfahrzeugen nach Osteuropa, bandenmäßigen Diebstahl, ge­werbsmäßige Hehlerei, organisierten Betrug, Korruption und den Schmuggel und Handel von unverzollten und unversteuerten Zigaretten. Die Tatver­dächtigen sind vorwiegend deutsche Staatsangehörige. Im Übrigen stammen sie aus über 30 ver­schiedenen Staaten, zumeist aus Osteuropa, Vietnam, dem vor­deren Orient, Nord- und Schwarzafrika. Die Staatsanwaltschaften haben 19 Anklagen gegen 37 Beschuldigte vor den Landgerichten und 37 Anklagen gegen 56 Beschuldigte vor den Schöffengerich­ten erhoben. Die Gerichte haben durchweg Freiheitsstrafen bis zu 9 ½ Jahren verhängt. 5.2 Betäubungsmittelkriminalität Die Staatsanwaltschaften haben im Jahre 2004  8.074 Verfahren wegen Betäu­bungsmitteldelikten neu eingeleitet. Gegenüber dem Vorjahr ist ein leichter Zu­wachs zu verzeichnen (2003: 7.835; + 3,05 %). Die Verfahren betreffen ganz über­wiegend Verstöße im Zusammenhang mit Cannabisprodukten und synthetischen Drogen, ins­besondere Ecstasy. Die Täter handeln mit immer größeren Mengen Rauschgift, in Einzelfällen wurde der Absatz von 50 und mehr Kilogramm Cannabis nachgewiesen. Im Raum Burg und im Raum Weißenfels bauten Tätergruppierungen Cannabis­pflanzen in professionell ausgestatteten Aufzuchtsanlagen an und stellten so jeweils mindes­tens ca. 25 Kilo Marihuana her. Die Nachfrage nach Kokain ist aufgrund des hohen Preises nur unwesentlich gestiegen. Schwerpunkt des Handels mit Kokain und Opiaten ist nach wie vor der Großraum Halle. Neben deutschen Tätern beherrschen vor allem schwarzafrikanische und vietnamesische Tätergruppierungen den Drogen­handel. Die Staatsanwaltschaften haben 935 BtM-Anklagen erhoben, davon 33 vor den Landge­richten. Gegen 272 Beschuldigte erwirkten sie Strafbefehle. Allein im Bereich Halle wurde gegen 67 Beschuldigte wegen Betäubungsmitteldelikten Haftbefehl erlassen, im Bereich Dessau wurde gegen 45 Tatverdächtige Untersuchungshaft verhängt. 5.3 Korruption Im Jahre 2004 sind bei den Staatsanwaltschaften des Landes 21 ¿echte¿ Ermitt­lungsverfahren wegen Korruptionsdelikten neu anhängig geworden. In dieser Zahl nicht enthalten sind 27 weitere Ermittlungsverfahren, die angesichts haltloser Vorwürfe mangels Anfangsverdachts oder alsbald nach Aufnahme der Ermittlungen gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO eingestellt worden sind. Von den ¿echten¿ Korrup­tionsver­fahren entfallen mehr als die Hälfte auf die Staatsanwaltschaft Halle. Dort wiederum bildet der sog. JVA-Komplex einen Schwerpunkt, in welchem gegen 9 Jus­tizvollzugs­beamte Ermittlungen (auch) wegen Bestechlichkeit und anderer Delikte geführt wer­den. Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt haben im Jahre 2004 im Zusammenhang mit Korruption gegen 5 Personen Freiheitsstrafen zwischen 5 Monaten und 1 Jahr 9 Mo­naten ausgesprochen, deren Vollstreckung ausnahmslos zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und eine weitere Person zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Gegen 5 Personen sind die Verfahren gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 4.500,00 ¿ und 20.000,00 ¿ eingestellt worden. Eine weitere Person ist vom Landgericht freigesprochen worden. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die bislang nicht entschieden worden ist. Das Urteil gegen einen Magdeburger Konkursrichter, der kürzlich wegen Bestechlich­keit in 2 Fällen zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist (we­gen Revisionseinlegung) ebenfalls noch nicht rechtskräftig. In einem weiteren Verfahren, in dem der Angeklagte im Jahre 2002 - nunmehr rechtskräftig - zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden ist, hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Teilfrei­spruch aufgehoben und darüber hinaus beanstandet, dass das Landgericht von der Anordnung des Verfalls der Bestechungssumme abgesehen hat. Die Revision der Verteidigung wurde zurückgewiesen. Ein neuer Verhandlungstermin zur Teilaufhe­bung steht noch nicht fest. Damit setzt sich die aus den Vorjahren ersichtliche Tendenz fort, dass Korruption, je­denfalls sofern sie sichtbar wird, in Sachsen-Anhalt auch in 2004 lediglich eine unter­geordnete Rolle gespielt hat. 5.4 Rechtsextremistische/fremdenfeindliche Straftaten Die Staatsanwaltschaften erfassen - im Gegensatz zur polizeilichen Statistik - auch: - Straftaten Jugendlicher aus Sachsen-Anhalt in anderen Bundesländern (Wohnortprinzip des   JGG; z. B. Straftaten im Rahmen eines Skinheadkonzerts in Berlin), - Verfahren, die direkt bei der Staatsanwaltschaft eingehen oder dort abgetrennt werden, - Bagatellkriminalität mit rechtem Hintergrund (z. B. Skandieren rechter Parolen durch Betrunkene; schlichtes - ggf. vorsatzloses - Tragen eines verbotenen Kleidungsstückes; rechtsgerichtete Beleidigungen). Bei der Bewertung beider Statistiken ist daneben die unterschiedliche zeitliche Erfassung zu berücksichtigen. Ein durch die Polizei erfasster Anstieg im 2. Halbjahr 2004 wirkt sich erfahrungsgemäß erst etwas später (Anfang 2005) in der staatsanwaltschaftlichen Statistik aus. Nach einem konstanten Anstieg bis zum Jahre 2001 sind die Zahlen mit insgesamt 1.139 eingeleiteten Ermittlungsverfahren nunmehr abermals rückläufig (2003: 1.236; - 7,8 %). Überwiegend verantwortlich für den Rückgang der Gesamtzahl der Ermitt­lungsverfahren ist die Abnahme von Straftaten wegen Verbreitens von Propaganda­mitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die sich von 752 Verfahren im Vorjahr auf nunmehr 674 Ermittlungsverfahren reduziert haben. Auch die Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs sanken von 16 auf 7 Ver­fahren, sowie Verfahren wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellung von 129 auf 108. Demgegenüber sind die Verfahren wegen Straftaten gegen die körperliche Unver­sehrtheit von 201 auf 253 angestiegen (+ 26 %). Von den 1.139 Verfahren richteten sich 15 gegen Ausländer, was gegenüber 20 Verfahren im Jahre 2003 einen weiteren Rückgang um 25 % bedeutet. Die insgesamt 1.139 Ermittlungsverfahren betrafen 1.557 Beschuldigte. Die meisten davon waren Erwachsene, nämlich 645 Personen, gefolgt von 503 jugend­lichen und 409 heranwachsenden Tätern. Haftbefehle wurden gegen 21 Täter erlas­sen (2003: 14 Täter). Die Staatsanwaltschaften und Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt haben die rechtsextremistischen Straftaten auch im Jahre 2004 mit Nachdruck verfolgt.

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