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Magdeburg, den 04.03.2005

Tarifrecht im öffentlichen Dienst Redebeitrag von Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué zu TOP 23 am 4. März 2005 im Landtag von Sachsen-Anhalt

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 15/05 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 15/05 Magdeburg, den 4. März 2005 Tarifrecht im öffentlichen Dienst Redebeitrag von Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué zu TOP 23 am 4. März 2005 im Landtag von Sachsen-Anhalt Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, der Bund, die Kommunen und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion haben am 09.02.2005 Eckpunkte eines Tarifabschlusses vorgestellt. Diese Vereinbarung hat eine Mindestlaufzeit bis Ende 2007 und nicht bis zum Jahr 2009, wie aus dem Antrag der PDS Fraktion geschlossen werden könnte. Dabei darf nicht übersehen werden, dass dieses Ergebnis bisher nur bruchstückhaft vorliegt. Viele Themen sind noch ungeklärt und werden bis Ende Juni in 16 Redaktionssitzungen geklärt werden müssen. Das endgültige Ergebnis wird nach Angaben des Bundes, der Kommunen und der Gewerkschaften nicht vor September erwartet werden. Die Eingruppierung der Beschäftigten wird sogar erst bis Ende 2006 geregelt werden. Die Tatsache, dass viele tarifliche Regelungen noch fehlen und einige sogar erst in knapp zwei Jahren vorliegen werden, macht eine Bewertung dieses Tarifergebnisses nicht einfach. Bemerkenswert ist aber die Betonung des Leistungsprinzips. Die Höhe der Bezahlung richtet sich dann nicht mehr primär nach dem Lebensalter, sondern nach Berufserfahrung und erbrachter Leistung. Dies ist aus meiner Sicht uneingeschränkt zu begrüßen. Ebenso sind Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung vereinbart worden. Von einer Flexibilisierung geht immer das richtige Signal aus, um den konkreten Bedürfnissen vor Ort Rechnung zu tragen. Der Abschluss geht ferner in die richtige Richtung, indem keine lineare Erhöhungen bis Ende 2007 erfolgen werden. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Lage ist dieser Aspekt besonders hervorzuheben. Trotz der guten Ansätze könnten im Falle einer Geltung für die Länder natürlich auch Probleme auftreten. Da das Tarifrecht in den nächsten Monaten überhaupt erst in Gänze vorliegen wird, wären Anlaufschwierigkeiten allein schon wegen eines geringen oder sogar fehlenden zeitlichen Vorlaufs nicht auszuschließen. Eine Übernahme wäre ferner deshalb problematisch, weil die Kürzung der Sonderzuwendung für die Beamtinnen und Beamten des Landes sich im Tarifergebnis nicht wiederfindet. Die aktuellen Regelungen zur Zuwendung werden für die Jahre 2005 und 2006 bestätigt, und erst für das Jahr 2007 werden mäßige Kürzungen erfolgen. Ich hätte mir Regelungen gewünscht, welche die Bedürfnissen vor Ort besser berücksichtigt hätten. Aus finanzieller Sicht lässt sich prognostizieren, dass eine Vereinbarung des Tarifergebnisses für uns im Vergleich zum Haushaltsjahr 2004 in diesem Jahr geschätzte Mehrkosten in Höhe von rund 20 Mio. Euro, im kommenden Jahr von rund 55 Mio. Euro und im Jahr 2007 von rund 118 Mio. Euro für das Land verursachen würde. Da die Regelungen für die Eingruppierung erst Ende 2006 vorliegen werden, sind weitere Mehrkosten nicht auszuschließen. Aus diesem Grunde kommt für uns eine unreflektierte Übernahme des Tarifabschlusses nicht in Betracht. Wir bestehen auf Verhandlungen, in deren Ergebnis sich die Länder und damit auch Sachsen-Anhalt wiederfinden. Im Einzelnen stellen wir uns vor, dass vor allem weitergehende Kürzungen bei der jährlichen Sonderzahlung erfolgen. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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