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Magdeburg, den 22.03.2005

Landesregierung beschließt den Entwurf zum Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf maximal 11/ Bestimmung der Kreissitze per Gesetz 2005

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 112/05 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 112/05 Magdeburg, den 22. März 2005 Landesregierung beschließt den Entwurf zum Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf maximal 11/ Bestimmung der Kreissitze per Gesetz 2005 Die Landesregierung hat heute den Entwurf zum Kommunalneugliederungsgesetz beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Kern des Gesetzentwurfes ist die Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf maximal 11. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2005 im Landtag beschlossen werden und zum 1. Juli 2007 Gültigkeit erlangen. Ebenso noch in diesem Jahr sollen die Kreissitze per Gesetz festgelegt werden. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Ziel der Kreisgebietsreform ist die Herstellung leistungsstarker und zukunftsfähiger Strukturen. Dabei sind wir für Anregungen im Anhörungsverfahren offen. Ein Schwerpunkt in diesem Verfahren wird die Neuordnung im anhaltischen Raum bilden. Wir werden den betroffenen Kommunen einen speziellen Fragenkatalog vorlegen, nach dem sie sich auch zu alternativen Neuordnungskonzepten äußern können.¿ Der Regierungschef betonte, dass die von ihm geführte Landesregierung in nur drei Jahren die Verwaltungs- und Kommunalstrukturen grundlegend modernisiert habe. Veränderte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Landkreise werden insbesondere gestellt durch: ¿ wachsende Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung, die Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den kommunalen Bereich aus Gründen der Bürgernähe, zunehmende schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und Landkreise in Deutschland sowie die enormen Auswirkungen der demographischen Entwicklung. Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben der Gemeindeverwaltungsreform hat die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode die Modernisierung der staatlichen Verwaltung in Angriff genommen. Eine moderne, auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes ausgerichtete Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Die Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform konsequent umgesetzt und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in Sachsen-Anhalt geschaffen. Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der Ebene der Landesverwaltung eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen worden. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen Ebene eine Neuordnung herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften sei weitestgehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden. Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen nimmt die Landesregierung noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform und damit eine Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll auch auf dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿ So sollen bei der Neugliederung eines Landkreises vornehmlich folgende Kriterien beachtet werden: 1. Insbesondere soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im Jahre 2015 aufgrund der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mindestens 150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im Jahre 2015 weniger als 70 Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl unterschritten werden. Diese Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent der Einwohnerzahl betragen. 2. Daneben sollen raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche, Zusammenhänge sowie historische und landsmann- schaftliche Verbundenheiten berücksichtigt werden. 3. Der nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500 Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn Prozent betragen. 4. Der Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits bestehender Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes Zusammenwachsen auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen, werden alle bisherigen Landkreise im Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen Gebietskörperschaft zusammengeschlossen. Die Aufnahme eines bisherigen Landkreises in einen anderen bisherigen Landkreis findet aus diesem Grunde nicht statt. Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine bürgernahe, effektive, kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung aufzubauen, neu gebildet werden: Neugliederung von Landkreisen 1. Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Bördekreis, b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis gebildet. 2. Die Landkreise Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt, b) des bisherigen Landkreises Bernburg, c) des bisherigen Landkreises Schönebeck gebildet. 3. Die Landkreise Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Halberstadt, b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg, c) des bisherigen Landkreises Wernigerode gebildet. 4. Die Landkreises Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land, b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen gebildet. 5. Die Landkreise Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt, b) des bisherigen Landkreises Saalkreis gebildet. 6. Die Landkreise Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Weißenfels, b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis gebildet. 7. Die Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Anhalt-Zerbst mit Ausnahme der Stadt Roßlau (Elbe), b) des bisherigen Landkreises Wittenberg gebildet. 8. Die Landkreise Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld, b) des bisherigen Landkreises Köthen gebildet. 9. Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel bleibt bestehen. 10. Der Landkreis Stendal bleibt bestehen. 11. Der Landkreis Jerichower Land bleibt bestehen. Kreisfreie Städte 1. Die Städte Dessau und Roßlau (Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und Roßlau (Elbe) gebildet. 2. Die Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt Magdeburg sind kreisfrei. Anlage Neue Landkreise ab 2007 gemäß Entwurf zum ¿Gesetz der Kreisgebietsreform¿ Neue Landkreise Einwohner (Stand 31.12.2003)1 Einwohner 2015 (gerundet)1 Fläche in km2 (gerundet)1 Altmarkkreis Salzwedel 98.276 87.400 2.292 Stendal 135.647 118.800 2.423 Ohrekreis und Bördekreis 193.965 178.200 2.366 Jerichower Land 97.733 86.100 1.337 Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg 246.641 218.900 2.003 Bernburg, Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt 240.092 201.000 1.530 Mansfelder Land und Sangerhausen 168.493 142.700

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