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Magdeburg, den 08.03.2005

MD - Spielzeugwaffen sorgten für Polizeieinsatz

PD Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 151/05 Magdeburg, den 8. März 2005 MD - Spielzeugwaffen sorgten für Polizeieinsatz "Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung ¿ melden Sie der Polizei, wenn Sie Kenntnis davon haben, dass der Verdacht einer Straftat vorliegt", so der Appell der Polizei an alle Bürger. Und genau das ist in den Abendstunden des 07.03.05 geschehen und führte folgerichtig zu einem größeren Polizeieinsatz. Ein Bewohner der Arndtstraße hatte beobachtet, wie sich zwei maskierte Personen in einer Wohnung des gegenüberliegenden Gebäudes mit Waffen (Gewehre oder Maschinenpistolen) auffällig bewegten. Was, wenn nicht solch ein Ereignis, ist Grund genug, die Polizei zu informieren! Von der Einsatzzentrale der Polizei wurde, wie es beim Verdacht des illegalen Waffenbesitzes vorgesehen ist, das Spezialeinsatzkommando (SEK) angefordert. Dass dieser Einsatz nicht mit dem Erstürmen der Räumlichkeiten und der rasanten Festnahme der Verdächtigen Personen endete, ist dem umsichtigen Verhalten der Kollegen vor Ort zu verdanken. über Recherchen im Haus haben Sie einen Vater der beiden 16 und 15-jährigen ermittelt, der die brenzlige Situation aufklären konnte. Die Jugendlichen hatten sogenannte "Soft-Air-Waffen", mit denen sie in der Wohnung "Krieg" spielten. Soft-Air-Waffen sind Waffen, die mit einem Federdrucksystem arbeiten und Plastekugeln mit einem Durchmesser von ca. 6 mm verschießen. Die Druckenergie liegt von 0,08 bis 0,5 Joule. Das heißt im Klartext, dass ein solches Geschoss maximal bis 15 Metern fliegt. Die Wirkung ist nicht sehr stark und die Verletzungsgefahr hält sich in Grenzen. Aus diesem Grund, fallen Soft-Air-Waffen auch nicht unter das Waffengesetz, sondern lediglich unter die Spielzeugverordnung und können von Personen ab 14 Jahren frei und ohne Einschränkungen erworben werden. Das Gefährliche an diesen Waffen ist ihr Aussehen. Hier werden Kriegswaffen, wie Maschinenpistolen, Sturmgewehre oder sogenannte Pumpguns vom äußeren Anschein her detailgetreu nachgebaut. Personen, die sich damit in der öffentlichkeit bewegen, lösen zwangsläufig den Einsatz der Polizei aus. Polizeibeamte wiederum müssen bei Einsätzen zu Delikten mit dem Verdacht des Schusswaffengebrauchs bestimmte Eigensicherungsmaßnahmen beachten. Sie können in keinem Fall davon ausgehen, dass die Waffe nur Attrappen sind. So kann das Aufeinandertreffen von Polizei und Personen, die mit Soft-Air-Waffen hantieren, für diese Personen zu einem lebensgefährlichen Unternehmen werden. Solange es keine gesetzlichen Grundlagen gibt, diese Waffen zu verbieten, hilft nur der Appell an die Eltern, nicht zuzulassen, dass ihre Kinder mit derartigem "Spielzeug" hantieren. Bundesweit kam es bereits zu einer Vielzahl von Einsätzen dieser Art und es ist bisher nur dem umsichtigen Auftreten der Polizeibeamten zu verdanken, dass es noch nicht zu Verletzungen oder Todesfällen kam. Trotz des gestrigen Polizeieinsatzes haben die Jugendlichen mit keinen strafrechtlichen oder anderen Konsequenzen zu rechnen. (kü.) Impressum: Polizeidirektion Magdeburg -Pressestelle - Pressestelle Sternstr. 12 39104 Magdeburg Tel: +49 391 546 1422 Fax: +49 391 546 1822 Mail: pressestelle.pd@md.pol.lsa-net.de

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