Umfangreiche Novelle zum Wassergesetz beschlossen / Ministerin Wernicke kritisiert Trittins Einmischung beim Hochwasserschutz
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 021/05 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 021/05 Magdeburg, den 4. März 2005 Umfangreiche Novelle zum Wassergesetz beschlossen / Ministerin Wernicke kritisiert Trittins Einmischung beim Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt hat ein neues Wassergesetz. Umweltministerin Petra Wernicke sagte nach der Verabschiedung der umfangreiche Novelle am Freitag im Landtag: "Mit dem geänderten Wassergesetz haben wir die Weichen für eine gerechte Verteilung der Lasten bei der Gewässerunterhaltung und einen effektiven Hochwasserschutz gestellt. Zugleich sind die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gelegt. Wir haben einmal mehr unter Beweis gestellt, dass es uns ernst ist mit der Steigerung von Gewässerqualität und der Verbesserung des Hochwasserschutzes." Wernicke erneuerte ihre Kritik an Bundesumweltminister Jürgen Trittin und dem von ihm vorgelegten Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Die Ministerin sprach von einem "untauglichen Versuch der Einmischung". Ungeachtet der diskutierten änderungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag sei das Trittin-Gesetz unnötig und beschneide Länderkompetenzen. Die Ministerin stellte klar: "Sachsen-Anhalt hat längst notwendige Maßnahmen zum Hochwasserschutz geregelt und veranlasst. Wir brauchen da keine Nachhilfe." Zugleich betonte sie: "Das Bundesgesetz enthält Regelungen, die den Ländern keinen Ermessensspielraum geben." Beispielhaft nannte sie die Regelung zum Verbot des Ackerbaus in erosionsgefährdeten Bereichen von überschwemmungsgebieten. Wernicke sieht mit diesem absoluten Verbot die Kooperationsbereitschaft der Landwirtschaft bei der Schaffung von Retentionsflächen erheblich schwinden. Wernicke: "In Zeiten knapper Kassen und einer dringenden Deregulierung von Gesetzeswerken führt das vorliegende Gesetz ohne Not zu weiteren Regulierungen, die entbehrlich sind." Die vom Landtag verabschiedete Novelle zum Wassergesetz sieht zur Steigerung des Hochwasserschutzes unter anderem ein Bauverbot in überschwemmungsgebieten sowie das Ausweisen von Schutzstreifen entlang der Deichanlagen vor. Auch werden Gemeinden ermächtigt, Bürger zur ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Wasserwehr zu verpflichten. Mit dem Gesetz werden zudem EU-Vorgaben wie die IVU- Richtlinie zur Integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt. Die EU will ein hohes Schutzniveau für Luft, Wasser und Boden erreichen. Die Wasserrahmenrichtlinie besagt, Flüsse wie die Elbe künftig von der Quelle bis zur Mündung zu betrachten und nicht mehr Länderabschnittsweise. Weiterhin modifiziert das Gesetz die Finanzierungsmodalitäten zur Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung. So wird der Berechnungsmaßstab für die Unterhaltungsbeiträge zugunsten von nicht versiegelten Flächen wie etwa Wald verändert. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de
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