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Magdeburg, den 03.03.2005

Staatsminister Rainer Robra begrüßt Gesprächsbereitschaft der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur Finanzierung von ARD und ZDF

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 090/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 090/05 Magdeburg, den 3. März 2005 Staatsminister Rainer Robra begrüßt Gesprächsbereitschaft der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur Finanzierung von ARD und ZDF "Die Mitteilung der Generaldirektion Wettbewerb zu Finanzierungsfragen von ARD und ZDF ist der notwendige Ausgangspunkt für sachbezogene Verhandlungen der für die Rundfunkordnung zuständigen Länder mit der EU-Kommission," sagte der Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt in einer ersten Reaktion auf die heute vorgelegte Äußerung aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte in einer ersten Bewertung ungerechtfertigte staatliche Beihilfen bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vermutet und Änderungen am Finanzierungssystem vorgeschlagen. Es sei hervorzuheben, so Robra, dass die Mitteilung nur eine vorläufige Auffassung sei. Die Kommission habe zu verschiedenen Sachverhalten weitere Informationen erbeten, die in den nächsten zwei Monaten von den Ländern erteilt würden. Insbesondere widersprach Staatsminister Robra der Auffassung der Generaldirektion Wettbewerb, dass die Rundfunkgebühr in Deutschland eine Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts darstelle. Da durch die Gebührenfinanzierung der staatliche Haushalt nicht tangiert sei und der Staat keine Möglichkeit habe, auf die Rundfunkgebühren zuzugreifen, habe die EU-Kommission die besondere Sach- und Rechtslage in Deutschland unzutreffend bewertet. "Hinweise der Generaldirektion Wettbewerb, den gesetzlichen Auftrag der deutschen Rundfunkanstalten genauer zu formulieren, insbesondere im Onlinebereich und bei der Entwicklung neuer digitaler Angebote, halte ich grundsätzlich für realisierbar. Allerdings werden die Länder bei der weiteren Diskussion mit der EU-Kommission darauf Wert legen, dass die Definition des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags eine innerstaatliche Angelegenheit bleibt, für die die Länder die Kompetenz haben und nicht die EU-Kommission", sagte Staatsminister Robra weiter. "Positiv ist, dass die Generaldirektion Wettbewerb vor einer Konkretisierung ihrer Bewertungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu Verhandlungen bereit ist. Das Gespräch mit der zuständigen Wettberwerbskommissarin Neelie Kroes, das ich mit drei weiteren Staatskanzleichefs am 16. Februar 2005 geführt habe, hat gezeigt, dass die Kommission eine ruhige Diskussion mit den Ländern wünscht. Diese Verhandlungen werden schon in der kommenden Woche fortgesetzt. Ich bin zuversichtlich, dass im Ergebnis unsere duale Rundfunkordnung eine positive Weiterentwicklung erfährt", sagte Staatsminister Robra abschließend. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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