Land will mehr Qualität bei ambulanter Frühförderung / Sozialminister Kley: Herausforderung für Frühförderstellen
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 016/05 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 016/05 Magdeburg, den 23. Februar 2005 Land will mehr Qualität bei ambulanter Frühförderung / Sozialminister Kley: Herausforderung für Frühförderstellen Magdeburg. Die ambulante Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder soll in Sachsen-Anhalt qualitativ verbessert werden. Sozialminister Gerry Kley sagte am Mittwoch in Magdeburg: ¿Es geht darum, dass den betroffenen Kindern die gesetzlich garantierten medizinischen und heilpädagogischen Leistungen auch zugute kommen. Das ist für die 23 Frühförderstellen im Land eine Herausforderung, der sie sich stellen müssen.¿ Der Minister betonte, dass die Kinder ein Recht auf interdisziplinär abgestimmte komplexe Leistungen hätten. Dazu gehörten nicht nur heilpädagogische, sondern auch ärztliche, medizintherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Leistungen. Diese könnten in dieser Form nur in den Frühförderstellen oder sozialpädiatrischen Zentren erbracht werden. ¿Bislang wird das aber trotz der gesetzlichen Vorgaben kaum praktiziert. Stattdessen dominiert die mobile Förderung, die zuhause erfolgt. Es steht jedoch außer Frage, dass viele der betroffenen Kinder in den Frühförderstellen beispielsweise durch Gruppenarbeit, gemeinsames Spielen oder durch die Einbeziehung besonderer Geräte und Therapien bessere Entwicklungschancen hätten. Wir wollen keine Ausgrenzung im häuslichen Umfeld fördern, sondern Integration¿, so Minister Kley. Der Minister betonte, dass es um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen beiden Angeboten gehe. Außerdem werde es natürlich auch Fälle geben, wo eine Frühförderung ausschließlich im häuslichen Umfeld erfolgen müsse. Das sei dann im Einzelfall zu prüfen. ¿Im Mittelpunkt stehen für uns die Kinder¿, sagte Kley. Mit Blick auf die Leistungserbringer machte er deutlich, dass es aber auch vonnöten sei, in einem Bundesland gleiche Leistungen einheitlich zu vergüten. So belege eine Analyse des Landes, dass die Landkreise hier bislang sehr unterschiedlich agiert hätten. Zum Hintergrund Das Land ist seit dem 1. Juli 2004 mit Gründung der Sozialagentur als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für Leistungen der ambulanten Frühförderung zuständig. Im Rahmen einer Analyse wurde festgestellt, dass die bis dahin dafür zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte den Umfang einer Fördereinheit und ihre Vergütung unterschiedlich definiert haben. Während ein Landkreis beispielsweise eine Fördereinheit von 150 Minuten mit 55 Euro bezahlte, wurde in einem anderen Landkreis eine Fördereinheit von 170 Minuten mit 101 Euro vergütet. Die unmittelbare Förderarbeit mit dem Kind lag und liegt aber bei 15 bis maximal 60 Minuten pro Fördereinheit. Um landesweit für alle betroffenen Kinder gleiche Bedingungen zu schaffen und bei den Leistungserbringern für gleiche Leistungen auch gleiche Vergütungen zu erreichen, wurden zum 1. Januar zunächst für jedes Kind 50 Euro je Fördereinheit (90 Minuten) als Vorschuss gezahlt. Pro Woche werden in der Regel bis zu zwei Fördereinheiten gewährt. Das SGB IX und die Frühförderungsverordnung legen fest, dass im Rahmen der Frühförderung Leistungen der medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen als ganzheitliche Komplexleistungen in interdisziplinär arbeitenden Frühförderstellen bzw. sozialpädiatrischen Zentren und unter Einbeziehung des sozialen Umfelds sicherzustellen sind. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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